Beschlussvorschlag:
1. Der Jugendhilfeausschuss
beschließt den als Anlage zu dieser Vorlage als Entwurf beigefügten Kinder- und
Jugendförderplan der Stadt Meerbusch 2022 – 2025. Die bereits in der Sitzung am
08.09.2021 beschlossenen „Förderrichtlinien für die Kinder- und Jugendarbeit“
mit den einzelnen Förderbeträgen sind Bestandteil des Gesamtplanes.
2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die unter Sachverhalt dargestellten jeweiligen Leitlinien und Beschlussvorschläge A-G zur Umsetzung.
Sachverhalt:
In der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 08. Juni 2021 wurden die wesentlichen Inhalte des
neuen Kinder- und Jugendförderplanes vorgestellt. Als Ergebnis der dort
geführten Diskussion wurde ein Workshop zum Schwerpunktthema
Jugendpartizipation am 26.08.2021 ausgerichtet.
Die Ergebnisse dieses Workshops wurden in den in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.11.2021 vorgelegten Kinder- und Jugendförderplan 2022 – 2025 eingearbeitet.
Aufgrund des bestehenden Beratungsbedarfs wurde die Entscheidung im November nochmals vertagt und die Durchführung eines weiteren Workshops angeregt.
Dieser Workshop fand am 01.02.2022 statt, die hier vorgestellte PowerPoint Präsentation ist in der Anlage beigefügt. Die dort vereinbarten „Leitlinien“ und Beschlussvorschläge werden an dieser Stelle vorgestellt.
Der Kinder- und Jugendförderplan gliedert sich in folgende Themenbereiche:
Ø Sozialraumbeschreibung
Ø Entwicklungen im Förderzeitraum bis 2021
1. Offene Kinder- und Jugendarbeit
2. Entwicklungen in den Förderrichtlinien
3. Jugendverbandsarbeit
4. Jugendarbeit freier Träger
5. Jugendschutz
Ø Corona
Ø Schwerpunkte des Förderzeitraums 2022 - 2025
· Politische Partizipation und Politische Bildung
· Mediennutzung
· Konkrete Vorgehensweise Partizipation
· Förderung der Medienkompetenz
· Medienrichtlinie
· Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (§72a SGB VIII)
· Weiterentwicklung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Ø Kinder- und Jugendschutz
· Struktureller, gesetzlicher und erzieherischer Jugendschutz
· Meerbuscher Konzept zur Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen für Fest(zelt)veranstaltungen
·
Drogenberatungsstelle, Fachstelle für
Suchtprävention, Potenzialförderung und
Ermutigungspädagogik
· Wegweiser – Beratungsstelle gegen gewaltbereiten Salafismus
· Jugendarbeitsschutz
Ø Förderrichtlinien für die Kinder- und Jugendarbeit (bereits vom Jugendhilfeausschuss verabschiedet am 08.09.2021)
Als besondere Schwerpunkte der Förderperiode 2022 – 2025 werden die Partizipation und die politische Bildung von Kindern und Jugendlichen sowie die digitale Weiterentwicklung gesetzt.
Zur Umsetzung des in den §8 und §11 des 8. Sozialgesetzbuches (SGB VIII) bzw. des §6 im
3. Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz und Kinderfördergesetz (KJFöG) für NRW formulierten gesetzlichen Auftrages sind
· Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen,
· die zur Verfügung gestellten Angebote der Jugendarbeit sollen an den Interessen der jungen Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden,
· Kinder und Jugendliche sollen an allen, ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt werden.
Dieser Auftrag wird in Meerbusch seit vielen Jahren in den unterschiedlichsten Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit umgesetzt und es bestehen mit projekthaften Beteiligungsformen in der Kinder- und Jugendarbeit sehr gute Erfahrungen.
Eine kommunale Beteiligungsstrategie ist ein partizipativer
Prozess aller Akteure vor Ort, bei dem Kinder und Jugendliche von Anfang an
einzubeziehen sind.
Durch
die bereits eingeleitete Entwicklung und Ausbau der „Mobilen
Jugendsozialarbeit“ werden Jugendliche im gesamten Stadtgebiet deutlich
häufiger in ihren Strukturen aufgesucht, besser erreicht und in der Folge deren
Bedürfnislagen besser verstanden und ggf. berücksichtigt. Dabei wirken die
Mitarbeiter des FB2 als Multiplikatoren und vernetzen die Peergroups,
Interessengruppen etc. auch stadtteilübergreifend.
Doch
auch mobile Angebote der Kinder- und Jugendsozialarbeit benötigen „Räume“. Es
sollte den Jugendlichen möglich sein, die Jugendsozialarbeiter ebenfalls
aufzusuchen. Insbesondere in den Wintermonaten sind bstimmte Inhalte wie der
Projektaustausch, die persönliche Beratung oder aber eine „Jugendsprechstunde“
nur in geeigneten Räumen möglich.
Der
Standort dieser Räume sollte möglichst zentral und gut erreichbar für einen
Großteil der Meerbuscher Jugendlichen liegen. Weiteres folgt unter der
Leitlinie zum Kinder und Jugendbüro s.u..
Zudem sollen die denkbaren digitalen und analogen Wege weiterentwickelt werden, um mit Jugendlichen niederschwellig in Kontakt zu treten und ihnen die Ansprechpartner (z.B. die Jugendeinrichtungen und Jugendverbände oder mobile Jugendsozialarbeit) bekannt zu machen. Dabei spielen die sozialen Medien, Messenger-Dienste, Plakate ggf. mit QR-Code beispielsweise an von Jugendlichen viel frequentierten Stellen z.B. in Schulnähe, bis hin zur Information in allen Jugendeinrichtungen und Verbänden eine wesentliche Rolle.
Im ausgerichteten Workshop „Jugendpartizipation“ haben die Fachleute des LVR empfohlen, bereits vorhandene Strukturen zu nutzen und diese weiter zu entwickeln. Dies wurde von den Workshop Teilnehmern als plausibel und zielführend für die weitere Steuerung aufgenommen.
Dabei sollte nicht auf eine Methode gesetzt, sondern möglichst verschiedene Wege genutzt werden, um möglichst viele Jugendliche zu erreichen.
Bereits bestehende Kooperationen sollen als „Basis“ der Beteiligungskultur verstetigt und ausgebaut werden.
Die Jugendverbände, Jugendeinrichtungen und der Stadtjugendring sollen als „Plattform“ für die Kommunikation mit den Jugendlichen genutzt werden. Auch Sportvereine, die viele jugendliche Mitglieder haben, sollen einbezogen werden.
Insbesondere die Position des Stadtjugendringes soll gestärkt werden. Über den Stadtjugendring können die ihm angeschlossenen Jugendeinrichtungen und Jugendverbände gut erreicht werden und damit auch die Kinder und Jugendlichen, die in diesen Organisationen aktiv sind.
Im
zweiten Workshop konnte parteiübergreifend Einvernehmen erzielt werden, die
Kinder- und Jugendarbeit in Meerbusch nach den folgenden Leitlinien und
Beschlussvorschlägen auszurichten:
A. Leitlinie:
Partizipation
ist die Grundlage einer eigenständigen Jugendpolitik.
In
Meerbusch wird bereits seit mehreren Jahren durch die VHS das
„Kommunalpolitische Praktikum“ durchgeführt. Hier erleben interessierte junge
Menschen Kommunalpolitik hautnah. Um dieses Interesse weiter fortzuführen und
auch die erlebten Erfahrungen weiter zu nutzen, soll den Teilnehmern durch die
„mobile Jugendarbeit“ ein Folgeangebot unterbreitet werden. Die Mitarbeiter der
mobilen Jugendarbeit werden daher an einer / der letzten Sitzung des komm.
Praktikums teilnehmen.
Diese
weitergehenden regelmäßigen Angebote für die interessierten Jugendlichen sollen
dazu führen, dass sie im Sinne von „Scouts“ auf ihre eigene Peergroup zugehen
und weitere Jugendliche zur Teilnahme an partizipativen Prozessen gewinnen
können. Eine enge Verzahnung mit der kommunalen Politik soll dabei die
Grundlage bilden.
Ebenso
können umgekehrt junge Menschen, die z.B. im Rahmen der „u18Wahl“ zur
Landtagswahl 2022 politisches Interesse zeigen und an den Angeboten der mobilen
Jugendarbeit teilnehmen, an das Kommunalpolitische Praktikum verwiesen werden.
A. Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Teilnehmern des Kommunalpolitischen Praktikums
im Jahr 2022 ein wie oben dargestelltes Folgeangebot zu machen. Auch in den
Folgejahren soll ein derartiges Angebot als laufender Prozess gemeinsam mit
Jugendlichen entwickelt werden.
B. Leitlinie:
Rahmenbedingungen
schaffen – Partizipation aktiv ermöglichen, einfordern und sichtbar machen auf
analogen und digitalen Wegen.
Ein
Weg, Partizipation aktiv zu ermöglichen, ist der „Meer-Check“.
Bei
dem Beteiligungsprojekt „Meer-Check“ können Jugendliche der Stadt Meerbusch im
Alter von 13- 21 Jahren mit einzelnen Freunden, ihrer Clique oder anderen
Gruppierungen (Schulklassen, Jugendeinrichtungen etc.) ihre
Sichtweise/Eindrücke über die Stadteile Meerbuschs darstellen. Dafür können sie
in Gruppen ihren Stadtteil/Stadt nochmals genauer in Augenschein nehmen.
Was
gefällt ihnen an Meerbusch?
Was
gefällt ihnen nicht?
Wo
fühlen sich die Jugendlichen wohl und welche Orte meiden sie, beispielsweise,
aufgrund von Vernachlässigung oder möglichen Gefahren?
Und
was würden die Jugendlichen gerne verändern?
Wie
stellen sie sich ihr „Traum-Meerbusch“ vor?
Diese
oder ähnliche Fragen sollten bei ihrem „Meer-Check“ beachtet werden. Während
ihres „Meer-Checks“ können die Jugendlichen eigene Lösungsansätze, Wünsche oder
Ideen für ein attraktiveres Meerbusch entwickeln. Im Anschluss können die
Jugendlichen ihre Ergebnisse der Politik und Verwaltung vorstellen und sich mit
ihnen austauschen.
Das
genaue Konzept inkl. der angedachten Zeitschiene ist beigefügt.
B. Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, den „Meer-Check“ wie im Konzept beschrieben, im
Jahr 2022 durchzuführen. (Konzept „Meer-Check“ s. Anlage 2)
C. Leitlinie:
Die digitale
Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen als gleichwertigen Lebensraum
anerkennen und fördern.
Digitale
Medien und die Nutzung des Internets sind ein großer Teil der
Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen, sie sind die Experten in diesen
Lebenswelten.
Sie
bewegen sich wie selbstverständlich in der „analogen“ und „digitalen“ Welt –
und entscheiden frei, wann welche Welt die wichtigere ist, es braucht kein
„entweder oder“, sondern ein „sowohl als auch“!
In
dieser Autonomie – die durch unterstützende Angebote der Jugendarbeit gefördert
werden soll – liegt eine große Stärke und Chance für das soziale
Miteinander aller.
Die
digitalen Kompetenzen von Mitarbeitern der Kinder- und Jugendarbeit, Kindern
und Jugendlichen und auch Eltern werden gemäß der „Medienrichtlinie“ (Seite 33
des Kinder- und Jugendförderplans) weiterentwickelt.
C. Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, in der Kinder- und Jugendarbeit die digitalen
Angebote für Kinder und Jugendliche auszubauen und sie in den digitalen Räumen
zu unterstützen.
D. Leitlinie:
Partizipation
ist eine Querschnittsaufgabe.
Eine
kommunale Beteiligungsstrategie ist ein partizipativer Prozess aller Akteure
vor Ort, bei dem Kinder und Jugendliche von Anfang an einzubeziehen sind.
Politik
und Verwaltung verpflichten sich, bei Entscheidungen, die Kinder und
Jugendliche betreffen, diese einzubeziehen.
D1. Leitlinie:
Bestehende
Kooperationen nutzen und weiterentwickeln.
Bereits
bestehende Kooperationen sollen als „Basis“ der Beteiligungskultur verstetigt
und weiterentwickelt werden.
Die
Jugendverbände, Jugendeinrichtungen und der Stadtjugendring sollen als
„Plattform“ für die Kommunikation mit den Jugendlichen genutzt werden. Auch
Sportvereine, die viele jugendliche Mitglieder haben, sollen einbezogen werden.
D.
Beschlussvorschlag:
Politik
und Verwaltung verpflichten sich, bei Entscheidungen, die Kinder und
Jugendliche betreffen, über die genannten Einrichtungen und Institutionen eine
Beteiligung der jungen Menschen zu ermöglichen. Das Jugendamt wird beauftragt,
den Jugendhilfeausschuss über diesen Prozess zu unterrichten.
E.
Leitlinie:
Stadtjugendring
stärken, niederschwelliges Finanzbudget bereitstellen.
Dem
Stadtjugendring wird ein zusätzliches Budget von 2.500 € zur Verfügung
gestellt. Durch diese zusätzlichen Gelder sollen weitergehende Maßnahmen und
Kooperationen ermöglicht und der Stadtjugendring als Zusammenschluss der
„Meerbuscher Jugendarbeit“ in seiner Bedeutung gestärkt werden. Dem
Stadtjugendring wird so auch ermöglicht, Fortbildungen, Angebote oder Maßnahmen
am Markt „einzukaufen“ und dadurch eine attraktive Jugendpolitik zu gestalten.
Der
Stadtjugendring soll im angedachten Kinder- und Jugendbüro mit verortet werden
um als Partner im Netzwerk der Jugendarbeit einen unbürokratischen Zugang zur
Verwaltung und zu den mobilen Jugendsozialarbeitern und in der Schule zu
bekommen.
E.
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, im Haushalt 2022 aus den zusätzlichen Sondermitteln
„Aufholen nach Corona“ diese 2.500 € zur Verfügung zu stellen. In den
Folgejahren empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Rat, im Rahmen der
Haushaltsberatungen entsprechende Mittel in den Haushalt aufzunehmen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, bei den Planungen eines Kinder- und Jugendbüros
einen Geschäftsraum für den Stadtjugendring zu berücksichtigen.
F.
Leitlinie:
Schaffung eines
Kinder- und Jugendbüros.
Im
Kinder- und Jugendbüro mit dem Arbeitstitel „406_safe_space“ sollen die
Mitarbeiter*innen der Jugendsozialarbeit (mobile Jugendsozialarbeit im
Stadtgebiet und Soziale Arbeit an Schulen) verortet sein. Der Stadtjugendring
erhält hier ebenfalls einen Geschäftsraum mit Büroausstattung.
In
dem Kinder- und Jugendbüro werden möglichst breitgefächerte Informations- und
Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche zentriert zur Verfügung gestellt
werden.
Kinder
und Jugendliche sollen wissen, dass sie Rat, Hilfe und Unterstützung an DIESER
Stelle bekommen können.
Weitere
Angebote für Kinder und Jugendliche wie:
Ausbildungsbegleitende
Hilfen, Beratung und Unterstützung bei Umgang mit Geld, Identitätskrisen,
Mobbingerlebnissen, Schulproblemen, Sexualität und anderen
sollen
niederschwellig/unbürokratisch und jugendgerecht erfolgen.
Das
Kinder- und Jugendbüro schlägt hier die Brücke zu anderen Hilfesystemen.
Die
Unterstützung soll möglichst ehrenamtlich „Peer to Peer“ von jungen Menschen
für junge Menschen geleistet werden, begleitet von den Fachkräften.
Raumprogramm:
Neben
den erforderlichen Arbeitsplätzen werden Einzelberatungsmöglichkeiten, ein
Gruppenraum sowie eine Küche benötigt.
Die
mobile Jugendsozialarbeit, die Schulsozialarbeit und der Stadtjugendring
erhalten Räume und Arbeitsplätze. Weitere Beratungsmöglichkeiten, ein
Besprechungsraum, eine Küche, ein Café-und Gruppenraum, Abstell- und Lagerraum
(E-Bike und E-Lastenrad) sowie Sanitär und Verkehrsflächen wären erforderlich.
Um mehr Aufenthaltsqualität zu erreichen müssten ggf. weitere Flächen für
offene Angebote eingeplant werden. s. Vorschlag G.
F.
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, ein Kinder- und Jugendbüro zu konzipieren und dazu
auch die Möglichkeit zu nutzen, öffentliche Investive-Fördermittel z.B. durch
„Starke Projekte“ zu beantragen.
In
der folgenden Versorgung sollen auch die Ortsteile Osterath z.B. Alter
Güterbahnhof und Lank-Latum mit einer ortsnahen Dependance im Laufe der
Legislaturperiode hinzukommen. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, im
Rahmen der Haushaltsberatung 2023 ff entsprechende Mittel in den Haushalt
aufzunehmen.
G.
Leitlinie:
Meerbusch als
Lebensraum mit Kindern und Jugendlichen gestalten. Kinder- und Jugendlichen
weiterhin ein Raumangebot zur Verfügung stellen.
Das
bisherige Jugendzentrum Oase in Meerbusch-Büderich wird im Jahr 2023
geschlossen. Den Kindern und Jugendlichen im Stadtteil Büderich muss weiterhin
ein Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung stehen.
G.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Laufe des Jahres 2022 die Planungen dafür aufzunehmen und für 2023 ein entsprechendes Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit durch die Schaffung von angemessenen Räumen zu ermöglichen. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 die benötigten Mittel einzustellen. Eine gemeinsame Raumplanung eines Kinder- und Jugendbüros und eines Jugendhauses soll geprüft werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen
Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Zur
Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der freien Träger sind 409.000 € im Haushalt
2022 bei Produktsachkonto 060.362.010
/ 5318 0000 veranschlagt.
Mittel zur Durchführung der Aktionen der mobilen Jugendarbeit sind im
Haushalt 2022 bei Produktsachkonto 060.362.010 / 5291 0910 veranschlagt.
An Landesförderung sind Erträge für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von 89.829 € (Regelförderung) und 40.400 € aus dem „Aufholprogramm nach Corona“ bereits bewilligt.
Das Förderprogramm „Starke Projekte“ sieht
eine Förderung von 90 % vor, aufgrund der Finanzstärke der Stadt Meerbusch wäre
auch eine Förderhöhe von 85% möglich. Der entsprechende Eigenanteil zur 85%igen
bzw. 90%igen Förderung wäre bei den Haushaltsberatungen 2023 vorzusehen.
Alternativen:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die unter Sachverhalt
dargestellten Leitlinien und Beschlussvorschläge A-G im Einzelnen.