Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Umsetzung der Interkommunalen Fachstelle für Verfahrenslotsen (§ 10b SGB VIII)
Vorlage
FB21/1775/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt die in der Anlage beigefügte gemeinsam entwickelte öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Jugendämter im Rhein-Kreis Neuss zur Umsetzung einer interkommunalen Fachstelle für Verfahrenslotsen (§ 10b SGB VIII).

 

 


Sachverhalt:

Unter TOP 2 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 23.05.2023 wurde über die stufenweise inklusive Lösung nach dem SGB VIII berichtet und der Jugendhilfeausschuss informiert, dass nach Abstimmung mit allen Jugendämtern im Rhein-Kreis Neuss eine Aufgabenübertragung an den Rhein-Kreis Neuss geplant ist.

 

Der Jugendhilfeausschuss der Stadt Meerbusch hat am 23.05.2023 einstimmig das Bestreben der Jugendämter im Rhein-Kreis Neuss zur Einrichtung einer gemeinsamen Fachstelle für die Verfahrenslotsen und die Einbindung der Fachstelle in das Familienbüro des Jugendamtes des Rhein-Kreises Neuss begrüßt. Zugleich hat der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung beauftragt, eine öffentlich- rechtliche Vereinbarung zu entwickeln und die entsprechenden Personalkosten einzuplanen.

 

In der Anlage ist die abgestimmte Vereinbarung beigefügt.

 

Das am 10.06.2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) hat die Grundlage für eine Zusammenführung aller Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit einer Behinderung in der Kinder- und Jugendhilfe geschaffen. Die bisherige Aufteilung zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Träger der Eingliederungshilfe soll damit ab dem 01.01.2028 entfallen. Allerdings muss vorab für die nähere Ausgestaltung der sogenannten „inklusiven Lösung“ noch ein Bundesgesetz verabschiedet werden.

 

Zur Umsetzung des KJSG ist ein Stufenmodell hinterlegt, das in der zweiten Stufe ab dem 01.01.2024 die Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII einführt

 

Um die Aufgaben der ab 01.01.2024 einzusetzenden Verfahrenslotsen auf den Rhein-Kreis Neuss zu übertragen, wird zwischen den Städten Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Meerbusch, Neuss sowie dem Rhein-Kreis Neuss wird gemäß §§ 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen. Diese Vereinbarung tritt nach ihrer aufsichtsbehördlichen Genehmigung und einen Tag nach Bekanntgabe im Veröffentlichungsblatt der Aufsichtsbehörde, frühestens jedoch zum 01.01.2024 in Kraft.

 

Ihre Laufzeit endet am 31.12.2027.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde gemeinsam mit allen Jugendämtern entwickelt (s. Anlage) und juristisch geprüft. Sie bedarf nunmehr der Zustimmung des Rates.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die für die Stadt Meerbusch anteilig anfallenden Kosten für die Kostenerstattung sind seitens der Verwaltung ab dem Haushaltsjahr 2024 mit 35.200,- € im Haushaltsplanentwurf 2024

berücksichtigt (Produkt 060.363.010 – Ergänzende und ersetzende Hilfen,

Produktsachkonto 5312 0000 - Interkommunale Fachstelle im Familienbüro des Jugendamtes des Rhein-Kreis Neuss für die Verfahrenslotsen).

 


Alternativen: