Beschlussvorschlag:
Der Bau-
Umweltausschuss beschließt, die grundhafte Sanierung der Straße „Schulstraße“
im Ortsteil Lank-Latum, wie unter dem Abschnitt „Lösung“ ausgeführt,
vorzunehmen.
Sachverhalt:
Begründung
Einleitende
Erläuterungen:
Die Baumaßnahme „grundhafte Erneuerung der
Schulstraße“ wurde am 27.06.2012 unter TOP I.1 erstmalig dem Bau- und
Umweltausschuss in der Qualität der Entwurfsplanung mit begleitenden
Erläuterungen zu den von der Verwaltung beabsichtigten Teilbaumaßnahmen
vorgestellt. Die von Seiten des Ausschusses hierzu angeregte Bürgerversammlung
zur Vorstellung der Planung für die betroffenen Anlieger fand am 23.10.2012
(vgl. Anlage 4) statt.
a)
Baugrund
Zwischenzeitlich hat die Verwaltung mehrere
Schürfe und Tragfähigkeitsuntersuchungen vor Ort durchführen und bewerten lassen.
Zur zweifelsfreien Klärung der Notwendigkeit eines Vollausbaues wurde ein
weiters Ingenieurbüro beauftragt, welches verschiedene Varianten einer
Sanierung oder grundhaften Erneuerung der Schulstraße gegenübergestellt und
gutachtlich bewertet hat. Im Ergebnis ist festzustellen, dass aufgrund der
eklatanten Tragfähigkeitsdefizite im Unterbau der Straßenbefestigung (auf dem
sog. Planum) Sanierungsbauweisen nach den anerkannten Regeln der Technik nicht
möglich oder unwirtschaftlich sind. Hierzu zählt auch die bereits in der Stadt
Meerbusch auf zu sanierenden Wirtschaftswegen angewandte Bauweise des
„Kaltrecycling in situ“, die zum einen mit der eingesetzten
Großmaschinentechnik bei dieser Baumaßnahmengröße nicht wirtschaftlich und die
zum anderen aufgrund der engen Platzverhältnisse -neben der Tatsache der o.g.
Tragfähigkeitsproblematik- nicht umsetzbar ist bzw. zu einem nachhaltigen
Instandsetzungserfolg führen würde. Aufgrund der vorhandenen ungebundenen
Tragschicht, vornehmlich aus Hochofenschlacke mit Korngrößen von bis zu 100 mm,
mit entsprechend differierender Tragfähigkeit, lässt sich auch das bestehende
Netzrissverhalten der vorhandenen Asphaltdeckschicht erklären.
b)
Bautechnik
Des Weiteren hat sich anhand der Schürfe auch
die Einschätzung der Verwaltung bestätigt, dass die Bordstein- und Rinnenanlage
nicht ausreichend bzw. in weiten Teilen gar nicht fundamentiert ist, so dass
auch nach Einschätzung des Gutachters zu erwarten ist, dass bei einer
erforderlichen grundhaften Sanierung sowohl die Bordsteine als auch die zweite
Plattenreihe zu erneuern ist (zum besseren Verständnis vgl. Anlage 2). Unter
Berücksichtigung dieses Sachverhaltes und der von dem Kabelgraben des zu
erneuernden Beleuchtungskabels bzw. der zu erneuernden Wasserleitung betroffenen
Gehwegbereiches (vgl. Anlage 3), ergibt sich eine von der Baumaßnahme nicht
direkt tangierte Restfläche des Gehweges von ca. 30% der Gesamtgehwegfläche. In
Anbetracht des vorgeschädigten Zustandes der verbleibenden restlichen
Gehwegflächen ist der gesamte Gehweg neu zu plattieren bzw. im Bereich der
Einfahrten zu pflastern.
c) Parkflächen vor Hausnummer 3-5
Für den Ausbau der
Parkflächen vor Hausnummer 3-5 wurden die von der Bürgerinitiative übergebenen
Gestaltungsvorschläge
verwaltungsseitig überprüft und, wo dies möglich war, gemäß geltenden
Richtlinien überarbeitet. Demnach bestehen grundsätzlich fünf Varianten der
Anordnung der Parkstände (Anlagen 7-11), die im Folgenden anhand der damit
verbundenen Vor- und Nachteile gegeneinander abgewogen werden sollen. Das
Erfordernis einer bautechnischen insgesamten grundhaften Überarbeitung dieses
Straßenbestandteiles ist unabhängig von einer jeweilig auszuwählenden
Ausbauvariante erforderlich und im Rahmen der anstehenden Baumaßnahme
angezeigt.
Die planerisch untersuchten Varianten
1. urspünglicher Verwaltungsvorschlag
Senkrechtstellplätze mit dahinter verlaufendem Gehweg (Anlage 7)
2. überarbeitete Variante 7.1. der
Interessengemeinschaft Schulstraße (Anlage 8)
3. überarbeitete Variante 7.2. der
Interessengemeinschaft Schulstraße (Anlage 9)
4. überarbeitete Variante 7.3. der
Interessengemeinschaft Schulstraße (Anlage 10)
5. Variante 3 Längsparker zzgl. sechs
Stellpätze wie Bestand (Anlage 11)
sind in der nachfolgenden Tabelle
hinsichtlich Ihrer Vor- und Nachteile einander gegenübergestellt worden:
Variante |
Stellplätze |
freiwerdende Fläche / heutiger
Fläche |
Bäume / m2 Grün |
Verkehrssicherheit |
Befahrbarkeit Stellplätze |
|
1 Verwal- tung |
7 |
94 / 330 m2 |
2 / 25 |
Rückwärtsausparken vor Kurve |
von beiden Seiten sehr gut
gegeben |
++ |
2 IG |
7 |
54 / 330 m2 |
1/10 |
Querung Gehweg durch
Parkverkehr - |
hintere Stellplätze
eingeschränkt |
- |
3 IG |
7 |
0 / 330 m2 |
3/42 |
Querung Gehweg durch
Parkverkehr - |
hintere Stellplätze
eingeschränkt |
- |
4 IG |
4 |
103 / 330 m2 |
7 / 83 |
teilweise paralelles
Rückwärtseinparken hinter Kurve |
einseitig gut gegeben |
0 |
5 IG |
9 |
0 / 330 m2 |
4 / 37 |
teilweise paralelles Rückwärtseinparken
hinter Kurve / Querung Gehweg durch
Parkverkehr |
einseitig gut gegeben hintere Stellplätze
eingeschränkt |
0 |
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die
ursprünglich vorgesehene Variante den für das öffentliche Interesse besten
Nutzen aufweist, da diese eine optisch ansprechende Lösung vereint mit einer
größtmöglichen Anzahl an Stellplätzen an einer Stelle, wo diese dringend
nachgefragt werden, sowie eine verkehrssichere Führung des Fußgängerverkehres
aufweist. Die Einzelinteressen des betroffenen Anliegers am Parkplatz werden
auch bei dieser Variante in ausreichendem Maße gewahrt. Die von der
Anliegerschaft kritisierten Rückwärtsausparkvorgänge sind nicht als kritisch
anzusehen und im Stadtgebiet üblich. Als großer Vorteil sind bei dieser Lösung
vor allem der Abstand der Stellplätze von der anliegenden Bebauung anzusehen
sowie die gute Anfahrbarkeit der Stellplätze aus beiden Fahrtrichtungen der
Schulstraße.
d)
Bearbeitung der Ergebnisse aus der Bürgerversammlung
Die in der Anlage 4 angefügten diversen Eingaben und Anregungen aus der
Bürgerversammlung (kursiv gedruckt)
sowie die zugehörigen Antworten (beide
als eingerückter Text gedruckt) sind
im Folgenden im Fliesstext näher von der Verwaltung kommentiert und insgesamt
für und gegeneinander abgewogen worden.
1. |
Unterschiedliche prozentuale Gewichtung der Teileinrichtungen Es wird nachgefragt, warum eine
unterschiedliche prozentuale Gewichtung der einzelnen Teileinrichtungen
vorgenommen wird und wie der in Rede stehende Prozentsatz speziell bezogen
auf die Teileinrichtung „Parken“ ermittelt wurde. Die zuvor
genannte Unterscheidung ist vom Städte- und Gemeindebund in seiner
Mustersatzung empfohlen und von den entsprechenden Gremien der Stadt
Meerbusch in der Beitragssatzung der Stadt Meerbusch entsprechend umgesetzt
und beschlossen worden. Diese gilt somit als Ortsrecht, das verbindlich
anzuwenden ist. Die Satzung ist in der Vergangenheit bereits mehrfach von
Gerichten ohne Beanstandung überprüft worden. Bei der Festsetzung der Höhe
des Beitragssatzes für Parkflächen erfolgte, wie für die übrigen
Teileinrichtungen auch, eine Abwägung
zwischen der Inanspruchnahme der Teileinrichtung durch die Allgemeinheit und
durch die Anlieger, wozu auch der Besucherverkehr zu den Anliegergrundstücken
gehört. Hierzu zählen nach der Rechtslage auch die etwas weiter entfernt
liegenden Grundstücke. |
2 |
Parkflächen vor den Häusern Schulstraße 3-5 Überwiegend herrscht die Meinung, dass die
Parkfläche vor den Häusern Schulstraße 3-5 nicht in der Abrechnung
berücksichtigt werden darf, da sie zum einen keinen Bezug zur Anlage als
solche hat und zum anderen sich in Randlage befindet und somit lediglich den
direkt angrenzenden zwei Grundstücken, der Bank, dem Kindergarten und der
Allgemeinheit dient und nicht den übrigen, weitentfernt liegenden
Grundstücken der Schulstraße. Eine Einbeziehung dieser Parkfläche in die
Beitragsabrechnung wird als widerrechtlich angesehen und entsprechend eine
gerichtliche Überprüfung angestrebt. Ein Anlieger bittet die Verwaltung zu
überprüfen, ob die Parkflächen nicht möglicherweise von Seiten der Volksbank
im Rahmen der seiner Zeit erteilten Baugenehmigung abgelöst wurden, da keine
privaten Stellplätze auf dem Volksbankgrundstück verwirklicht werden konnten.
Somit hätte die Stadt die Pflicht für die privaten Stellplätze übernommen und
diese könnten beitragsrechtlich nicht ein zweites Mal abgerechnet werden. Herr Trapp erklärt, dass es eine Ablösemöglichkeit für private
Stellplätze gibt. Die Ablösebeträge werden allerdings nicht für spezielle
Stellplätze erhoben, sondern der
Ausgleich erfolgt an unterschiedlichen Stellen im Stadtgebiet und zwar
für das Fehlen von Stellplätzen allgemein und nicht bezogen auf eine
spezielle Baumaßnahme. Herr Baldus versichert, dass der Frage, ob die Stellplätze der Volksbank zur Verfügung gestellt und von dieser bezahlt wurden, vor einer Abrechnung nachgegangen wird und wie vor jeder Abrechnung selbstverständlich alle eventuell einer Abrechnung entgegenstehenden Gründe vorher überprüft werden. Bezüglich der Randlage der Parkflächen verwies Herr Baldus auf das KAG NRW, dass die Inanspruchnahmemöglichkeit vorsieht und nicht von einer tatsächlichen Inanspruchnahme des einzelnen Anliegers ausgeht. Somit haben auch die nicht direkt angrenzenden Anlieger einen Vorteil durch die Teileinrichtung „Parken“. |
3. |
Verkehrssicherheit Die Anlieger des Parkplatzes sehen in der
räumlichen Nähe der Parkplätze zum Kurvenbereich Schulstraße Ecke Hauptstraße
eher eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit als eine Verbesserung.
Zudem sehen sie Gefahren beim rückwärtigen Ausparken im Bezug auf schnell in
die Schulstraße einbiegende Einsatzfahrzeuge der in der Nachbarschaft
angesiedelten Feuerwehr und des Rettungsdienstes. Die Anordnung von
Senkrechtparkern im Kurvenbereich ist in den Augen der Anlieger keine
optimale Lösung. Herr Deußen
erklärt, dass sich die Verbesserung der Sicherheit hier durch die geänderte
Gehwegführung auf den Fußgängerverkehr bezieht. Der Straßenverkehr hat sich
entsprechend der StVO rücksichtsvoll zu verhalten. Er verweist auf positive
Erfahrungen mit einer solchen Anordnung der Parkstände im Bereich der Straße
„In der Loh“ sowie an weiteren Stellen im Stadtgebiet, wo eine solche Lösung
z.T. über Jahrzehnte Standard ist. Die Anordnung der Senkrechtparkstände in einer 30 km/h-Strecke ist
unproblematisch. Im Vergleich mit den weiteren Vorteilen dieser
Stellplatzanordnung ist diese Variante die bestmögliche (vgl. oben unter
Begründung, Teil c)) |
4 |
Ausbauzustand der Teileinrichtung „Gehweg“ Ein Anlieger macht deutlich, dass den
Anliegern durchaus bewusst ist, dass die Gemeinde eine
Beitragserhebungspflicht hat und gibt an, dass die Anlieger grundsätzlich
bereit sind, dieser auch nachzukommen, allerdings nur im Rahmen der wirklich
notwendigen Arbeiten und diese bestehen aus Sicht der Anlieger nur bezogen
auf den normalen Verschleiß der Fahrbahn. Der Gehweg ist nach Einschätzung
der Anlieger noch in einem guten Zustand, auch die Probeschürfungen haben
diese Einschätzung ihrer Meinung nach bestätigt und das Abbrechen des
Gehweges durch die Auskofferungsarbeiten an der Fahrbahn seien lediglich ein
zusätzliches Argument der Verwaltung, Maßnahmen am Gehweg durchführen zu
können. Dem ersten Argument, zur Verkehrsberuhigung die Fahrbahn zu verengen
und in diesem Zuge zur Sicherheit der Fußgänger die Gehwege zu verbreitern,
können die Anlieger nicht folgen, da ihrer Meinung nach ein Kinderwagen oder
Rollator auch einen 2 m breiten Gehweg gefahrlos benutzen kann. Sie setzen
sich für den Erhalt des bestehenden Gehweges ein. Der vorhandene Fahrbahnaufbau und der Zustand der vorgeschädigten
verbleibenden Restflächen bedingt, wie oben unter der Begründung, Teil a)
aufgeführt, eine grundhafte Erneuerung, so dass auf die Erneuerung des
gesamten Gehweges nicht verzichtet werden kann. |
5. |
Kostensteigerung Von Seiten der Anlieger besteht ein großes
Unverständnis bezüglich der Kostensteigerung. Im Juni 2012 war noch von
Ausbaukosten in Höhe von 290.000 € die Rede, jetzt wird schon von 365.000 €
ausgegangen. Wie kommt es zu dieser Kostensteigerung und verändern sich diese
noch weiter oder kann diese Zahl nun als endgültig angenommen werden? Herr Deußen
erläutert, dass es sich bei den ersten Zahlen um eine Grobkostenschätzung
über m² Ausbaufläche im Rahmen der Haushaltsanmeldungen handelt. Zur
Bürgeranhörung wurde eine genaue Kostenermittlung durchgeführt, die auch
Grundlage für die Ausschreibung sein wird. Im Zuge dieser weiteren Planung
ergab sich, dass sich im Untergrund teerbelastete Hochofenschlacke befindet,
die nach Gesetzeslage ordnungsgemäß entsorgt werden muss. Weiterhin stellte
sich heraus, dass ein Mehraushub aufgrund der Untergrundbeschaffenheit
(mangelnde Tragfähigkeit) erforderlich ist. Diese Faktoren wirken sich
kostensteigernd aus. Bei der Vorbereitung der Ausschreibung wird gewissenhaft
vorgegangen, das Ergebnis der Ausschreibung kann jedoch zum jetzigen
Zeitpunkt hinsichtlich der Kostenhöhe nicht vorausgesagt werden.
Ausgeschrieben wird nach VOB Teil A, hier ist die Möglichkeit einer
Nachverhandlung, wie es im privaten Bereich möglich ist, nicht gegeben. Die
Ausschreibungergebnisse unterliegen allgemeinen Preisschwankungen und
Steigerungen. Die Erhöhung der Kosten für die Straßenbeleuchtung sind bedingt durch
die Tatsache, dass bei einer Erneuerung des Gehweges eine gleichzeitige
Erneuerung der Verkabelung möglich und aufgrund des Alters und des Zustandes
auch angezeigt ist. Würde diese Erneuerung der Verkabelung nicht im Zuge der
Maßnahme erfolgen, müssten die zu erwartenden Kabelfehler (1 Kabelfehler
musste schon gemufft werden, 2 weiter Isolationsprobleme sind bereits
bekannt) in einer weiteren Teilbaumaßnahme, die naturgemäß dann wesentlich
teurer wird, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. |
6 |
Fehlende Gutachten im Bau-
und Umweltausschuss Nach Ansicht eines Anliegers kann dem Bau-
und Umweltausschuss im Juni kein Gutachten vorgelegen haben, da das in der
Bürgeranhörung ausgehangene Gutachten auf den 14.09.2012 datiert ist und
somit erst nach dem Sitzungstermin erstellt worden ist. Er wirft der
Verwaltung die Täuschung des Ausschusses vor, denn aus dem Gutachten hätte
der Ausschuss ja sehen können, dass die Kosten höher sein werden. Herr Bahners verweist nochmals auf die
grobe Kostenschätzung zu Beginn einer Planungsphase und der genaueren
Kostenermittlung im Hinblick auf die Ausschreibung und Bauvorbereitung der
Maßnahme bzw. eine stattfindende Bürgeranhörung. Verwaltungsseitig wurde zunächst ein Gutachten zum Straßenaufbau in
Auftrag gegeben und die Ausbaukosten anhand vergleichbarer Maßnahmen über die
betroffenen m² Straßenfläche grob geschätzt. Aufgrund von schlechten
Erfahrungen aus anderen Maßnahmen über die Aussagekraft von Bodengutachten,
die mittels sog. „Rammkernsondierungen“ erstellt werden, hat sich die
Verwaltung nach der Sitzung des BUA am 27.06.2012 und der Bürgerversammlung
entschieden, zur Verifizierung Ihrer Einschätzung zum Sanierungsaufwand und
der anzuwendenden Bauweise noch weitere Schürfe und Tragfähigkeitmessungen
durchzuführen und diese Untersuchungen gutachtlich begleiten zu lassen. Die
hierbei gewonnen Erkenntnisse bzw. das Vorhandensein entsorgungspflichtigen
Materials im Straßenaufbau hätten ohnehin zu den erhöhten Kosten geführt.
Aufgrund der Kenntnis über diese Stoffe kann im Rahmen der Ausschreibung nun
ein marktüblicher Preis für deren Entsorgung erzielt werden. |
7. |
Höhere Kostenbeteiligung der Allgemeinheit an den Mehrkosten Den
Anliegern ist nicht verständlich, warum die durch die Entsorgung der Schlacke
entstehenden Mehrkosten von den Anliegern bezahlt werden müssen, ihrer
Meinung nach müssten sie von der Allgemeinheit getragen werden. Herr Baldus erklärt, dass es sich bei den
vorgenannten Entsorgungskosten um erforderliche Kosten der Maßnahme handelt,
welche grundsätzlich zu den beitrags- und somit umlagefähigen Kosten gehören.
Folglich werden diese Kosten nicht alleine von den Anliegern sondern auch von
der Allgemeinheit durch den Allgemeinanteil mitgetragen. Die Tatsache, dass
im Jahr der Herstellung 1960 Hochofenschlacke im Unterbau der
Schulstraße verbaut wurde, führt
bedauerlicherweise zu höheren Kosten bei der Entsorgung dieses Materials,
entsprach aber durchaus dem damaligen technischen Ausbaustandards und ist
kein Einzelfall im Stadt- bzw. Bundesgebiet. Zudem betont Herr Baldus, dass auf der
Schulstraße keine atypischen Besonderheiten vorliegen, die eine Sondersatzung
und somit eine Änderung der Beitragsanteile, erforderlich machen würden. Der
höheren Inanspruchnahme der Schulstraße durch die Allgemeinheit wird schon
durch die Eingruppierung als eine Haupterschließungsstraße Rechnung getragen. Die
Anlieger erkundigen sich, von wem die Eingruppierung in die verschiedenen
Straßentypen vorgenommen wird. Herr Baldus erklärt, dass die
unterschiedlichen Straßentypen in der Beitragssatzung der Stadt Meerbusch
näher charakterisiert werden und im Falle einer Abrechnung die Straße unter
diese Tatbestandsmerkmale subsumiert wird. Von
den Anliegern wird eingewendet, dass das hohe Verkehrsaufkommen, welches
überwiegend durch den Lieferverkehr zu den naheliegenden Geschäften und zur
Bank, den Verkehr zu den Kindergärten und der Schule, den Anliegerverkehr der
einmündenden Straßen, die Feuerwehr und den Rettungsdienst hervorgerufen
wird, nur durch eine höhere Beteiligung der Allgemeinheit an den Kosten
Rechnung getragen werden könnte. Herr Baldus entgegnet, dass es sich bei den
Verkehren zum Kindergarten und der Bank um Anliegerverkehr handelt. Dem
Verkehrsaufkommen, das durch die auf die Schulstraße angewiesenen Straßen
ausgelöst wird, wird durch die Eingruppierung in eine Haupterschließungsstraße
Rechnung getragen. Der Verkehr durch das Rettungswesen, Feuerwehr etc. gehört
zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Straße. |
8. |
Deckensanierung Die
Anlieger machen wiederholt deutlich, dass für sie unverständlich ist, warum
eine Straße deren Aufbau nun 52 Jahre gehalten hat, nicht durch einen
einfachen neuen Deckenüberzug für weitere 50 Jahre halten würde. Wie oben unter der Begründung, Teil a) aufgeführt, kann eine
Deckensanierung aufgrund des Straßenaufbaues und des bestehenden Tragfähigkeitdefizites
nicht wirtschaftlich sinnvoll und nachhaltig durchgeführt werden. Eine solche
Maßnahme widerspräche vor dem Hintergrund des Kenntnisstandes dem Gebot der
sparsamen Haushaltsführung. |
9. |
Meerbusch = „Stadt im Grünen“ In
Anlehnung an den Ruf der Stadt Meerbusch als die „Stadt im Grünen“, regen die
direkten Anlieger an, die sieben Senkrechtparker gegenüber der Einfahrt zum
öffentlichen Parkplatz lieber in vier Längsparker mit Begrünung ringsherum
umzuwandeln. Von
Seiten der Anlieger wird ein Mitspracherecht bezüglich des Ausbaus und der
Gestaltung des Gehweges angeregt. Herr
Gabernig äußert sein Unverständnis darüber, dass sich auf der Schulstraße die
Anzahl an Stellplätzen nicht verändern soll, von den Anliegern allerdings
eine Reduzierung angestrebt oder in Kauf genommen wird, die, würde sie von
der Politik gekommen sein, auf Missfallen gestoßen wäre. |
Powerpoint-Präsentation der
Interessengemeinschaft (IG) Grundstückseigentümer Schulstraße in Meerbusch
Lank, vorgetragen deren Sprecher (vgl. Anlage 5 einschließlich 3 zugehöriger
Planungsvarianten der Stellplätze vor Hausnummer 3-5).
- |
Zunächst
bemängelt die IG, dass der Fragenkatalog, den sie der Stadt Meerbusch
vorgelegt hat von Seiten der Verwaltung nicht ausreichend beantwortet wurde. Der mit Schreiben vom 14.07.2012 übersandte Fragenkatalog wurde am
27.08.2012 ausreichend und substantiell beantwortet. Einzelne Fragen wurden
darüber hinaus in einem persönlichen Gespräch erläutert. Auf die einzelnen
Kritikpunkte der Beantwortung wird im Folgenden dezidiert eingegangen. |
- |
Die
IG führt den Substanzverlust der Schulstraße auf mangelnde bzw. unterlassene
bauliche Unterhaltung- und Erhaltungsmaßnahmen von Seiten der Verwaltung zurück.
Unterstützend führt sie die HVA B-StB, Anhang ABBV, an, die Angaben zu den
Nutzungsdauern einzelner Schichten des Straßenoberbaus macht und wonach, die
Zeiten auf der Schulstraße erheblich überschritten sind, was folglich zu den
Verschleißerscheinungen geführt hat. Beitragsrechtlich ist die Straßenbefestigung der Schulstraße aufgrund
deren hohen Alters„verschlissen“, so dass eine heutige Erneuerung legitim
ist. Aufgrund der o.g. technischen Randbedingungen und des bestehenden
weder tragfähigen noch frostsicheren Straßenaufbaus ist, wie bei vielen
anderen Straßen gleicher Bauart im Stadtgebiet, eine nachhaltige und dem
Gebot der sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln konforme Erhaltung
schlichtweg nicht möglich. Die Mängel
im Unterbau würden jegliche Sanierungsmaßnahme in absehbarer Zeit wieder ad
absurdum führen. Die zitierten Vorschriften beziehen sich auf Straßen, die
gemäß der RStO erstellt worden sind, und die einer kontinuierlichen
Erneuerung im Bedarfsfall unterzogen werden können. Dies ist in Deutschland
flächendeckend jedoch nur bei klassifizierten Straßen bzw.
Hauptverkehrsstraßen in Kommunen gegeben, die einen solchen Aufbau vorweisen.
Da die Straßenbaubeiträge nach KAG für die Zukunft entrichtet werden, kann
eine Verrechung möglicherweise ersparter Aufwendungen nicht erfolgen. |
- |
Nach
Auffassung der IG wäre die Schulstraße in einem guten Zustand, wenn die Stadt
Meerbusch 2% der Ausbaukosten alle 15 Jahre für die Sanierung der Straße
aufgebracht hätte. Nach Meinung der IG könnte die Stadt Meerbusch die
Schulstraße jetzt ausbauen, wenn sie das Geld, welches sie durch unterlassene
Instandhaltungsmaßnahmen eingespart hat, bei der Bank angelegt hätte, was bei
einer defizitären Stadt allerdings nicht erfolgt. Vgl. vorangegangener Punkt, besonders vor dem Hintergrund einer
Erhebung der Beiträge für die Zukunft. |
- |
Weiterhin
kritisiert die IG, das Gutachten, die ihrer Meinung nach Grundlage für die
grundhafte Erneuerung sind, nicht erstellt wurden und wertet dies als
Vernachlässigung der Verwaltung. Wie bereits unter Punkt 5, Kostensteigerung, aufgeführt, wurde
bereits im Vorfeld die Erstellung eines Bodengutachtens beauftragt, die
aufgrund der Kritik beauftragten weitergehenden Untersuchungen haben die
vorherige Einschätzung der Verwaltung vollumfänglich bestätigt. |
- |
Für
die IG ist ein tieferer Aushub von 60 cm auf 80 cm im Bereich der Fahrbahn
nicht nachvollziehbar. Wie sich bereits in den Bohrprofilen des ursprünglichen Gutachtens
zeigte, befinden sich unter dem heutigen Planum aus Hochofenschlacke
hochflutlehmartige Bestandteile, die keine ausreichend tragfähige Grundlage
für die Straßenbefestigung aufweisen. Ähnlich wie bei der Grunderneuerung der
Buschstraße muss hier bis auf standfesten Boden ausgeschachtet werden. |
- |
Die
IG äußert ihr Unverständnis über die 70 % Beitragsbeteiligung der Anlieger an
der Teileinrichtung „Gehweg“, sie gedenkt dies gerichtlich überprüfen zu
lassen. Die Erforderlichkeit der Erneuerung der Teileinrichtungen „Gehweg“
und „Beleuchtung“ erschließt sich der IG nicht, zudem kritisieren sie das
Erscheinungsbild des neuen Leuchtentyps und möchten am Aussehen der
bestehenden Beleuchtung festhalten. Vgl. auch zu dem
Punkt Gehweg oben unter Punkt b) Bautechnik bzw. später unter Punkt e) 4.
Abschnitt Straßenbeleuchtung |
- |
Eine
30%ige Kostensteigerung innerhalb von 3 Monaten ist von der IG nicht
nachvollziehbar. Im Brief von 27.08.2012 war von einer seriös ermittelten
Summe die Rede, die nun laut Pressebericht von Oktober 2012 von ursprünglich
290.000 € auf 365.000 € gestiegen ist, das stößt bei der IG auf Unverständnis
und macht die Forderung nach einer größeren Kostentransparenz laut. Vgl. oben unter Punkt d) 5 Bearbeitung der Ergebnise der
Bürgerversammlung. |
- |
Die
IG stellt ihre einzelnen Planungsvarianten vor. Ihr Hauptaugenmerk fällt
dabei ausschließlich auf den Bereich der Parkflächen vor den Häusern
Schulstraße 3-5. Hier spricht sich die IG aus Gründen der Sicherheit für die
Fußgänger gegen die Anlegung von Senkrechtparkern und die Verlegung des
Gehweges an die Hauskanten aus. Die
IG hält die Planung der Verwaltung in diesem Bereich für nicht
Bebauungsplankonform, da dort die im Bebauungsplan vorgegebenen Festsetzungen
des Gehweges und der Baumreihen nicht umgesetzt wurden und macht
entsprechende eigene Vorschläge zur Umsetzung der Festsetzungen des
Bebauungsplanes. Vgl. oben unter Punkt c) Parkfläche vor Hausnummer 3 - 5. Die
Anordnung und Ausgestaltung der Stellplätze im Bebauungsplan ist nicht
verbindlich festgesetzt, sondern nur eine unverbindliche zeichnerische
Darstellung. |
10 |
Zuwegung Evangelischer Kindergarten Der
Vertreter des Kindergartens trägt die Bitte an die Verwaltung heran, im
Rahmen des Gehwegausbaus die Zufahrt zum Kindergarten ebenfalls zu erneuern,
da sich diese in einem sehr schlechten Zustand befindet. Zudem stellt die
Litfaßsäule eine Sichtbehinderung dar und sollte möglichst entfernt oder
umgesetzt werden. Dieser Sachverhalt wird noch durch die Verwaltung geprüft. |
11. |
Heranziehung des öffentlichen Parkplatzes Die
Anlieger erkundigen sich nach der Einbeziehung des Parkplatzes zu der
Abrechnung. Herr Baldus erklärt, dass der Bebauungsplan
den Parkplatz als öffentlichen Parkplatz festsetzt, der somit eine
eigenständige Erschließungsanlage darstellt, welche nicht beitragspflichtig
gegenüber einer anderen Anlage sein kann. Die
Thematik ist den Anliegern, auch im Hinblick auf die Parkflächen vor den
Grundstücken Schulstraße 3-5, völlig unverständlich und es wird gemutmaßt,
dass dies mit der Eigentümerrolle der Stadt an dem Parkplatzgrundstück in
Zusammenhang steht. Dieser Sachverhalt sollte gerichtlich mit überprüft
werden. |
12. |
Baumreihen nicht Bebauungsplan konform Der
Sprecher der Anlieger betont, dass die städt. Planung des Bereiches vor den
Häusern Schulstraße 3-5 (Parkplatz) bezogen auf die Baumreihen nicht konform
zum Bebauungsplan ist. Herr Deußen erklärt, dass die Bäume und
auch die Stellplätze im Bebauungsplan rechtlich nicht festgelegt und somit
keine zwingende Umsetzungsvorgabe sind. Es existiert hier nur eine
Festsetzung als öffentliche Verkehrsfläche. Die restliche Darstellung ist nur
nachrichtlich ohne den Charakter einer Festsetzung. |
13. |
Verschmälerung der Fahrbahnbreite Die
Anlieger empfinden die bestehende Fahrbahnbreite auf der Schulstraße für den
Fahrradverkehr als zu eng und gefährlich und können sich eine Verschmälerung
der Fahrbahn nicht vorstellen. Sie geben zu bedenken, dass die Fahrradfahrer
dann den Gehweg als Fahrradweg nutzen werden. Herr Deußen erklärt, dass auf einer Straße
mit der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h die Anlegung eines
eigenständigen Radweges nach StVO nicht erlaubt ist. Er erläutert weiter, dass aus diesem Grunde
die Verschmälerung der Fahrbahn von 6,00 m auf 5,50 m angestrebt wird, da
dies den Kraftfahrzeugverkehr zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf genau diese
30 km/h anhält und den Radfahrer zu einem gleichwertigen Verkehrsteilnehmer
auf der Straße macht. Die
Anlieger führen an, dass die Einmündungsbereiche oft zugeparkt werden und es
schon jetzt schwierig ist, aus den Straßen „Taubenacker“ und „Am Lipperhof“
herauszukommen. Die Fahrzeuge der Müllabfuhr überfahren schon jetzt
regelmäßig den Gehweg bis dicht an die Grundstückshecken heran. Es wird
angeregt die Müllabfuhr, Feuerwehr etc. an der Entscheidung zur Verengung der
Fahrbahn zu beteiligen und sich die Situation in der Örtlichkeit einmal
anzusehen. Schon im Hinblick auf die Zerstörung des Gehweges im Taubenacker
und der zukünftigen Finanzierung der Erneuerung, wird dies der Verwaltung von
den Anliegern nahegelegt. Herr Trapp erklärt, dass die Verschmälerung
in diesem Umfang die Situation nicht erheblich verändert und überlegt die
Ecken mit einem stärkeren Aufbau zu versehen. Das Problem der Falschparker
ist ein grundsätzliches Problem im Stadtgebiet. Herr Deußen ergänzt, dass eine Gehwegbreite
von 2,30 m den Richtlinien entspricht und die Verengung der Fahrbahn der
Schulstraße auch optisch den Charakter einer Straße mit der
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h geben soll. Die Feuerwehr und der Entsorgungsdienst
haben ihr Placet zu der in der Anlage 6 vorgelegten Ausbauplanung gegeben.
Die Eckbereiche der Gehwege werden in verstärkter, gepflasterter Ausführung
hergestellt. Durch markierungstechnische Maßnahmen und Verkehrsüberwachung
wird sichergestellt, dass die Sichtdreiecke und die entsprechenden
Schleppkurven von parkenden Fahrzeugen freigehalten werden. |
14. |
Resümee der Anlieger Aus
Sicht der IG vertreten durch deren Sprecher ist die Fahrbahn
erneuerungsbedürftig, die übrigen Teileinrichtungen allerdings nicht.
Unverständnis herrscht weiterhin im Hinblick auf die Fahrbahnverschmälerung,
die Gehwegverschwenkung im Bereich vor den Grundstücken Schulstraße 3-5 und
die Anlegung der Parkflächen in diesem Bereich. Der Sprecher der Anlieger
erkundigt sich, ob es nicht eine Möglichkeit gäbe, die Straße als Alternative
zur Grunderneuerung nur zu sanieren. Herr Deußen erklärt, dass sich nach
Rücksprache mit dem Bodengutachter ergab, dass der Untergrund nicht
standfähig ist und somit eine zusätzliche Bodenverbesserung des Untergrundes
erfolgen muss. Diese ist mit Lastplattendruckversuchen nachzuweisen, um die
nötige Standfestigkeit des Untergrundes nach RStO und durch die
bauausführende Firma eine Gewährleistung zu erhalten. Durch diese zusätzliche Maßnahme wird der
Straßenkörper ca. 80 cm tief ausgeschachtet, was erfahrungsgemäß ein
Abrutschen der vorderen Gehweganlage in die Baugrube zur Folge hat. Diese
Erfahrung hat die Verwaltung bereits bei mehreren Baumaßnahmen im Stadtgebiet
gemacht. Der
Sprecher der Anlieger weist auf den Aspekt hin, dass der Gehweg noch in einem
guten Zustand und somit einem Geldwert darstellt. Würde nun der seiner
Ansicht nach noch mindestens 40 Jahre haltenden Gehweg erneuern, würde dieses
Vermögen vernichtet. Herr Trapp versuchte, erneut auf die
Tatsache aufmerksam zu machen, dass bei einer Bautiefe von 80 cm, die die
Beschaffenheit des Untergrundes nun einmal vorgibt, der Gehweg nicht nur
partiell, sondern in großen Teilen abrutschen
wird und so, zusammen mit dem Kabelgraben für die einseitige
Beleuchtung und den Graben der Wasserleitung die Erneuerung des Gehweges in
weiten Teilen erforderlich wird. |
15. |
Kanalzustand Die
Anlieger erkundigen sich nach dem Zustand des Kanals in der Schulstraße, den
erforderlichen Maßnahmen und der Beteiligung der Versorgungsträger. Herr Bahners teilt mit, dass sich der Kanal
noch in einem guten Zustand befindet. Die Durchführung der
Kanal-TV-Untersuchung ergab an nur 10 Hausanschlüssen sanierungsbedürftige
Schäden und lediglich eine leichte Innenkorrosion von ca. 1 cm, was bei einer
Wandstärke von 10 cm zu vernachlässigen ist. Bei den Kanälen wird zur
Sanierung ein sogenanntes Inlinerverfahren angewendet, welches Erdaufbrüche
entbehrlich werden lässt und zu einer weiteren Haltbarkeit des Kanals von ca.
50 Jahren führt. Die Versorgungsträger wurden von Seiten der
Stadt Meerbusch angeschrieben. Lediglich die WBM wollen in der Schulstraße im
Bereich von Am Lipperhof bis Claudiusstraße ihre Leitungen erneuern. |
16. |
Standfestigkeit der
Beleuchtung Ein
Anlieger hat Bedenken bei der Erneuerung der kompletten Beleuchtungsanlage.
Er hat auf dem Kirmesplatz die demontierten Masten der Mühlenstraße liegen
sehen und konnte nur an einem Mast eine Schädigung durch Rost feststellen. Er
regt die Prüfung jedes einzelnen Mastes mittels Ultraschallverfahren, wie man
es auch aus der Luftfahrttechnik kennt, oder ähnlichem und die Entsorgung
lediglich der kaputten Masten und nicht der gesamten Beleuchtungsanlage an. Aufgrund des Alters und des Zustandes ist die Beleuchtungsanlage
insgesamt erneuerungsbedürftig. Bei einer Planung nach heutigen technischen
Vorschriften ergeben sich zur Erreichung der technisch erforderlichen
Beleuchtungsstärke zwangsläufig andere Mastabstände. Das Gebot der
Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verbietet es, über 40 Jahre alte
Beleuchtungsmasten erneut aufzustellen. Vor diesem Hintergrund ist eine
Prüfung jedes einzelnen Mastes obsolet. |
17. |
Transparenz des
Verwaltungshandelns Ein Anlieger bat um mehr Transparenz des
Verwaltungshandelns. Da bereits 2006 absehbar war, dass die Schulstraße
erneuert werden muss, die Anlieger jedoch erst jetzt davon erfahren haben,
bat er um einen früheren Hinweis an die Anlieger. Auch im Hinblick auf die zu
erwartenden hohen Beitragszahlungen wäre dies wünschenswert, damit sich der
Bürger darauf einstellen und entsprechende Vorkehrungen treffen kann. Aus Verwaltungssicht wird frühzeitig auf die anstehenden Maßnahmen
hingewiesen. Bis der Beitragsbescheid einer Baumaßnahme versendet wird,
vergehen in der Regel noch bis zu vier Jahre nach Fertigstellung, so dass die
erforderlichen Beiträge in einem absehbaren Zeitraum entrichtet werden
müssen. |
18. |
Entfernung der Blumenkübel Von
Seiten der Anlieger wird die Anmerkung gemacht, dass beim Wegfall der
Blumenkübel die Sicherheit der Kinder durch rasende Kraftfahrzeuge gefährdet
wird. Dieser Argumentation kann verwaltungsseitig nicht gefolgt werden.
Durch den Wegfall der Blumenkübel und die Verschmälerung der Fahrbahn erhofft
die Verwaltung sich den Entfall von schnellen Vorbeifahrten um vor einem
entgegenkommenden Fahrzeug noch den Blumenkübel zu passieren sowie ein
insgesamt niedrigeres Geschwindigkeitsniveau. |
e)
Verwaltungsvorschlag der Ausführungsplanung (Anlage 6):
1. Gehweganlage
Aufgrund der
Ergebnisse der Schürfe und der Tatsache, dass nur ca. 30 % der Gehwegfläche
erhalten bleiben würden, schlägt die Verwaltung vor, die Gehweganlage insgesamt
zu erneuern und in diesem Zusammenhang auch die Fahrbahn auf ein Maß von 5,50 m
zur Verkehrsberuhigung zu verschmälern.
Die Herstellungskosten belaufen sich auf ca. 84.000 €. Diese
Sanierungskosten sind gemäß § 8 KAG nach derzeitigem Sachstand zu 70 %
beitragsfähig.
2. grundhafte
Sanierung der Fahrbahn
Die Kosten für die ca. 277 m lange Fahrbahn belaufen sich auf ca.
235.000 €. Die Herstellungskosten sind nach derzeitigem Sachstand gemäß § 8 KAG
zu 50 % beitragsfähig.
Die Verwaltung schlägt die Ausführung einer regelkonformen Erneuerung
analog einer erstmaligen Herstellung des Fahrbahnaufbaues mit 30 cm
Frostschutzkies, 15 cm Schotter, 10 cm bituminöse Tragschicht und 4 cm
bituminöse Deckschicht (Summe 59 cm) vor. Bei einem solchen Vollausbau muss
wegen der größeren Aushubtiefe davon ausgegangen werden, dass auch die Rinne
und der Bordstein auf der gesamten Sanierungslänge aufgenommen und neu gesetzt
werden müssen.
3. Parkflächen vor
Hausnummer 3-5
Die Parkflächen sollen gemäß dem
ursprünglichen Verwaltungsvorschlag als Senkrechtparker gemäß Anlage 7
ausgebaut werden.
Die Ausbaukosten von 25.000 € sind zu 70 %
beitragsfähig.
4. Straßenbeleuchtung
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung wurde
im Haushaltsjahr 2010 beschlossen, die Beauftragung ist bereits erfolgt.
Die Kosten der Beleuchtung von 21.000 € sind
zu 50 % beitragsfähig.
f)
Fazit:
Aufgrund der Sach- und Rechtslage bestehen
anhand der vorgenannten Randbedingungen unter besonderer Berücksichtigung der
Umsetzung einer nachhaltigen und wirtschaftlichen Baumaßnahme zur grundhaften
Erneuerung des Straßenaufbaues der Schulstraße keine sinnvollen Alternativen.
Die Erneuerung des Gehweges ist aus den o.g. Gründen in diesem Zusammenhang
angezeigt.
Lösung:
Die Verwaltung schlägt vor, die grundhafte
Erneuerung des Straßenraumes der Schulstraße auf voller Querschnittsbreite
einschließlich der Parkflächen vor Hausnummer 3-5 gemäß dem in der Begründung
unter Punkt e) aufgeführten Abschnitt „Verwaltungsvorschlag Ausführungsplanung“
durchzuführen und die Baumaßnahme schnellstmöglich durch die Verwaltung
auszuschreiben, damit diese zum Winter 2013 abgeschlossen werden kann.
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Die
Kosten für die Baumaßnahme von ca. 344.000 € für den Straßenbau, sind unter dem
Sachkonto U 120 014 21 bzw. für die Beleuchtung von ca. 21.000 € bei U 120 024
86 in den städtischen Haushalt eingestellt.
Alternativen:
keine zielführenden