Betreff
Aktuelle Entwicklung in der Schulsozialarbeit
Vorlage
FB21/1734/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss und der Schulausschuss nehmen die erläuterten Maßnahmen zur Übernahme der bisher vom Rhein-Kreis Neuss organisierten und durchgeführten Schulsozialarbeit zustimmend zu Kenntnis und beauftragen die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung.
  2. Der Jugendhilfeausschuss und der Schulausschuss empfehlen die damit erforderlichen Stellen im Stellenplan 2024 auszuweisen.

 


Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss wurde in der Sitzung vom 25.05.2022/ Drucksache FB2/1507/2022 darüber informiert, dass eine neue Landesrichtlinie für die ehemals im Rahmen der Bildung und Teilhabe (BuT) beschäftigten Schulsozialarbeiter aus Sicht der Kommunen im Rhein Kreis Neuss eine engere Anbindung an die örtlichen Träger verlangen. Der Jugendhilfe- und der Schulausschuss vom 08.06.2022 hatten sich in der Beschlussfassung ausdrücklich dafür ausgesprochen, die Schulsozialarbeit des Kreises in die Konzeption und Stellenplanung der Stadt zu überführen.

 

Um die Schulsozialarbeit verlässlich fortzuführen, wurde landesseitig eine vollständige Neuausrichtung des Programms „Soziale Arbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes“ beschlossen. Die durch das Ministerium für Schule und Bildung ergangene Richtlinie vom 24.09.2021 über die Förderung von Schulsozialarbeit in NRW fußt auf einem differenzierten Verständnis von Schulsozialarbeit als Handlungsfeld in Schule im Zusammenwirken mit anderen Professionen unter folgenden Zielsetzungen:

 

- Stärkung des Sozialverhaltens der Kinder und Jugendlichen durch pädagogische Gruppenarbeit

- Persönlichkeitsstärkung durch Einzelfallhilfe sowie durch systemische Beratung

- Mitarbeit bei erfolgreicher inner- und außerschulischer Netzwerkarbeit (Lotsenfunktion)

- konzeptionelle Arbeit im Bereich der Schulentwicklung

- qualitative Absicherung und Weiterentwicklung der kommunalen Schulsozialarbeit durch Koordinierungsaufgaben.

Die Zuweisung von 1,75 Stellen (1,6 Stellen Sozialindex / 0,15 Stellenüberhänge) der bislang über die Beschäftigungsgesellschaft des Rhein Kreis Neus koordinierten Schulsozialarbeiter werden in Meerbusch richtlinienkonform im Rahmen einer sozialräumlichen Versorgung verteilt. Die Finanzierung dieser Stellen erfolgte bislang zu bis zu 80% aus Fördermitteln des Landes an den Kreis und einer mindestens 20%igen Kostenerstattung der Stadt, ebenfalls an den Kreis. Meerbusch hat die Stellenanteile im Rahmen einer sozialräumlichen Versorgung bislang wie folgt verteilt:

 

0,50 Stellenanteile          Realschule Osterath

1,25 Stellenanteile          Brüder-Grimm Schule Büderich/ Adam-Riese Schule Büderich

 

Dem Wunsch der Städte und Gemeinden im RKN auch die bisherigen BuT Kontingente in eigene städtische Verantwortung übernehmen zu wollen, war der Kreis lange nicht gefolgt.

Noch in einer Vorlage des Rhein-Kreises Neuss für den Schul- und Bildungsausschuss am 02.05.2023 sollte an der Trägerschaft des Kreises („Verbundlösung“) festgehalten werden. Der Kreisausschuss entschied sich jedoch kurzfristig anders und die Durchführung der landesseitig geförderten Schulsozialarbeit wurde an die Städte und Gemeinden übertragen („Übertragungslösung“).

 

Am 16.05.2023 wurden die Rahmenbedingungen für die Übertragung der Stellen an die Städte und Gemeinden durch die Schuldezernentenkonferenz im Rhein-Kreis Neuss festgelegt. Aus der „Übertragungslösung“ ergeben sich für alle Städte außer Neuss Änderungen in den geförderten Stellenanteilen. Der Rhein-Kreis Neuss vertrat nunmehr die Auffassung, dass auch seinen (berufsbildenden) Schulen aus der Landesförderung Mittel zustünden und sich damit weniger Ressourcen für die Kommunen ergäben. Auf Hinweise und Angebote der Kommunen, dass der Kreis die Stellen ggf. (wie bisher) über die Kreisumlage finanzieren könne und somit die bisherige Verteilung gesichert werde, wurde leider nicht eingegangen.

 

Damit wurde das bisherige Kontingent aus der Landesförderung auf eine Vollzeitstelle reduziert und ab dem 01.08.2023 an Meerbusch übertragen.

 

In der Schuldezernentenkonferenz verständigten sich die beteiligten Städte und Gemeinden darauf, dass die bisher beim TZ Glehn tätigen Schulsozialarbeiter*innen unter Beibehaltung des sozialen Besitzstandes von den Städten u. Gemeinden in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse übernommen werden sollen. Dabei sollte die Differenz zwischen den ursprünglich bezuschussten Stellenanteilen und den nunmehr geförderten Stellenanteilen gemäß der „Übertragungslösung“ auf eigene Kosten der Kommunen aufgestockt werden, um eine nachhaltige Arbeit in den Schulen zu gewährleisten und das Angebot der Schulsozialarbeit an den bisherigen Schulen aufrecht zu erhalten.

 

Mit den beiden Mitarbeiterinnen, die bis 30.07.2023 über den Kreis an Schulen in Meerbusch tätig waren, konnten zwischenzeitlich zum 01.08.2023 Arbeitsverträge mit der Stadt Meerbusch geschlossen werden.

 

Im Laufe der verschiedenen Umstrukturierungen in der Meerbuscher Schullandschaft (Förderschule, Hauptschule) wurde die seinerzeitige Verteilung der BuT Schulsozialarbeiter stetig angepasst. Zudem wurde die Zuweisung von anfänglich 2 Vollzeitstellen auf zuletzt 1,6 Stellen in der Zuweisung nach dem Sozialindex reduziert. Dies führte zwischenzeitlich zu einer Reduzierung insbesondere in der Realschule und dem Meerbusch Gymnasium. Zumindest für die Realschule wird mit der o.g. Lösung eine Versorgung erreicht.

 

Im Rahmen der Anmeldungen an den weiterführenden Schulen für das Schuljahr 2023/2024 konnten die Kinder lediglich im Rahmen der max. Ausschöpfung der Klassenstärke von 30 im Mataré Gymnasium und der Gesamtschule aufgenommen werden. Für die Anmeldungen am Meerbusch- Gymnasium konnten die Meerbuscher Kinder nur noch unter Bildung von 32er Klassen aufgenommen werden.  Die hierzu erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung konnte erteilt werden, unter Berücksichtigung des Einsatzes einer Schulsozialarbeiterin zur Unterstützung dieser großen Eingangsklassen.

 

Verwaltungsseitig wurde daher zum 01.08.2023 eine halbe Stelle durch den Bürgermeister befristet freigegeben und auch besetzt. Die Stelleninhaberin wird mit je einer halben Stelle nunmehr an der Realschule und dem Meerbusch-Gymnasium tätig werden. Eine weitere in Vollzeit tätige Mitarbeiterin wird ab 01.08.2023 zu 50% an der „Adam-Riese Schule“ und mit insgesamt 50% Stellenanteil an der „Mauritius Grundschule“ und der „Brüder-Grimm-Schule“ in Meerbusch-Büderich eingesetzt. Die Anteile an der „Adam-Riese-Schule“ und der Realschule Osterath sind dabei die über die Landesförderung refinanzierten Kontingente.

 

Da sich die Politik und die Verwaltung in der Vergangenheit im Rahmen der Haushalts- und Stellenplanberatungen bereits für einen unbefristeten Einstieg in die städtische Jugendsozialarbeit an Schulen ausgesprochen hat, sollten die nun erforderlichen zusätzlichen Stellenanteile von einer Stelle für die zu 80% landesgeförderte Schulsozialarbeit und die darüber hinaus erforderlichen allein von der Stadt Meerbusch zu finanzierenden Stellenanteile einer Vollzeitstelle ebenso in den Stellenplan 2024ff. unbefristet aufgenommen werden. In Absprache mit dem Bürgermeister konnten diese erforderlichen Anteile über den Stellenplan hinaus für zunächst ein Jahr befristet besetzt werden. Es ist jedoch erforderlich, auch diese Stellen unbefristet für den Stellenplan 2024 auszuweisen.

 

Aufgrund der Kurzfristigkeit des Übergangsprozesses konnte für die erforderliche Antragstellung des Kreises beim Land kein ganzheitliches Konzept erstellt werden. Zunächst sollen die übernommenen Mitarbeiterinnen weiterhin weitestgehend nach dem vom Kreis erstellten Konzept arbeiten und schnellstmöglich in das eigene städtische Konzept zur sozialräumlichen Jugendsozialarbeit an Schulen einbezogen werden.

 

Durch die schon nach dem städtischen Konzept stattfindende Jugendsozialarbeit an den Grundschulen in Osterath, Lank und Strümp erweitert sich die Arbeit somit nun auf alle Meerbuscher Grundschulen und bietet in den Ortsteilen eine sozialräumlich orientierte Schulsozialarbeit an.

Ebenso können nun alle weiterführenden Schulen in Meerbusch Schulsozialarbeit anbieten.

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie mit den Einschränkungen im sozialen und schulischen Leben der Kinder und Jugendlichen ist dies zurzeit von besonderer Bedeutung.

 


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Der bisherige an den RKN zu entrichtende kommunale Eigenanteil wird seit 2021 über die Kreisumlage erbracht.

Mit der „Übertragungslösung“ sind die Schulsozialarbeiter künftig bei der Stadt angestellt.

 

Die Personalkosten einschließlich Eigenanteil tragen die Kommunen also künftig vollständig selbst, erhalten jedoch für den ihnen zugewiesenen Anteil (für Meerbusch 1 VZÄ) einen Betrag von bis zu 80% der angemeldeten Kosten bzw. bis zu 80% der Förderhöchstsumme von 80.000,- € vom Rhein-Kreis Neuss erstattet, den dieser über die Bezirksregierung als Förderung nach Landesrichtlinie erhält. Mit jeder Kommune wird künftig hinsichtlich der Weiterleitung der Fördermittel noch ein Vertrag seitens des Rhein-Kreis Neuss abgeschlossen, wie dem Protokoll der Schuldezernentenkonferenz zu entnehmen ist. Die Höhe der nach Landesrichtlinie durch den Rhein-Kreis Neuss weiterzuleitenden Mittel beträgt für Meerbusch demnach höchstens 64.000,- € (80% der Förderhöchstsumme).

 

 

 

 

Die Personalkosten für städtische Jugendsozialarbeit an Schulen werden als Aufwand im Produkt 060.363.020 berücksichtigt. Für zwei Stellen sind dies derzeit 2 x 57.646,20 €.


Alternativen:

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