Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf des Strukturkonzeptes ‚Interkommunales Gewerbegebiet A44/Meerbusch/Krefeld` zu und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage die weitere Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebietes voranzutreiben. Hierzu sind neben der Detaillierung des Strukturkonzeptes auch die Erarbeitung eines landesplanerischen Vertrages sowie Findung einer Organisationsform für ein gemeinsames Kommunalunternehmen  maßgebend.

 


Sachverhalt:

 

Ausgangslage

 

Die Region Düsseldorf/Mittlerer Niederrhein hat bereits bei der Aufstellung des Gewerbeflächenmobilisierungskonzeptes Anfang der 90er Jahre einen Bereich beiderseits der A 44 als regionalbedeutsamen Standort für eine Gewerbe- und Industrieansiedlung festgelegt. Dieser regionalbedeutsame Standort umfasste sowohl Flächen nördlich als auch südlich der A 44 auf den Gebieten der Städte Krefeld, Meerbusch und Willich. Das Gebiet wurde nach dem einstimmigen Votum der Region in das Verfahren zur Überarbeitung des Gebietsentwicklungsplanes 1999 - GEP99 - eingebracht und schon damals als gemeinsam zu entwickelndes interkommunales Gewerbegebiet berücksichtigt (Zielsetzung: Ziff. 1.3 - Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen). Die Fläche bot sich als überregionalbedeutsamer Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich hervorragend für die Ansiedlung zukunftsorientierter und qualitativ hochwertiger Wirtschaftsbetriebe an. Über die Flughafenbrücke sind der Flughafen und die Messe Düsseldorf innerhalb einer Zeitspanne von max. 15 Minuten zu erreichen. Mit der Haltestelle „Görgesheide“ ist das Gebiet an den schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen.

In einer gemeinsamen Beschlussfassung im Jahre 2013 der Räte der Städte Krefeld, Meerbusch und Willich wurde die Darstellung - dieses bisher nur textlich beschriebenen interkommunalen Gewerbegebietes - im Regionalplanentwurf für den Regierungsbezirk Düsseldorf beschlossen. Dabei wurde explizit darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des im Regionalplanentwurf enthaltenen überregional bedeutsamen Gewerbegebietes nur interkommunal durchsetzbar ist (siehe auch Vorlage FB4/488/2012).

 

Auf Grundlage des Ratsbeschlusses von 2013 sind Gutachten in Auftrag gegeben worden. Zum einen handelt es sich um die Arbeit des Büros ´Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen´, die sich mit Strukturdaten, Flächenbedarf und Flächenbestand sowie der Flächenprofilierung befasst  (Anlage1).  Zum anderen ist ein Gutachten des Büros ´Landschaftsarchitekten Smeets´, das für die Stadt Krefeld erstellt worden ist,  zu nennen, welches Möglichkeiten zur funktionalen Entwicklung des regionalen Grünzuges auf Krefelder Stadtgebiet in Vereinbarkeit mit dem Gewerbegebiet zum Gegenstand hat  Auf dem Gebiet der Stadt Meerbusch ist an diesem Standort kein regionaler Grünzug betroffen.

 

Im Entwurf des Regionalplans für den Regierungsbezirk Düsseldorf (August 2014), der im Rahmen des Beteiligungsverfahrens offenlegt wurde, ist erstmalig zeichnerisch eine ca. 83 ha (Brutto) große Fläche südlich der A 44 jedoch nur auf Meerbuscher Stadtgebiet als Gewerbe- und Industriebereich und im östlichen Teilbereich als Allgemeiner Siedlungsbereich für Gewerbe darstellt. Darüber hinaus gehende Flächen bzw. Bedarfe auf Krefelder Stadtgebiet wurden seitens der Regionalplanungsbehörde bis zum Zeitpunkt der Offenlage des Planes nicht gesehen.

 

Des weiteren ist die Stadt Willich aufgrund der Zuweisung größerer gewerblicher Flächenreserven im Regionalplanentwurf im Bereich ihres Gewerbegebietes `Münchheide` nicht mehr vordringlich an einer Konzeptentwicklung für ein Interkommunales Gewerbegebiet im Sinne der Beschlussfassung  aus dem Jahre 2013 interessiert. Die Städte Krefeld und Meerbusch haben sich aber die weitere interkommunale Zusammenarbeit versichert. (siehe auch Vorlage FB4/0129/2014)

 

Die Stadt Krefeld hat in ihrer Stellungnahme im Rahmen er Offenlage zum Regionalplan Düsseldorf angeregt, den Bereich zwischen K-Bahn und Willicher Straße in einer Größe von 60 bis 70 ha (Brutto) als Gewerbe- und Industriebereich ergänzend darzustellen. Diese Flächendarstellung ist nach Ausführungen des Krefelder Gewerbeflächengutachtens für den notwendigen Strukturwandel dringend erforderlich.

 

Zwischenzeitlich ist seitens der Regionalplanungsbehörde die Notwendigkeit der Darstellung des interkommunalen Gewerbegebietes auf dem Gebiet beider Kommunen, also auch auf Krefelder Stadtgebiet, anerkannt worden. Die Regionalplanungsbehörde hält allerdings die Schließung eines landesplanerischen Vertrages nach § 13 Raumordnungsgesetz (ROG) für erforderlich, um nochmals in verbindlicher Form die interkommunale Zusammenarbeit zwischen den zwei Städten und die gemeinsame Entwicklung des geplanten Gewerbegebietes zu bekräftigen. Ebenso ist die stufenweise Entwicklung des Gebietes in geeigneter Form darzustellen.

 

Zur Positionierung der Flächen und als Grundlage für den landesplanerischen Vertrag ist ein Strukturkonzept vom Fachbüro Drees und Sommer entwickelt worden (siehe Anlage Nr. 3, Teil 1 bis 3). Dieses  soll als kommunale Arbeits-und Argumentationsgrundlage in den Gremien und Arbeitskreisen der Regionalplanung dienen. Dabei wird insbesondere auf eine Entwicklung des Gesamtgebietes in Baustufen Wert gelegt werden, die jeweils in städtebaulicher und verkehrlicher Hinsicht tragfähig ausgebildet werden müssen.

 

Chancen des interkommunalen Gewerbegebietes A44

 

  1. Der Standort zeichnet sich durch eine hohe Lagegunst, ist attraktiv und wirtschaftsgeographisch optimal gelegen. Er biete sich als überregional bedeutsamer Gewerbestandort mit großflächigem und  vielfältigem Angebot an. Die Nähe zum Flughafen Düsseldorf, zum DB Hauptbahnhof, zum Krefeld, Bahnhof Meerbusch-Osterath sowie die unmittelbare Anbindung an den Stadt- und Straßenbahn sind hierbei zu benennen.

 

  1. Der geplante Flächenzuschnitt liegt weitgehend restrektionsfrei außerhalb von Wasser- und Landschaftsschutzgebieten, hat einen großen Abstand zu empfindlichen Nutzungen/Wohnen und weist einen direkten Autobahnanschluss auf.
  2. Da sich die wirtschaftliche und politische Lage zunehmend sehr schnell ändert, entstehen immer neue akute Prioritäten in der kommunalen Politik. Die Märkte sind dabei in ihrer Entwicklung schwer vorhersehbar. Der Druck neue Arbeitsplätze zu schaffen, wird wachsen. Eine, in dieser Situation, Bereitstellung  benötigter Bedarfsflächen bzw. deren Entwicklung an anderen Stellen würde – sofern überhaupt innerhalb der kommunalen Grenzen noch möglich – vielerorts zu einer weiteren flächengreifenden Zersiedlung, Versiegelung und dem Verlust von Freiräumen und deren Vernetzung führen.

 

Um dem nachhaltig entgegenzuwirken, soll im Sinne der Landesplanung für die Entwicklung raumverträglicher Lösungen freiwillige interkommunale und nachhaltige Kooperationen eröffnet werden. So können für die dynamischen Wachstumsbereiche der Partnerstädte geeignete Entwicklungsflächen auf der Basis stadtregionaler, räumlicher Zielbilder identifiziert werden.

 

  1. Das qualitativ hochwertige Umfeld, im Bereich eines planerisch abgesicherten, regionalen Grünzuges, ermöglicht zukünftig eine sehr gute räumliche Identifikation und somit die Schaffung einer ´Hochwertigen Adresse´ für die zukünftigen Gewerbetreibenden. Beabsichtigt ist ein hohes Standort-Image, welches über die Stadtgrenzen hinaus einen wiedererkennbaren Bekanntheitsgrad erreichen soll.
  2. Unter Beachtung der aktuellen hohe Exportquote, des hohen Technologiestandard v. a. im Maschinenbau sowie in der Textil-, Chemie- und  Stahl-Erzeugung können qualifizierte Arbeitsplätze angeboten werden.
  3. Die umliegenden Wohnstandorte zeichnen sich durch einen hohen und vielfältigen Wohnwert aus. In der direkten Umgebung beider Partnerkommunen grenzen dabei besonders bevorzugte Wohnanlagen an. Das in den beteiligten Städten angebotene hervorragende kulturelle Angebot wirbt, ebenso wie die vielfältigen Freizeit- und Sportangebote, für eine Arbeitsplatznahes Wohnen zukünftiger Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

 

  1. Über eine effektive Vermarktungs- und Organisationsstruktur mit direkten Ansprechpartnern und dem Zugriff auf zentrale Entscheidungsträger können im neuen Gewerbegebiet Genehmigungsabläufe optimiert werden.

 

Strukturkonzept Interkommunales Gewerbegebiet A44

 

Das Büro Drees und Sommer hat zur Überprüfung der Machbarkeit und zur weiteren Diskussion  eine  erste städtebauliche Vorstellung sowie ein mögliches Standortprofil des Interkommunalen Gewerbegebietes in Form eines Strukturplanes entwickelt. Hierbei ist gleichzeitig eine mögliche Entwicklung des Gewerbegebiets in mehreren Bauabschnitten berücksichtigt worden. Die Erschließung des Interkommunalen Gewerbegebietes soll nicht ausschließlich auf Meerbuscher Stadtgebiet gegenüber des vorhandenen Gewerbegebietes Mollsfeld erfolgen, um einen einzigen gebündelten verkehrlichen Erschließungsknoten für das gesamte Gebiet zu vermeiden. Eine derartige Planung würde standortprägende Adressbildungen in den zukünftigen unterschiedlichen Gewerbegebietszonen verhindern.

 

Die Haupterschließung soll von der geplanten Ring-/ Erschließungsstraße südwestlich von Fischeln (Umgehungsstraße) mit Unterführung der Autobahn erfolgen. Sie dient der Anbindung der südwestlichen Flächen des  `Gewerbe- und Industriebereiches` und ermögliche eine autarke Erschließung für den LKW-Verkehr der hier anzusiedelnden eher größeren Betriebsformen.

 

Über die Aufteilung in einzelne Bauabschnitte ist eine sachgerechte Verteilung und Nachbarschaftsbildung der Gewerbebetriebe möglich. Dabei sollen auf den jeweiligen Clustern jeweils unterschiedliche Unternehmensgemeinschaften, z. B.: wissensbasierte Dienstleistungen, Energie und Umwelt, Kreativwirtschaft, Produktion und Anlagentechnologie, Zulieferbetriebe oder Mobilität und Logistik bevorzug angesiedelt werden. Ein entsprechendes mögliches Schema wird im Gutachten aufgezeigt.

 

Die Gesamtgröße des Interkommunalen Gewerbegebietes erscheint angesichts einer Gewerbefläche von landesweiter Bedeutung als durchaus angemessen. Das Interkommunale Gewerbegebiet ist Ausdruck dafür, dass in den Städten Meerbusch und Krefeld der starke Wille zu einer Zusammenarbeit über Gemeindegrenzen hinweg besteht. Eine gemeinsame Ausweisung benötigter Bedarfsflächen wirkt v. a. einer weiteren flächengreifenden Zersiedlung an anderen Standorten entgegen. Das Interkommunale Gewerbegebiet bietet die große Chance einer überregionalen Ausrichtung und die Option den Bedarf an Gewerbe- und Industrieflächen dort auf längere Sicht zu decken. Demgemäß sind im weiteren Verfahren Standards zu definieren, die dieser Ausrichtung gerecht werden.

 

Die Fertigstellung der beiden Gutachten und das vorliegende Strukturkonzept ist Anlass, die gemeinsame Position bei diesem Projekt zu verdeutlichen bzw. den politischen Willen zur Umsetzung des Interkommunalen Gewerbegebietes zu bekräftigen.

 

In einem nächsten Schritt werden der Entwurf des landesplanerischen Vertrages sowie der erste Entwurf eines Gesellschaftervertrages erarbeitet.

 

Diese Vorlage wird beiden Stadträten zur Beschlussfassung vorgelegt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

keine