Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften stimmt dem Antrag auf Aufstellung eines
Bebauungsplanes für einen Bereich an der Bösinghovener Straße in
Meerbusch-Bösinghoven vom 1.12.2012 grundsätzlich zu.
Die Verwaltung wird
aufgefordert, ein Aufstellungsverfahren nach § 13a Baugesetzbuch
zusammen mit dem vom Antragsteller zu beauftragenden Planer vorzubereiten und
durchzuführen, sobald bereits begonnene Planverfahren abgeschlossen sind oder
deren Verfahrensstand dies erlaubt. Das Projekt wird somit der
Planungspriorität C zugeordnet.
Der Antragsteller ist
bereit städtebauliche Planungsleistungen auf seine Kosten zu übernehmen.
Sachverhalt:
Auf den als Anlage 1 in Kopie beigefügten
Antrag wird verwiesen.
Der voraussichtliche
Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage 2 abgebildet.
Die für das Projekt
erforderliche Bauleitplanung ist noch nicht in die zuletzt am 19. Januar 2010 beschlossene Prioritätenliste aufgenommen. Soll das Projekt der
Priorität A oder B zugeordnet werden, ist ein anderes Projekt dieser Gruppen
zurückzustellen.
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Alternativen:
Ablehnung des Antrags