Betreff
Mobilitätskonzept Meerbusch 2035+
Vorlage
DezIII/1806/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Mobilität empfiehlt dem Rat das Mobilitätskonzept Meerbusch2035+ zu beschließen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessiv vorzubereiten und nach einer weiteren Ausplanung und Konkretisierung der Maßnahmen, die eine finanzielle Auswirkung auf dem städtischen Haushalt haben, mit gesonderter Einzelbeschlussfassung dem betroffenen Fachausschuss vorzulegen.

 

 


Sachverhalt:

 

Zielsetzung eines Mobilitätskonzeptes ist es, Leitlinien, Programme und Maßnahmen für eine spürbare Stärkung des Umweltverbundes zu entwickeln (zu Fuß gehen, Radfahren, Öffentliche Verkehrsmittel) und damit den bislang nur auf die City bezogenen Prozess der Urbanen Mobilität auf gesamtstädtischer Ebene fortzusetzen Eine gesamtstädtische, konzeptionelle Auseinandersetzung mit dem städtischen Verkehr ist letztmals in Meerbusch mit dem im Jahr 1998 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan erfolgt. Seitdem hat sich viel getan, sowohl bundesweit als auch lokal: Der Klimaschutz hat deutlich an Bedeutung im politischen Handeln und in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit gewonnen. Bei den Bürgerinnen und Bürger steigt der Anspruch an eine nachhaltige, ressourcenschonende Mobilität.

 

Das im Jahr 2021 in Auftrag gegebene Mobilitätskonzept ist in den letzten zweieinhalb Jahren

in einem breiten Dialogverfahren unter Beteiligung der Politik, von mobilitätsrelevanten Verbänden und Institutionen sowie der Bürgerinnen und Bürger fertiggestellt worden. Es besteht aus vier wesentlichen Teilen, die schrittweise aufeinander aufbauen. Die einzelnen Teile wurden dem Ausschuss detailliert durch das Büro in mehreren Sitzungen vorgestellt und mit der Politik diskutiert.

   

Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Mobilität vor, das als Anlage beigefügte Mobilitätskonzept Meerbusch 35+ zu beschließen. Die Verwaltung wird die im Konzept erhaltenen Maßnahmenvorschläge und Empfehlungen sukzessiv ausarbeiten, einer vertieften Prüfung unterziehen und mit gesonderter Einzelbeschlussfassung dem betroffenen Fachausschuss zum Beschluss vorlegen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die Umsetzung der im Konzept genannten oder daraus zu entwickelten Maßnahmen erfolgt im Rahmen der jeweils zu beschließenden Planungen. Hierfür sind jeweils noch zu bemessende Finanzmittel im Haushalt zur Verfügung zu stellen und jeweils einzeln zu beschließen.

 


Alternativen:

Der Ausschuss für Mobilität empfiehlt dem Rat kein Mobilitätskonzept Meerbusch2035+ zu beschließen.