Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Grundsanierung der Straße „Kemperallee“ in Meerbusch-Lank, gemäß der von der Verwaltung in Variante 5 durchgeführten Umplanungen (siehe Anlage 1, (Anhaltung des Bestandes, weitgehender Erhalt der Bäume mit durchgängiger Fahrbahnbreite von 5,25 m und Optimierung der Einmündung der Mühlenstraße für die Feuerwehr und den Schulbus)) auszuführen.

 


Sachverhalt:

 

Planerische und technische Randbedingungen:

 

Zum Erfordernis der Grundsanierung wird auf die Beratungsvorlage FB 5/0143/2014 verwiesen, die in Anlage 8 beigefügt ist. Aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht ist eine grundhafte Erneuerung des Straßenaufbaus unerlässlich. Aufgrund dessen wird auf die diesbezüglich vorgebrachten Argumente verwaltungsseitig nicht mehr erweitert eingegangen.

 

Parallel zu der am 29.09.2015 durchgeführten Bürgerinformationsveranstaltung hat die Verwaltung eine interne Beteiligung und Abstimmung der Planung mit den betroffenen Fachbereichen und der Feuerwehr durchgeführt, deren Ergebnisse in die partiell überarbeitete Planung eingeflossen sind.

Von Seiten des Service Immobilien wurde darauf verwiesen, dass die bestehenden Lehrerparkplätze zu erhalten sind. Es handelt sich hierbei um Stellplätze, die aufgrund der Baugenehmigung für das Schulgebäude erforderlich sind. Eine Verlagerung der Stellplätze auf das Schulgrundstück ist mangels ausreichender Fläche nicht möglich.

Der Schulbus kann aus Gründen der Verkehrssicherung und des Unfallschutzes nicht auf den Schulhof fahren. Außerdem ist die Untergrundbefestigung des Schulhofes auch für eine derart häufige Befahrung mit schweren Fahrzeugen nicht ausgebaut und demzufolge wäre hierbei eine kostspielige Erneuerung erforderlich.

Die Verlagerung der Schulbushaltestelle wird begrüßt, da diese wesentlich zur Verkehrsberuhigung vor der Schule beitragen wird. Des Weiteren werden die Varianten mit Stellplätzen befürwortet, da viele Eltern ihre Kinder mit dem Auto bringen/ abholen und dann ggfls. auf einem regulären Parkplatz halten, statt wie heute, kurzzeitig auf der Fahrbahn halten bzw. warten.

Die Feuerwehr als direkter Anlieger mit der Erschließung zur Kemper Allee hin weist auf das Erfordernis zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Rettungszeiten hin. Diese betreffen neben den ausrückenden Kräften auch die Anfahrten der freiwilligen Kräfte, die mit ihren Privatfahrzeugen schnellstmöglich das Gerätehaus erreichen  müssen. Zusammenfassend bittet die Feuerwehr darum, auf Fahrbahnerhöhungen im Bereich der Fahrbahnquerungen zu verzichten und hält die Einrichtung einer Schulbushaltestelle für verträglich mit den vorgebrachten Belangen. Des Weiteren sieht die Feuerwehr die Anpassung der Einmündung im Bereich der Mühlenstraße für den Schwerverkehr zur besseren und schnelleren Befahrbarkeit im Einsatzfall als erforderlich an.

Die Schulkonferenz der Pastor-Jacobs-Schule hat im Rahmen der Beteiligung beschlossen, dass die Querungshilfen erhalten bleiben sollen und eine Erhöhung an diesen Stellen wünschenswert wäre.

Zusätzlich wird gewünscht, das absolute Halteverbot vor und hinter den Querungshilfen auch zukünftig bestehen zu lassen. Der Verlegung der Schulbushaltestelle vor das Schulgebäude auf der Fahrbahn wird zugestimmt.

Aufgrund dieser Stellungnahmen sind folgende planerischen Randbedingungen bei der weiteren Modifizierung der Planung zu berücksichtigen:

  1. Die Verlegung der Schulbushaltestelle sollte wie in den ursprünglich vorgestellten Varianten vorgesehen erfolgen.  Ein barrierefreier Ausbau kommt nicht nur der Inklusion zu Gute, sondern diese kann auch z.B. selten von Vereinen als Haltestelle für Tagestouren in direkter Nähe zum Ortskern genutzt werden.
  2. Beibehaltung der Querungsgitter zur Sicherung des Schulweges, jedoch aufgrund der Belange der Feuerwehr zur Wahrung der Einsatzzeiten sollte auf die Erhöhungen der Fahrbahn in diesen Bereichen verzichtet werden.
  3. Verhinderung von Fahrbahnparken mit verkehrs- und ordnungsrechtlichen Mitteln zur Sicherung des Einsatzweges der Feuerwehr und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Straße.
  4. Zur Sicherung der Parkraumnachfrage vor Ort und aufgrund der Tatsache, dass der Großteil der anliegenden Grundstücke keine Stellplätze hat, sollten bei einer Beschlussfassung zur Erneuerung der Bäume die Flächen zwischen den Bäumen als Parkflächen ausgebaut werden.
  5. Verbesserung der Einfahrtssituation im Bereich der Einmündung Mühlenstraße in die Kemperallee zur Sicherung der Schleppkurven der Schulbusse, der Feuerwehr und des Lieferverkehrs für die Fußgängerzone.

Thematik der Bestandsbäume:

Bezüglich der vor ca. 10 Jahren in Verbindung mit einer Bürgerbeteiligung zur Auswahl der Baumsorte gepflanzten Straßenbäume ist festzuhalten, dass diese zwar in einem vitalen und guten Zustand sind, aber diese im Bestand in Bezug auf deren Abmessungen wesentlich zu kleine Baumscheiben aufweisen. Aufgrund der damaligen Pflanzung ohne Wurzelschutz und Pflanzsubstrat sind Schäden an Bordsteinen und Pflaster im Bereich der Baumbeete nach der Grundsanierung zukünftig nicht auszuschließen. Eine Sanierung der Baumstandorte, wie bei der Baumaßnahme L137 mit den Platanen praktiziert, erscheint wirtschaftlich wenig sinnvoll. Die diesbezüglichen Kosten müssten zunächst konkret ermittelt werden. Aus baumpflegerischer Sicht wäre es theoretisch möglich, die Bäume zu verpflanzen, hierzu gibt es von Seiten der ausführenden Unternehmen aber keine Garantie. Aufgrund der mit den vorhandenen Baumstandorten verbundenen Nachteile für die zukünftige Beschädigung der Straße ist zu berücksichtigen, ob nicht eine Entfernung und nachhaltige Neupflanzung der erst 10 Jahre vor Ort gepflanzten Bäume die bessere Alternative ist. Ein entsprechender Ausgleich des Delta des ökologischen Wertes könnte an anderer Stelle im Stadtgebiet erfolgen oder die Bestandsbäume dorthin verpflanzt werden. Dem Nachteil der Neupflanzung von 10 Jahre weniger gewachsenen Jungbäumen stehen die vielen Vorteile, die eine nachhaltige Neupflanzung der Bäume mit unterirdisch vergrößerten Baumscheiben nach FLL-Richtlinien bietet, gegenüber.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen grundsätzlich drei Möglichkeiten für den Umgang mit den vorhandenen, seit ca. 10 Jahren vor Ort eingepflanzten Amberbäumen:

1.)    Vorhandene Bäume entsorgen, neue Baumstandorte gemäß aktuellem Regelwerk herstellen, neue Bäume im Anschluss an die Baumaßnahmen in der Pflanzperiode einsetzen

Kosten: ca. 800 € brutto/Baum, Vorteile: Garantie, keine spätere Schädigung der Verkehrsflächen zu erwarten, Pflanzung an planerisch sinnvollen Standorten, Nachteile: Verlust des 10-jährigen Wuchsvorsprunges

2.)    Vorhandene Bäume fachgerecht ausmachen, in der Baumschule einschlagen und nach Abschluss der Maßnahme wieder vor Ort in fachgerecht hergestellte Baumstandorte einpflanzen.

Kosten ca.1300 €/Baum. Vorteile: Erhalt des Wertes der vorhandenen Bäume, Bäume kehren an deren „alten“ Standort zurück. Nachteile: hohe Kosten und weniger Sicherheit eines Wiederanwachsens durch zweimalige Verpflanzung. Während der Baumaßnahmen können die Bäume nicht vor Ort belassen werden

3.)    Vorhandene Bäume fachgerecht ausmachen und im Stadtgebiet wieder verpflanzen, neue Bäume auf der Kemperallee einpflanzen.

Kosten: ca. 1200 €/ verpflanztem Baum, 800 €/neuem Baum. Vorteile: Erhalt des Wertes der vorhandenen Bäume an anderer Stelle im Stadtgebiet, Nachteile: erhöhte Kosten, es gibt keine Garantie für ein Anwachsen der verpflanzten Bäume.

Aus wirtschaftlicher Sicht ist es bei allen Varianten, die eine Änderung bzw. Verschiebung und oder Erneuerung der Baumstandorte vorsehen, sinnvoll, neue Bäume zu pflanzen. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Bäume anwachsen und die Stadt hierfür eine entsprechende Garantie erhält. Das gegenüber einer Verpflanzung eingesparte Geld könnte für die Nachpflanzung von Bäumen im Stadtgebiet oder andere grünpflegerische Maßnahmen eingesetzt werden. Des Weiteren könnte der ökologische Wert für die 10 Jahre vor Ort gewachsenen Bäume im Vergleich zu den Bäumen eines geringeren Lebensalters für einen Ausgleich im Stadtgebiet verwendet werden.

Auch aus gestalterischen Gründen erscheint es wenig sinnvoll, bei einer grundhaften Neugestaltung des Straßenraumes eine Mischung von Bestandsbäumen (wo diese erhalten werden können) und neu zu pflanzenden Bäumen zu realisieren.

Zusammenfassend hält es die Verwaltung aufgrund der oben erläuterten Gründe für sinnvoll, die Bäume zu entfernen und diese nach Abschluss der Maßnahme durch neue Bäume zu ersetzen. Bzgl. des Umganges mit den zu entfernenden Bäumen sollte entweder ein separater Beschluss gefasst werden oder die Verwaltung damit beauftragt werden, neue Standorte für die Bäume, an die diese direkt versetzt werden können, zu finden. So könnten die Kosten für den Erwerb neuer Bäume bei Nachpflanzungen an geeigneter Stelle im Stadtgebiet eingespart werden.

Beurteilung und Abwägung zu den Eingaben aus der Bürgerversammlung:

Zu den im Rahmen der Bürgerinformation vorgebrachten Anregungen und Bedenken (siehe Anlage 4) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1 (Fahrbahnbreite und wartender Bus): Auf der Kemperallee ist durch die gerade Führung eine ausreichende Sicht gegeben. Durch die geplante Verschwenkung ist eine problemlose Vorbeifahrtmöglichkeit im Rahmen der Vorfahrtregelungen, die die StVO vorsieht, gegeben.

 

Zu 2 (Verlagerung der Schulbushaltestelle und Aufgabe der Lehrerparklätze)

Dieser Aspekt wurde von Seiten des SIm weiter oben kommentiert, der Anregung kann nicht gefolgt werden.

 

Zu 3 (Beschädigungen durch Parken auf dem Gehweg): Bei einem Ausbau der Gehwegbereiche zwischen den Bäumen werden die Parkstände regelkonform ausgebaut und halten den Belastungen von PKW-Parkvorgängen dauerhaft stand.

 

Zu 4 (Bau von „Kissen“ statt Aufpflasterungen)

Aufgrund der Belange der Feuerwehr soll auf Fahrbahnerhöhungen verzichtet werden.

 

Zu 5: (Thematik der Entfernung / des Erhalts / der Erneuerung der Bäume):

Siehe hierzu die Erläuterungen oben im Text.

 

Zu 6: (Kostensicherheit): Die Verwaltung schätzt die Kosten auf Grundlage von Mittelpreisen vorangegangener Baumaßnahmen. In der Regel passen diese sehr gut bzw. sind in den meisten Fällen auf der sicheren Seite liegend kalkuliert und werden laufend an die Marktentwicklung angepasst. Regionale und saisonale Schwankungen sind jedoch unvermeidbar.

 

Zu 7: (Planungsüberarbeitung): Es ist gelebte Praxis, dass die Verwaltung anhand der eingegangen Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen eine Bewertung solcher Eingaben vornimmt und diese in der überarbeiteten Planung berücksichtigt.

 

Zu 8: (Verlust des Alleecharakters): Anhand der planerischen und sachlichen Zwänge hat die Verwaltung versucht, möglichst viele Baumstandorte in dem geringen zur Verfügung stehenden Querschnitt  beizubehalten bzw. Ersatzstandorte zu finden. Letztlich müssen hier die unterschiedlichen Belange aufgrund der bestehenden Zwänge gegeneinander abgewogen werden.

 

Zu 9: (Freigabe des Gehweges für Radfahrer): Die Kemperallee ist eine Tempo-30-Zone. Hier ist nach StVO der Radverkehr auf der Fahrbahn zu führen.

 

Zu 10: (Entsorgungskosten des vorhandenen Unterbaus): Der Unterbau muss, dort wo Schadstoffbelastungen  vorliegen, gemäß der aktuellen Gesetztes- und Erlasslage ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Kosten hierfür sind in den Baukosten berücksichtigt und müssen bei der Ermittlung der beitragsfähigen Kosten einfließen.

 

Zu 11: (Einrichtung eines absoluten Halteverbotes vor der Schule): Aufgrund der Schleppkurven und der diversen Einfahrten muss auf der Kemperallee weitgehend ein Halteverbot auf der Fahrbahn eingerichtet werden. Die Verkehrsbehörde wird in Zusammenarbeit mit der Polizei prüfen, in wie weit eine Abhol- und Bringzone vor der Schule eingerichtet werden kann und soll.

Art und Weise der Ausbauplanung sind hiervon jedoch unabhängig.

 

Zu 12. (Plädoyer für die Erstellung von Stellplätzen): Die Verwaltung hält die Ausführung von Stellplätzen in der Kemperallee auch für sinnvoll und hat demzufolge in einzelnen Varianten diese berücksichtigt.

 

Zu 13. (Anlieferung Fußgängerzone Netto): Derzeit ist keine alternative Erschließung bzgl. der Anlieferung des Marktes möglich. Die Verwaltung wird mit der Marktleitung noch einmal Kontakt aufnehmen und auf den Einsatz kleinerer Lieferfahrzeuge drängen.

 

Zu 14. (Anwohnerparken): Für die Einrichtung einer Anwohnerparkzone fehlen die nach der VwV-StVO erforderlichen Grundlagen. Insbesondere befinden sich in 500 m Entfernung eine Vielzahl von öffentlichen Stellplätzen und damit der erforderliche erhebliche Parkdruck.

 

Zu 15. (Berücksichtigung verschiedener Interessen bei der Planung): Die Verwaltung ist stets bemüht, die Belange aller Nutzer einer Straße im Rahmen der gegebenen Randbedingungen zu berücksichtigen.

 

Zu 16. (Ausbau als sogenannte „Nullvariante“): Hierzu wird auf die Abwägung und Erläuterungen der einzelnen Varianten und der Begründung für die Wahl der Vorzugsvariante verwiesen.

 

Zu 17. (Erfordernis der barrierefreien Haltestelle): Die Verwaltung hat bei der Neuplanung und dem Neubau von Verkehrsanlagen die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) zu beachten. Vor dem Hintergrund der Nutzung der Haltestelle durch die Schulkinder ist im Hinblick auf die Inklusion eine barrierefreie Ausstattung unerlässlich.

 

Zu 18. („Nullvariante“): siehe Punkt 16

 

Zu 19. (Meinungsabfrage der Anlieger): Die Anlieger haben in dem in der Anlage 7 beigefügten Schreiben sich umfassend zu der Planung geäußert und lehnen die vorgestellten ursprünglichen Varianten 1-3 mehrheitlich ab. Die Eingabe schließt mit der Forderung einer Sanierung unter Anhaltung des Bestandes und der vorhandenen Bäume ab.

 

Zu 20. (Einrichtung einer Einbahnstraße): Die Einrichtung einer Einbahnstraße kann aufgrund der nicht erkennbaren erforderlichen Hauptfahrtrichtung und wegen des hierdurch in den umliegenden Straßen entstehenden Mehrverkehres nicht befürwortet werden.

 

Zu 21. Sachstand, Ergebnisse und Auswirkung des Bodengutachtens): Der Untergrund der Kemper Allee wurde vom Büro für Geologie und Umwelttechnik, Bernhard Büdenbender untersucht. Die Ergebnisse liegen mit Bodengutachten vom 15.03.2015 vor. Der Asphalt ist in weiten Teilen teerbelastet und muss als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Ebenso muss das auszubauende darunterliegende Material aufgrund von Schadstoffbelastungen entsorgt werden. Des Weiteren muss das Planum der neuen Straßenbefestigung nachverdichtet werden, um auf die erforderlichen Verdichtungswerte für die geplante Belastungsklasse zu kommen.

 

Aufgrund der vorgenannten Argumente sowie der diversen damit verbundenen Nachteile sollte der  von den Anliegern und der Fraktion UWG gewünschten „Nullvariante“ nicht der Vorzug gegeben werden. Die von der Verwaltung modifizierte Konsensvariante versucht, die teilweise widerstrebenden Belange, bestmöglich zu berücksichtigen. Bzgl. der Bäume stellt sich letztlich die entscheidende Frage, ob deren relativ geringes Alter und damit verbunden ein vergleichsweise geringer ausgleichbarer ökologischer Wert, es rechtfertigen, die mit einem Erhalt der Bäume an Ort und Stelle verbundenen Nachteile in Kauf zu nehmen und für die nächsten 50 bis 100 Jahre, die der Straßenquerschnitt vor Ort so bleibt, wie dieser jetzt ausgeführt wird, eine objektiv gesehen schlechtere planerische und für die diversen Nutzer der Straße negativere Lösung „zementiert“ wird.

 

Die sich auf die Ausführungsplanung und die Baumthematik beziehende Bürgeranregung nach § 24 GO NRW vom 29.11.2015 zu den Bäumen der Kemperallee ist damit im Ausschuss behandelt.

 

Im Falle einer Entscheidung, die vorhandenen Bäume zu entfernen, könnte auch die von einigen Seiten gewünschte Errichtung von Stellplätzen entsprechend der Darstellungen zu den Stellplätzen aus Variante 3 (vgl. BUA 02.09.2015, Anlage 4) umgesetzt werden. Durch diese Maßnahme ließe sich der öffentliche und private Stellplatzbedarf decken, der in diesem historischen Umfeld mit den Bestandsimmobilien, die größtenteils keine eigenen Stellplätze haben, vor Ort nicht anders gedeckt werden kann.

 

 

Die Ausbauplanung wird von der Verwaltung im Ausschuss erläutert.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Herstellungskosten Straßen- und Gehwegfläche: ca. 348.000 €

Erneuerung Straßenbegleitgrün und Bäume: ca. 22.000 € (bei 25 neuen Bäumen)

 

Voraussichtlich 70 % der Kosten sind beitragsfähig nach § 8 KAG NRW.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Jahr 2016 unter der Haushaltsstelle 7.120 014 24- 7852 100 im städtischen Haushalt beim Produkt „ Straßen, Wege, Plätze“ zur Verfügung.


Alternativen:

 

a)    Umsetzung der von den Anliegern und der UWG beantragten „Nullvariante“, d.h. einer Sanierung der Straße 1/1 im Bestand unter Erhalt der Bäume und der Querschnittsgestaltung mit den damit verbundenen aktuellen und zukünftigen Nachteilen

 

b)     Umsetzung der Variante 1 (Verwaltungsvorschlag zur Bürgerversammlung, Anlage 3)

 

c)      Ausführung einer der o.g. Varianten mit einer Erneuerung der Bäume

 

d)     Wahl einer der vorgenannten Varianten bei Realisierung von Stellplätzen im Gehwegbereich zwischen den Bäumen und deren teilweiser Erneuerung bei Betroffenheit