Förderung kleinerer
privater Denkmalpflegemaßnahmen
Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss beschließt, Zuschüsse zu den durch Denkmalschutz entstandenen Mehrkosten zu folgenden denkmalgeschützten Objekten zu bewilligen:
- Baudenkmal Bommershof, Bommershöfe 6, in Meerbusch Osterath
- Baudenkmal Lindenhof, Dorfstraße 48 in Meerbusch Büderich
- Baudenkmal Wohnhaus Niederlöricker Straße 12 in Meerbusch Büderich
Sachverhalt:
Baudenkmal Bommershof,
Bommershöfe 6, in Meerbusch Osterath
Der Pferdestall der oben genannte Backsteinhofanlage, deren Wohnhaus im Jahr 1752 errichtet wurde, ist zu zwei Wohneinheiten ausgebaut worden. In diesem Zusammenhang wurde in die
Außenwände eine Horizontalsperre eingebracht, das Grundmauerwerk abgedichtet, ein Sanierputz aufgebracht und die Klinkerfläche saniert.
Die Kosten für die oben genannten Maßnahmen belaufen sich
laut vorliegender Rechnung auf ca. 89.000 €.
Die Verwaltung schlägt vor, die Aufwendungen am Denkmal mit 4.200 € zu unterstützen.
Baudenkmal Lindenhof,
Dorfstraße 48 in Meerbusch Büderich
Das Baudenkmal Lindenhof, dass im historischen Ortskern von Büderich an der Dorfstraße in unmittelbarer Nähe zum Büdericher Kirchturm liegt, wird zur Zeit aufwändig saniert und im Norden durch Neubauten ergänzt. Die Schiefereindeckung des Gebäudes 1930 (erweiterte Gaststätte im Südosten) musste erneuert und der darunterliegende Dachraum, in dem zukünftig eine Wohneinheit geplant ist, gedämmt werden.
Die Kosten für die Sanierung der Fassaden belaufen sich laut vorliegender Rechnung
auf ca. 27.500 €.
Die Verwaltung schlägt vor, die Aufwendungen am Denkmal mit 1.600 € zu fördern.
Baudenkmal Wohnhaus Niederlöricker
Straße 12 in Meerbusch Büderich
Das verputzte Backsteinhaus mit Treppengiebel wurde im Jahr 1928
errichtet und ist seit 11. September 1984 rechtskräftig in die Denkmalliste der
Stadt Meerbusch eingetragen. Da die Dämmung
und die Dachhaut dringend erneuert werden müssen, hat die Hausverwaltung im
Namen der Eigentümergemeinschaft einen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis
und einen Antrag auf Fördermittel gestellt. Die Kosten für die Arbeiten
belaufen sich laut vorliegendem Angebot auf ca. 83.000 €.
Die Verwaltung schlägt vor, die Aufwendungen am Denkmal mit 4.200 € zu fördern.
Nachrichtlich an die
Ausschussmitglieder:
Die Verwaltung hat weitere 10.000 € + 5.000 € in den
Haushalt eingestellt,
die wie folgt vergeben werden:
Förderverein Haus
Meer e.V.
10.000 € für die jährliche Parkpflege Haus Meer
Förderverein Haus
Meer e.V.
1.000 € für die Ausrichtung ‚Tag des offenen Denkmals‘ im Park von Haus
Meer
Baudenkmal Ehemaliges
Weberhaus, Willicher Straße 13 in Meerbusch-Osterath
2.300 € für die Erneuerung
der Fenster
(Rechnung: ca. 18.300 €, Antragsteller: Eigentümer)
Baudenkmal Wirtschaftshof
Schloss Pesch, Ossum 15 a in Meerbusch Ossum-Bösinghoven
1.500 € für die Notsicherung
des Daches (ehem. Pferdestall)
(Rechnung: ca. 11.000 €, Antragsteller: Eigentümerin)
Baudenkmäler Kröllges
Hof, ehem. Rathaus und Alte Schule in Meerbusch-Osterath
200 € für die Beschilderung der
oben genannten Baudenkmäler
(Rechnung: ca. 1.200 € für die Erstellung der Schilder und einer Steele,
Antragsteller: Pro Osterath e.V.)
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Die
Aufwendungen in Höhe von 10.000 € stehen im Produkt 100.521.020 Denkmalpflege
(Sachkonto 53180000, Zuschüsse für private Denkmaleigentümer) zur Verfügung.
Das Land Nordrhein- Westfalen beteiligt sich an der Förderung im Rahmen der
Pauschalzuweisung mit 50 % der gezahlten Mittel. Diese sind unter dem Sachkonto
4141.0000 in demselben Produkt als Ertrag eingeplant.
Alternativen:
Änderung der vorliegenden Liste