Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die als Anlage 1 beigefügte Benutzungsordnung für das Stadtarchiv der Stadt Meerbusch zu beschließen.
Sachverhalt:
Die Thematik wurde bereits in der
letzten Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am
07.12.2023 behandelt (auf die Vorlage SB7SZD/1802/2023 wird verwiesen). Die Entscheidung über den Erlass einer Benutzungsordnung
wurde allerdings vertagt.
Benutzungsantrag
In
der damaligen Sitzung wurden in Bezug auf den Benutzungsantrag folgende Aspekte
angesprochen, die die Verwaltung zwischenzeitlich geprüft hat. Der
Benutzungsantrag wurde entsprechend überarbeitet und ergänzt.
·
Datenschutzfragen
Der Benutzungsantrag wurde in Absprache mit der
Datenschuzbeauftragten der Stadt Meerbusch überarbeitet und um ein
„Informationsblatt nach Artikel 13 EU-DSGVO“ (Anlage 2) ergänzt. Es finden sich
auf diesem Informationsblatt u.a. Angaben zum Zweck und Dauer der Speicherung
der Daten, die durch das Ausfüllen des Nutzungsantrages erhoben werden. Zudem
sind die Rechte (z.B. Löschung der gespeicherten Daten) der betroffenen Person
aufgelistet. Das Informationsblatt wird jedem Benutzungsantrag beigelegt und
ist zudem auf der städtischen Homepage unter der Rubrik „Datenschutz“
einsehbar.
Dieses Informationsblatt wurde durch die
Datenschutzbeauftragte entwickelt, um im Falle der Erhebung personenbezogener
Daten durch die Verwaltung im Rahmen ihrer Aufgaben/Tätigkeit, der
Informationspflicht gemäß Artikel 13 EU-DSGVO nachzukommen.
·
Pflichtangaben
/ freiwillige Angaben
Im Benutzungsantrag wurde die angeregte Unterscheidung
zwischen Pflichtangaben und freiwilligen Angaben eingearbeitet.
Gendergerechte Sprache
Schließlich
sollte die Benutzungsordnung und der Benutzungsantrag im Hinblick auf die durchgängige
Verwendung gendergerechter Sprache überprüft werden. Dem ist die Verwaltung
nachgekommen und hat Textpassagen entsprechend korrigiert, bei denen die
Verwendung gendergerechter Sprache noch nicht gegeben war.
Erforderlichkeit einer Benutzungsordnung
Die
Benutzungsordnung soll die Durchführung der Nutzung des Stadtarchivs und somit
dessen geregelten Betrieb sicherstellen.
Es
wird festgelegt, dass Personen, die das Stadtarchiv nutzen, für die von ihnen
bei der Nutzung verursachten Beschädigungen am überlassenen Archivgut haften.
Zudem wird klargestellt, dass bei Verstößen gegen Urheber- und
Persönlichkeitsrechte, die bei der Nutzung und Auswertung von Archivalien durch
die Besucherin/den Besucher auftreten, die Besucherin/den Besucher selbst die Verstöße
gegenüber den Berechtigten zu vertreten hat.
Die
einzelnen Nutzungsrechte am Archivgut und die mögliche Einschränkung dieser
Rechte werden durch die Benutzungsordnung konkretisiert. So kann die Nutzung
von Archivgut versagt werden, wenn dadurch dessen Erhaltungszustand gefährdet wird. Des
Weiteren können bestimmte Maßnahmen für
die Nutzung, wie z.B. das Tragen von Handschuhen bei der Sichtung wertvoller
Archivgüter, festgelegt werden. Durch die Benutzungsordnung wird die Nutzung
des Stadtarchivs generell für alle interessierten Personen ermöglicht.
Insoweit
ist die Notwendigkeit des Erlasses einer Benutzungsordnung gegeben.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
keine