Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die als Anlage 1 beigefügte Benutzungsordnung für das Stadtarchiv der Stadt Meerbusch zu beschließen.
Sachverhalt:
Nach erfolgtem Umzug wurde der Neubau des Stadtarchivs im März 2023 offiziell eingeweiht. Mit der Wiedereröffnung des Stadtarchivs in den neuen Räumlichkeiten im Erwin-Heerich-Haus wird mit einem höheren Aufkommen an Besucherinnen und Besuchern gerechnet. Bislang ist in der Archivordnung (BGO 10-05) nur die Nutzung des Stadtarchivs durch die Verwaltung geregelt. Eine Regelung für die Nutzung des Stadtarchivs durch Bürgerinnen und Bürger ist bislang nicht vorhanden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Im Rahmen der Nutzung
des Stadtarchivs durch Besucherinnen und Besucher wurden bislang Gebühren gemäß
der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Meerbusch (z.B. für die Anfertigung
von Kopien und Ausdrucken) erhoben. Diese anfallenden Gebühren sollen auch nach
Erlass der Benutzungsordnung gemäß der Verwaltungsgebührensatzung erhoben
werden. Infolgedessen ergeben sich durch den vorgeschlagenen Beschluss keine
finanziellen Auswirkungen.
Alternativen:
keine