Betreff
Fördermittel Haushaltsjahr 2023
Vorlage
FB4/1816/2023
Art
Beschlussvorlage

Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Kulturausschuss beschließt, Zuschüsse zu den durch Denkmalschutz entstandenen Mehrkosten zu folgenden denkmalgeschützten Objekten zu bewilligen:

 

  1. Baudenkmal Bommershof, Bommershöfe 6, in Meerbusch Osterath
  2. Baudenkmal Lindenhof, Dorfstraße 48 in Meerbusch Büderich
  3. Baudenkmal Wohnhaus Niederlöricker Straße 12 in Meerbusch Büderich

 


Sachverhalt:

 

Baudenkmal Bommershof, Bommershöfe 6, in Meerbusch Osterath

Der Pferdestall der oben genannte Backsteinhofanlage, deren Wohnhaus im Jahr 1752 errichtet wurde, ist zu zwei Wohneinheiten ausgebaut worden. In diesem Zusammenhang wurde in die

Außenwände eine Horizontalsperre eingebracht, das Grundmauerwerk abgedichtet, ein Sanierputz aufgebracht und die Klinkerfläche saniert.

 

Die Kosten für die oben genannten Maßnahmen belaufen sich laut vorliegender Rechnung auf ca. 89.000 €.
Die Verwaltung schlägt vor, die Aufwendungen am Denkmal mit 4.200 € zu unterstützen.


Baudenkmal Lindenhof, Dorfstraße 48 in Meerbusch Büderich

Das Baudenkmal Lindenhof, dass im historischen Ortskern von Büderich an der Dorfstraße in unmittelbarer Nähe zum Büdericher Kirchturm liegt, wird zur Zeit aufwändig saniert und im Norden durch Neubauten ergänzt. Die Schiefereindeckung des Gebäudes 1930 (erweiterte Gaststätte im Südosten) musste erneuert und der darunterliegende Dachraum, in dem zukünftig eine Wohneinheit geplant ist, gedämmt werden.

 

Die Kosten für die Sanierung der Fassaden belaufen sich laut vorliegender Rechnung

auf ca. 27.500 €.
Die Verwaltung schlägt vor, die Aufwendungen am Denkmal mit 1.600 € zu fördern.


Baudenkmal Wohnhaus Niederlöricker Straße 12 in Meerbusch Büderich

Das verputzte Backsteinhaus mit Treppengiebel wurde im Jahr 1928 errichtet und ist seit 11. September 1984 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen. Da die Dämmung und die Dachhaut dringend erneuert werden müssen, hat die Hausverwaltung im Namen der Eigentümergemeinschaft einen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis und einen Antrag auf Fördermittel gestellt. Die Kosten für die Arbeiten belaufen sich laut vorliegendem Angebot auf ca. 83.000 €.
Die Verwaltung schlägt vor, die Aufwendungen am Denkmal mit 4.200 € zu fördern.

 

Nachrichtlich an die Ausschussmitglieder:

 

Die Verwaltung hat weitere 10.000 € + 5.000 € in den Haushalt eingestellt,
die wie folgt vergeben werden:

 

Förderverein Haus Meer e.V.
10.000 €
für die jährliche Parkpflege Haus Meer

 

Förderverein Haus Meer e.V.
1.000 €
für die Ausrichtung ‚Tag des offenen Denkmals‘ im Park von Haus Meer

 

Baudenkmal Ehemaliges Weberhaus, Willicher Straße 13 in Meerbusch-Osterath
2.300 € für die Erneuerung der Fenster
(Rechnung: ca. 18.300 €, Antragsteller: Eigentümer)

 

Baudenkmal Wirtschaftshof Schloss Pesch, Ossum 15 a in Meerbusch Ossum-Bösinghoven
1.500 € für die Notsicherung des Daches (ehem. Pferdestall)
(Rechnung: ca. 11.000 €, Antragsteller: Eigentümerin)

 

Baudenkmäler Kröllges Hof, ehem. Rathaus und Alte Schule in Meerbusch-Osterath
200 € für die Beschilderung der oben genannten Baudenkmäler
(Rechnung: ca. 1.200 € für die Erstellung der Schilder und einer Steele,
Antragsteller: Pro Osterath e.V.)

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die Aufwendungen in Höhe von 10.000 € stehen im Produkt 100.521.020 Denkmalpflege (Sachkonto 53180000, Zuschüsse für private Denkmaleigentümer) zur Verfügung. Das Land Nordrhein- Westfalen beteiligt sich an der Förderung im Rahmen der Pauschalzuweisung mit 50 % der gezahlten Mittel. Diese sind unter dem Sachkonto 4141.0000 in demselben Produkt als Ertrag eingeplant.

 


Alternativen:

Änderung der vorliegenden Liste