Betreff
Rahmenplan Einzelhandel Düsseldorf 2015
Fortschreibung des Rahmenplanes 2007
Vorlage
FB4/0329/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt die in der Anlage beigefügte Stellungnah-me zum Rahmenplan Einzelhandel Düsseldorf 2015.

 


Sachverhalt:

Der Rahmenplan Einzelhandel Düsseldorf 2007 ist das Steuerungsinstrument für die Einzelhandelsentwicklung in Düsseldorf.

Mit dem Beschluss des Rahmenplan Einzelhandel 2007 wurde gleichzeitig die Fortschreibung einzelner Konzepte beschlossen, soweit sie durch Veränderungen von Rahmenbedingungen wie z.B. Veränderungen im Einzelhandelsbesatz, in der Bevölkerungsstruktur oder im Konsumentenverhalten notwendig werden. Aufgrund des großen Bevölkerungswachstums in Düsseldorf, der rasanten Veränderungen im Kommunikationssektor (Smartphone, Internet), zunehmendes Interesse an Bio und Fairtraide Produkten, die zu einem veränderten Verbraucherverhalten führen, und dem anhaltenden Trend zum Flächenwachstum, besonders im Lebensmittelsektor, wurde die Überprüfung und Überarbeitung des Rahmenplanes Einzelhandel erforderlich.

Das Ergebnis der Fortschreibung liegt nun im Vorentwurf Rahmenplan Einzelhandel 2015  vor.

In der Zeit vom 20.8.2015 bis zum 25.9.2015 hat im Stadtplanungsamt der Stadt Düsseldorf die öffentliche Auslegung stattgefunden. Im Oktober 2015 wurden die Umlandgemeinden und die Träger der öffentlichen Belange um Stellungnahme gebeten. Abgabefrist für eine Stellungnahme der Stadt Meerbusch war der 13. November 2015. Die Abgabe der Stellungnahme erfolgte vorbehaltlich des Beschlusses durch den Ausschuss für Planung und Liegenschaften als zuständigen Fachausschuss.

In der Stellungnahme werden Bedenken zur Neuansiedlung eines Nahversorgungszentrums im Bereich der Böhlerstraße/Willstätterstraße vorgebracht.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

keine