Beschlussvorschlag
1. Den Abwägungsvorschlägen
der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß §
3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt (vgl. Anlage 15). Zugleich wird
die Abwägung der bisher vorliegenden Stellungnahmen lt. Anlage 5a und 5b
bestätigt.
2. Die 116.
Flächennutzungsplanänderung, Meerbusch–Büderich, „SO Einzelhandel und
Gartencenter“ (vgl. Anlagen 1+2) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Kurzzusammenfassung
Das Marktsegment der
Gartencenter stellt einen wichtigen Wirtschaftszweig in Meerbusch dar, der
stadtweit gesichert, erweitert und modernisiert werden soll. Die Eigentümer und Betreiber des in Büderich
ansässigen Gartenfachmarktes streben die Modernisierung und Vergrößerung des
Betriebes an. Um die Konkurrenzfähigkeit und damit die Existenz des
Familienunternehmens „Bogie’s Pflanzenwelt“ zu gewährleisten, soll das
Gartencenter neu gebaut und umstrukturiert werden. Zeitgleich ist geplant, das
Angebot durch einen Lebensmittelmarkt zu ergänzen.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Meerbusch
stellt den nordöstlichen Teil des Plangebietes bis an die Düsseldorfer Straße
angrenzend als Mischgebiet dar. Im südwestlichen Teil befinden sich Flächen für
die Landwirtschaft. Im Flächennutzungsplan ist der Verlauf einer Gasleitung
sowie eines Gewässers III. Ordnung über die südliche Plangebietsspitze
dargestellt. Darüber hinaus liegt das Plangebiet nordwestlich etwa zur Hälfte
im dargestellten Bauschutzbereich für den Luftverkehr.
Da der
aktuell gültige Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Meerbusch (Stand:
31.08.2017) die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens nicht
vorbereitet, ist gemäß § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung dieser
Flächennutzungsplanänderung erforderlich.
Parallel dazu erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 314 Meerbusch-Büderich „SO Einzelhandel
und Gartencenter“, sodass die Vorgaben gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 im Rahmen der
Bauleitplanung berücksichtigt werden. Der aufzustellende Bebauungsplan hat zum
Ziel die Flächen des Plangebietes als Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11
Baunutzungsverordnung (BauNVO) festzusetzen.
Die
Anregungen zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans und des im Parallelverfahren
aufgestellten Verfahrens des Bebauungsplans Nr. 314 „SO Lebensmittelmarkt und
Gartencenter Düsseldorfer Straße" werden in aufeinander folgenden
Sitzungen abgehandelt. Der Bebauungsplan Nr. 314 „SO Lebensmittelmarkt und
Gartencenter Düsseldorfer Straße" wird in einer der folgenden
Ausschusssitzungen thematisiert. Grund hierfür sind die noch laufenden
Abstimmungen der Verwaltungsvereinbarung mit der Bezirksregierung Düsseldorf
zum Bau der privaten Einmündung auf die Böhlerstraße in Düsseldorf.
Nach
erfolgter Beschlussfassung wird die 116. Änderung des Flächenutzungsplans zur
Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf vorgelegt. Nach Erteilung der
Genehmigung und der erfolgten Bekanntmachung der 116. Änderung des
Flächennutzungsplans im Amtsblatt der Stadt Meerbusch kann auch der
Bebauungsplan Nr. 314 durch Beschlussfassung und Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses zur Rechtskraft gelangen, soweit die
Verwaltungsvereinbarung in dieser Zeit final abgestimmt, beschlossen und
unterzeichnet vorliegt.
Die
zum Beschluss anstehende 116. Änderung des Flächennutzungsplans Meerbusch
-Büderich, „SO Einzelhandel und Gartencenter" sowie der vorliegende
Umweltbericht sind den Anlagen zu entnehmen. In der Flächennutzungsplanänderung
wurden nach der öffentlichen Auslegung in den Textteilen redaktionelle
Änderungen vorgenommen. Die Rechtsgrundlagen sind aktuell. Die Begründung zur
Flächennutzungsplanänderung wurde zum Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz
(Anpassungen unter Punkt 9.5 „Gewässerschutz“ und Punkt 9.6 „Starkregen“)
ergänzt.
Aufgrund
dieser Änderungen erhalten die vorgenannten Unterlagen gegenüber der
öffentlichen Auslegung ein neues Datum.
Der
116. Flächennutzungsplanänderung liegen eine
Schalluntersuchung zum
Bebauungsplanverfahren zur Erweiterung der Pflanzenwelt/Neubau
Lebensmittelmarkt der Peutz
Consult GmbH (2022), eine Verkehrsuntersuchung der Leinfelder
Ingenieure GmbH (2021), ein Bericht zur
archäologischen Untersuchung in Meerbusch-Büderich
der Goldschmidt Archäologie Denkmalpflege,
eine Auswirkungsanalyse zur Erweiterung eines Gartencenters und Ansiedlung
eines Lebensmitteldiscounters in Meerbusch, Düsseldorfer Straße der
Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH (2021), ein Baugrundgutachten
der F.G.M. Ingenieurgesellschaft Müller
mbH, ein Hydrogeologisches Gutachten der F.G.M. Ingenieurgesellschaft Müller
mbH sowie ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum
Expansionsvorhaben von „Bogie’s Pflanzenwelt“ in Meerbusch (Stufe I der ASP)
der weluga umweltplanung Weber, Ludwig, Galhoff & Partner (2019) zu Grunde
(vgl. Anlagen 6-13). Im Rahmen der
Auswertung der bisher eingegangenen Stellungnahmen (vgl. Anlagen 5a und 5b)
wurden Anpassungen vorgenommen.
Historie
zur Vorlage
-
Vorstellung
der geplanten Bebauung im Ausschuss für Planung und Liegenschaften am
12.03.2020. Das Gremium empfiehlt die Einleitung des Bauleitplanverfahrens.
- FB4/1123/2020:
Einleitungsbeschluss der Änderung des Flächennutzungsplanes Meerbusch-Büderich
„So Lebensmittelmarkt und Gartencenter Düsseldorfer Straße“ durch den Haupt-,
Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt Meerbusch am 13.05.2020.
Aufgrund der Zustimmung der Ratsmitglieder zur Delegation der
Entscheidungsbefugnisse bei Feststellung der epidemischen Lage von landesweiter
Tragweite zog der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss die
Entscheidung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften an sich.
- Frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 08.06.2020 -
29.06.2020 sowie frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
vom 15.06.2020 - 03.07.2020.
- FB4/1611/2022:
Zustimmung zum Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes am 24. November
2022 und Beauftragung der Verwaltung, die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in
Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.
November 2017 (BGBl. I S. 3634) zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes
vom 08. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) in Form einer Auslegung der
Planunterlagen für die Dauer eines Monats durchzuführen.
- Die öffentliche
Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 01 am 10.01.2023.
- Beteiligung gemäß §
3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB vom 18.01.2023 - 24.02.2023.
1. Geltungsbereich, Geltungsbereichsänderung sowie
Ziel und Zweck des Flächennutzungsplanes
Der Geltungsbereich der 116. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Meerbusch befindet sich im Süden des Stadtteils
Büderich und grenzt an die Stadtgrenze zu Düsseldorf. Der Geltungsbereich
umfasst eine Fläche von 2,96 ha.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
- im Nordosten durch die bestehende Wohnbebauung an der
Düsseldorfer Straße,
- im Südosten durch die bestehende Hotel- bzw.
Gewerbenutzung,
- im Süden durch die Stadtgrenze zu Düsseldorf bzw. den
Laacher Abzugsgraben sowie
die Böhlerstraße auf Düsseldorfer Stadtgebiet und
- im Südwesten und Nordwesten durch landwirtschaftliche
Flächen.
Der
Geltungsbereich wurde vor der öffentlichen Auslegung wie folgt geändert:
Das
Plangebiet wurde insgesamt verkleinert, um den Eingriff auf die Landwirtschaftsflächen
und die Untersuchungs- und Eingriffsbereiche des Bodendenkmalschutzes zu
verringern. Ebenfalls stellt die bestehende 110 kV Leitung eine Restriktion
dar.
Untergeordnete
Teilflächen (Flächen für die Landwirtschaft) im Nordosten (Flurstücke 61 sowie
teilweise 35 und 59) wurden aus dem Geltungsbereich herausgenommen. Im Bereich
Düsseldorfer Straße wurde der Geltungsbereich ausgeweitet. Die genauen
Änderungen sind der Anlage 3 zu entnehmen. Insgesamt hat sich dadurch die
Plangebietsfläche von 3,3 auf 2,96 ha verkleinert.
Die allgemeine Zielsetzung
der 116. Änderung des Flächennutzungsplanes lautet im Wesentlichen:
- Sicherung
der Entwicklungsflächen für den Ersatzbau des vorhandenen Gartenfachmarkts
- Ergänzung
des Standortes durch einen Lebensmittelmarkt
-
städtebauliche Stärkung und Neuordnung des
Standortes
-
verträgliche Entwicklung i.S.d.
Einzelhandelskonzepts, des Immissionsschutzes sowie der verkehrlichen
Neuerschließung über die Düsseldorfer Straße
2. Weiteres Verfahren
Nach
Zustimmung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften der Stadt Meerbusch
zur 116. Flächennutzungsplanänderung wird der Rat voraussichtlich am 13.06.2023
über die Planänderung entscheiden. Nach erfolgter Abstimmung wird die 116.
Änderung des Flächenutzungsplans zur Genehmigung der Bezirksregierung
Düsseldorf vorgelegt. Nach Erteilung der Genehmigung und der erfolgten
Bekanntmachung der 116. Änderung des Flächennutzungsplans im Amtsblatt erhält
die 116. Flächennutzungsplanänderung ihre Rechtswirksamkeit.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
Der Beschluss wird nicht
gefasst, entweder mit der Maßgabe, den Planentwurf zu ändern oder mit dem Auftrag das Verfahren
nicht weiterzuführen. Dies ist verbunden mit der Konsequenz, dass der
gesamtstädtische Flächennutzungsplan für diesen Bereich unverändert
fortbesteht.