Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beschließt die Büdericher Allee gem. § 24 GO entsprechend nach Variante 1:

Einrichtung einer Einbahnstraße ab Ende Dr.-Franz-Schütz-Platz bis zum Brühler Weg auf einer Länge von 210 m, d.h. ab Ende Dr.-Franz-Schütz-Platz wird die Weiterfahrt auf der Büdericher Allee wird die Durchfahrt untersagt.

 

Darüber hinaus wird um das Holen und Bringen von Schüler*innen auf der Büdericher Allee möglichst zu reduzieren, vorgeschlagen, auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz eine Elternhaltestelle für das Holen und Bringen der Schüler*innen, einzurichten.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Bisherige Vorlagen:

 

Informationsvorlage FB5/0633/2023

Beschlussvorlage FB5/1748/2023

Beschlussvorlage FB5/1792/2023

 

Der Beschluss, in der Büdericher Allee eine Einbahnstraße nach Variante 1 einzurichten, wurde vertagt mit der Bitte, eine zusätzliche Variante zu entwickeln. Diese Variante soll mittels eines „grünen Verbindungsstücks“ vom Dr. Franz Schütz Platz zum Hallenbadpark eine Sperrung der Büdericher Allee vorsehen. Diese Variante 4 wurde in dieser Beschlussvorlage zur Wiedervorlage ergänzt.

 

 

Sachverhalt:

 

Aufgrund von immer wiederkehrenden Beschwerden aus der Anwohnerschaft und eigenen Ver-kehrsmessungen wurde festgestellt, dass der Großteil der Fahrzeuge die vorgeschriebene Geschwin-digkeit von 30 Km/h nicht einhalten und viele Kraftfahrzeuge die Büdericher Allee, insbesondere in

Fahrtrichtung Brühler Weg als Abkürzung zur Umfahrung der Ampelanlagen L137 / Dorfstraße L30 benutzen.

 

Zur Verbesserung der Verkehrssituation wurden vier Varianten entwickelt:

 

Variante 1:

 

Zur Einhaltung von Tempo 30 km/h, vor allem in dem Bereich der Grundschule und zur Unterbin

dung der Abkürzung und Umfahrung der Ampelanlage L137/L30, soll eine Einbahnstraßenregelung auf der Büdericher Allee umgesetzt werden. Durch die Einbahnstraßenregelung ist es noch möglich, den Verkehr einseitig aus der Straße Büdericher Allee abfließen zu lassen. Das wäre insbesondere bei Schulanfang sowie Schulende für die Schulwegsicherung sinnvoll, damit keine unnötigen Wendemannöver auf der Straße durchgeführt werden und die Schüler*innen gefährdet.

 

Variante 2:

 

Zur Einhaltung von Tempo 30 km/h, vor allem in dem Bereich der Grundschule und zur Unterbindung der Abkürzung und Umfahrung der Ampelanlage L137/L30, soll die Büdericher Allee im Bereich des Dr.-Franz-Schütz-Platz in Fahrtrichtung rechts auf die Büdericher Allee und im Bereich der Einmündung Weseler Weg /Büdericher Allee in Fahrtrichtung Dr.-Franz-Schütz-Platz. durch Poller für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt werden.

 

Variante 3:

 

Die heutige Verkehrsregelung (Zweirichtungsverkehr) wird beibehalten. Mittels Dialogdisplays wird die Geschwindigkeit der Fahrzeuge angezeigt und so eine Reduzierung der Geschwindigkeiten erreicht.

 

Variante 4:

 

Herstellung einer dauerhaften baulichen Sperrung der Büdericher Alle. Die bauliche Sperrung würde so hergestellt werden, dass für den Rad- und Fußverkehr eine Nutzung möglich ist, jedoch der Kraftfahrzeugverkehr unterbunden wird.

 

 

Variantenabwägung:

 

Durch eine dauerhafte bauliche Sperrung der Büdericher Allee würde diese als temporäre Umlei-tungsstrecke im Falle von Bauarbeiten auf der Dorfstraße entfallen. Aus gesamtstädtischer Sicht ist dies zu vermeiden. Zudem sind die Mittel von rund 130.000€ derzeit nicht im Haushalt vorgesehen. Deshalb wird von einer baulichen Maßnahme abgeraten und eine Sperrung durch Poller vorgeschlagen.

 

In der Abwägung zwischen Variante 1 und 2 ist die Variante 1 aufgrund folgender Punkte vorzuziehen:

 

- Variante 1: Da sowohl Anlieger als auch Schüler und Eltern ein Schutzbedürfnis haben, ist nach Abwägung aller Vorschläge die Einbahnstraßenregelung am geeignetsten zur Regulierung und Entschleunigung des Verkehrs. Die Variante 1 stellt die Variante dar, bei der bei minimalen gesamtstädtischen Auswirkungen eine maximale Wirkung erreicht werden kann.

 

- Variante 2: Durch diese Regelung würde insbesondere beim Schulanfang und Schulende die Schüler*innen durch unnötige Wendemanöver vor der Grundschule gefährdet werden. Weiter würden die Straße Büdericher Allee sowie der Weseler Weg deutlich mehr Verkehr aufnehmen müssen, da sämtlicher abfließender Verkehr die einseitige Durchfahrt untersagt wird.

 

Elternhaltestelle:

An der Büdericher Allee kommt es regelmäßig, insbesondere zu den Bring- und Holzeiten morgens und mittags zu unübersichtlichen und teils gefährlichen Situationen, da hier die Eltern ihre Kinder aussteigen lassen und dadurch die Fahrbahn/Gehwege der Büdericher Allee und des Weseler Wegs blockieren. Zur Vermeidung dieser angespannten Verkehrssituation soll auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz mit der sogenannten Elternhaltestelle ein Verkehrsraum geschaffen werden, in dem die Schulkinder gefahrlos ein- und aussteigen können und der Verkehr nicht dadurch behindert wird. Die Kinder können auf dem neu angelegten Gehweg zur Grundschule auf der Büdericher Allee selbstständig gehen. Der Fußweg beträgt höchstens 2-3 Minuten. Die Kreispolizeibehörde, die im Vorfeld dazu angehört wurde, stimmt diesem Vorschlag zu. Die Kreispolizeibehörde Neuss, Direktion Verkehr sowie die Feuerwehr haben beiden Varianten zugestimmt.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Zu Variante 1:

Nur geringe Ausgaben für die Erstellung und Aufstellung der Verkehrszeichen. Die Maßnahme kostet insgesamt unter 2.000,- € und wird aus laufenden Mitteln bezahlt.

 

Zu Variante 2:

Nur geringe Ausgaben für die Erstellung und Aufstellung der Verkehrszeichen. Die Maßnahme kostet insgesamt unter 5.000,- € und wird aus laufenden Mitteln bezahlt.

 

Zu Variante 3:

Keine Kosten.

 

Zu Variante 4:

Die bauliche Sperre mit einem Durchgang für den Rad- und Fußverkehr wird mit 130.000€ geschätzt und wäre im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2025 als neue investive Maßnahme zu beraten.

 

 


Alternativen:

 

Variante 2:

 

Sperrung für den Kraftfahrzeugverkehr durch Poller im Bereich rechts der Ausfahrt Dr.- Franz-Schütz-Platz auf die Büdericher Allee und durch Poller im Bereich der Einmündung Weseler Weg /Büdericher Allee in Fahrtrichtung Dr.-Franz-Schütz-Platz.

 

Variante 3:

 

Die heutige Verkehrsregelung (Zweirichtungsverkehr) wird beibehalten.

 

Variante 4:

 

Herstellung einer dauerhaften baulichen Sperrung der Büdericher Alle. Die bauliche Sperrung würde so hergestellt werden, dass für den Rad- und Fußverkehr eine Nutzung möglich ist, jedoch der Kraftfahrzeugverkehr unterbunden wird. Bei Variante 4 wären im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2025 zu beraten, inwiefern hier investive Mittel zur Verfügung gestellt werden.