Betreff
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Teil-Innenbereich der Ortslage Bösinghoven
Vorlage
FB4/513/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für einen Bereich an der Bösinghovener Straße in Meerbusch-Bösinghoven vom 1.12.2012 grundsätzlich zu.

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Aufstellungsverfahren nach § 13a Baugesetzbuch zusammen mit dem vom Antragsteller zu beauftragenden Planer vorzubereiten und durchzuführen, sobald bereits begonnene Planverfahren abgeschlossen sind oder deren Verfahrensstand dies erlaubt. Das Projekt wird somit der Planungspriorität C zugeordnet.

Der Antragsteller ist bereit städtebauliche Planungsleistungen auf seine Kosten zu übernehmen.

 


Sachverhalt:

 

Auf den als Anlage 1 in Kopie beigefügten Antrag wird verwiesen.

Der voraussichtliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der Anlage 2 abgebildet.

Die für das Projekt erforderliche Bauleitplanung ist noch nicht in die zuletzt am 19. Januar 2010 beschlossene Prioritätenliste aufgenommen. Soll das Projekt der Priorität A oder B zugeordnet werden, ist ein anderes Projekt dieser Gruppen zurückzustellen.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

Ablehnung des Antrags