In der Sondersitzung des Haupt-Finanz und
Wirtschaftsförderungsauschuss am 14.11.2023 wurde in der Vorlage „Sozialgeförderter
Wohnungsbau" (Dez II/0704/2023) über die Rahmendaten zur seinerzeitigen
Erörterung informiert. Insoweit wird auf diese Vorlage nochmals grundsätzlich
hingewiesen. Ebenso ist insbesondere die Erörterung und
Beschlussfassung zur „Wohnbaulandentwicklung Meerbusch 2030“ -
Wohnraumbedarfsanalyse Meerbusch und vorausschauende Baulandentwicklung
Vorlage FB4/0742/2018 für die weitere Betrachtung von Bedeutung. |
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Nicht zuletzt durch die verstärkte Zuwanderung von
Geflüchteten sind Wohnungsunternehmen und Kommunen bei der Wohnraumversorgung
vor große Herausforderungen gestellt.
Der Wohnungsmarkt und seine Verteilungsmechanismen
stellen zentrale Stellschrauben für das Ankommen in der Gesellschaft und
Gelingen sozialräumlicher Integration dar. Sie haben maßgeblichen Einfluss auf
die räumliche Verteilung der Wohnbevölkerung und damit auch auf ihr Zusammenleben.
Sowohl das quantitative Angebot bezahlbaren Wohnraums und die Strukturen des
öffentlich geförderten Wohnraums, als auch die qualitative Steuerung durch
Belegungspolitiken haben dabei maßgebliche Wirkung auf die Zugänglichkeit
unterschiedlicher Wohnungsmarktsegmente. Die zentrale Rolle institutioneller
Wohnungsanbieter für die wohnräumliche Integration wird durch die Fluchtzuwanderung
besonders deutlich. Versorgungsengpässe bestehen jedoch auch bei anderen
ressourcenschwächeren Gruppen.
„Handlungskonzepte Wohnen“ sind hier ein
geeignetes Mittel, um Zielsetzungen, Strategien und Instrumente für eine
zukunftsorientierte Wohnungsmarkt- und Wohnsiedlungsentwicklung festzulegen.
Dies geschieht idealerweise in einem kooperativen Prozess zwischen Politik,
Verwaltung und Immobilienwirtschaft.
Aus Sicht des Verwaltungsvorstandes sind
Verwaltung und Politik bei der Unterbringung von Geflüchteten und Wohnungslosen
gefordert – mehr denn je - zu einer ganzheitlichen Betrachtungsweise zu kommen.
Bisher wurde in Abhängigkeit von den zugewiesenen Menschen immer wieder
kurzfristig nach neuen Standorten gesucht, an denen vorwiegend Interimsbauten errichtet
werden sollten. In einer aktuell angespannten Situation ist dies zweifellos
auch erforderlich und richtig. Um aber nicht immer wieder durch solche
Entwicklungen getrieben zu werden, ist eine insgesamt konzeptionell
längerfristige Gesamtbetrachtung in der Sache wichtig. Dazu gehört vor allem
diese langfristige Planung, wonach z.B. an geeigneten Standorten zwar zunächst
übergangsweise „klassische“ Unterkünfte und Interimsbauten unter den
planungsrechtlichen Erleichterungen errichtet werden, aber schon zu diesem
Planungsstand muss aber damit begonnen werden, über den Standort bzw. das ihn
umgebende Gebiet beispielsweise einen Bebauungsplan zu legen, der dort dann zu
einem späteren Zeitpunkt auch dauerhafte und feste Sozialwohnungen bzw. eine
Umwidmung des Bestandes ermöglicht. Letztlich haben viele der zunächst als
Flüchtlinge ankommende Personen nach einiger Zeit aufgrund ihres dann
anderweitigen Status Anspruch auf eine Wohnung und könnten zumindest
theoretisch aus den Flüchtlingsunterkünften ausziehen.
Würde dies gelingen, könnten durch eine Rotation im System immer wieder Plätze
in den Übergangseinrichtungen angeboten werden. Mehr als 200 Personen mit Asyl
und Fluchthintergrund leben derzeit in den Übergangseinrichtungen, weil Sie
keinen regulären Wohnraum finden. Vergleichbar verhält es sich mit von
Wohnungslosigkeit betroffenen. Auch dieser Personenkreis sollte nur
übergangsweise in einer entsprechenden Unterkunft verbleiben, dann aber wieder
auf dem regulären Wohnungsmarkt eine Unterkunft finden.
Aus diesem Grund ist es erforderlich nun
mehrgleisig vorgehen. Die Standorte für neue kurzfristig zu schaffende
Interimsunterkünfte werden wie bisher zunächst im Sozialausschuss behandelt,
während die konzeptionellen Überlegungen in einer entsprechenden Vorlage im
Hauptausschuss thematisiert werden, ggf. auch in Verbindung mit der nächsten
Sondersitzung dieses Ausschusses zum Thema Wohnungsbau. Bauliche und
Planungsfragen sind nach-, bzw. vorgelagert in den Fachausschüssen zu
behandeln.
Der Wohnungsmarkt für diese Menschen ist zumeist
an eine Miete im Bereich des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels gebunden.
Dafür fehlt es derzeit in Meerbusch an entsprechendem Wohnraum.
Auch wenn eine
Übertragbarkeit von Modellen anderer Kommunen selten 1:1 sinnvoll ist: „Ein
Beispiel für eine aktive Baulandpolitik findet sich z.B. in Münster. Der Ankauf von Bauland durch die Stadt – insbesondere in den
Außenbereichen – bildet hier eine zentrale Säule von SoBo Münster
(Sozialgerechte Bodennutzung/ Info siehe Anhang). Mit einem „kommunalen
Zwischenerwerb“ von Flächen kann die Stadt die Umsetzung ihrer sozial- und
wohnungspolitischen Ziele direkt und vertraglich abgesichert steuern. In die
gleiche Richtung wirken zudem z.B. die städtischen Vergaberichtlinien mit ihren
sozialen und preisdämpfenden Kriterien.
Damit das Instrument SoBo Münster die gewünschten Ziele erreicht,
wurde es passgenau auf die Besonderheiten der Stadt Münster zugeschnitten.
Münsters Besonderheit: nur etwa ein Drittel der Stadtfläche sind bislang für Siedlung
und Verkehr genutzt – es existieren weite Außen-bereiche, in denen es bislang
kein Baurecht zu Wohnzwecken gibt.
Deshalb unterscheidet SoBo Münster zwischen Außen- und
Innenbereich. Im Außenbereich geht es vor allem um den kommunalen
Zwischenerwerb von Flächen für den Wohnungsbau.
Im Innenbereich, also auf denjenigen Flächen in Münster, für die
bereits Baurecht besteht, wird vorrangig das Instrument der Städtebaulichen
Verträge genutzt, um Münsters wohnungs- und sozialpolitische Ziele zu
erreichen. Das gilt jedoch nur für solche Flächen, auf denen vorhabenbezogen
das bereits bestehende Baurecht geändert werden muss.
Im Außenbereich gilt grundsätzlich: neues Baurecht für Wohnen wird
vorrangig dann geschaffen, wenn die Stadt vorab mindestens 50% der Fläche
erworben hat.
Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich aus einer aktiven
Baulandentwicklung wie z.B. in Münster verschiedene Optionen um kommunale
Bedarfe sowohl im Bereich des Wohnens wie auch der erforderlichen sozialen
Infrastruktur bedarfsgerecht decken zu können. Aktiv muss hier allerdings auch
bedeuten, dass die jeweiligen städt. Interessen zielgerichtet und
vorrausschauend angegangen werden, denn nur so können planerische und
finanzielle Erwägungen frühzeitig und selbstbestimmt berücksichtigt werden.
Zur Orientierung und zur Sondierung wurden in der Sondersitzung
„Wohnen“ die NRW Bank zu Förderungen, die Gemeinnützige
Wohnungsbaugenossenschaft Viersen, der Bauverein Meerbusch, sowie die Service-
und Koordinierungsgesellschaft für preisgünstigen Wohnraum im Rhein-Kreis Neuss
gehört. Insbesondere ein genossenschaftlicher Wohnungsbau wurde dabei besonders
beleuchtet. Darauf aufbauend werden seitens des Verwaltungsvorstandes derzeit
verschiedene Modelle in einer kommunalen Umsetzung für Meerbusch geprüft. Ausgangslage ist dabei die Überzeugung des
Vorstandes, dass eine Umsetzung solcher Bautätigkeit nicht allein mit den
bestehenden Instrumenten zu bewältigen ist.
Wie auch dem anhängenden aktualisierten Schaubild zum
„Strategiekonzept Wohnen“
(s. Anlage 1) zu entnehmen ist, gibt es eine Reihe von „Baustellen“ die wir
handlungsleitend unter den jeweiligen „Schlagworten“ prioritär behandeln
sollten.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Bommers wurde in der Sondersitzung
zugestimmt, die weiteren Beratungen und Beschlussfassungen zu den vorliegenden
Anträgen in der ersten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
im Jahr 2024 fortzuführen, um bis dahin die Informationen aus der heutigen
Sitzung einfließen lassen zu können.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, im Nachgang der Erörterung
in der heutigen Sitzung nunmehr eine weitere Sondersitzung „Wohnen“ zu
terminieren und in dieser auch die vertagten Anträge zu behandeln.
Anlagen:
1 240131_Anlage_Schaubild_Aktualisierung_Strategiekonzept_Wohnen.pdf
2 sozialgerechte_bodennutzung_muenster.pdf
In Vertretung
gez.
Peter Annacker
Dezernent