Betreff
Kinder- und Jugendförderplan 2022 - 2025
Vorlage
FB2/1423/2021
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den als Anlage zu dieser Vorlage als Entwurf beigefügten Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch 2022 – 2025. Die bereits in der Sitzung am 08.09.2021 beschlossenen Förderrichtlinien für die Kinder- und Jugendarbeit mit den einzelnen Förderbeträgen sind Bestandteil des Gesamtplanes.


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08. Juni 2021 wurden die wesentlichen Inhalte des neuen Kinder- und Jugendförderplanes vorgestellt. Als Ergebnis der dort geführten Diskussion wurde ein Workshop zum Schwerpunktthema Jugendpartizipation am 26.08.2021 ausgerichtet.

 

Die Ergebnisse dieses Workshops wurden in den hier vorgelegten Kinder- und Jugendförderplan 2022 – 2025 eingearbeitet.

 

Somit gliedert sich der Kinder- und Jugendförderplan nun in folgende Themenbereiche:

 

Ø  Sozialraumbeschreibung

Ø  Entwicklungen im Förderzeitraum bis 2021

                               1. Offene Kinder- und Jugendarbeit

                               2. Entwicklungen in den Förderrichtlinien          

                               3. Jugendverbandsarbeit

                               4. Jugendschutz

 

Ø  Corona                                                                              

 

Ø  Schwerpunkte des Förderzeitraums 2022 - 2025

·         Politische Partizipation und Politische Bildung                 

·         Mediennutzung                                                            

·         Konkrete Vorgehensweise Partizipation

·         Förderung der Medienkompetenz       

·         Medienrichtlinie                                           

·         Tätigkeitsauschluss einschlägig vorbestrafter Personen (§72a SGB VIII)             

·         Weiterentwicklung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit                                     

 

Ø  Kinder- und Jugendschutz

·           Struktureller, gesetzlicher und erzieherischer Jugendschutz

·           Meerbusch Konzept zur Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen für Fest(zelt)veranstaltungen

·           Drogenberatungsstelle, Fachstelle für Suchtprävention, Potenzialförderung u. Ermutigungspädagogik

·           Wegweiser – Beratungsstelle gegen gewaltbereiten Salafismus

·           Jugendarbeitsschutz

 

Ø  Förderrichtlinien für die Kinder- und Jugendarbeit (bereits vom Jugendhilfeausschuss verabschiedet am 08.09.2021)

 

 

 

Als besondere Schwerpunkte der Förderperiode 2022 – 2025 werden die Partizipation und die politische Bildung von Kindern und Jugendlichen, sowie die digitale Weiterentwicklung gesetzt.

 

Zur Umsetzung des in den §8 und §11 des 8.Sozialgesetzbuches (SGB VIII) bzw. des §6 im

3. Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz und Kinderfördergesetz (KJFöG) für NRW formulierten gesetzlichen Auftrages sind

 

·         Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen,

·         die zur Verfügung gestellten Angebote der Jugendarbeit sollen an den Interessen der jungen Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden,

·         Kinder und Jugendliche sollen an allen, ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt werden.

 

Dieser Auftrag wird in Meerbusch seit vielen Jahren in den unterschiedlichsten Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit umgesetzt und es bestehen mit projekthaften Beteiligungsformen in der Kinder- und Jugendarbeit sehr gute Erfahrungen.

 

Im ausgerichteten Workshop „Jugendpartizipation“ haben die Fachleute des LVR empfohlen, bereits vorhandene Strukturen zu nutzen und diese weiter zu entwickeln. Dies wurde von den Workshop Teilnehmern als plausibel und zielführend für die weitere Steuerung aufgenommen.

Dabei sollte nicht auf eine Methode gesetzt, sondern möglichst verschiedene Wege genutzt werden, um möglichst viele Jugendliche zu erreichen.

 

Bereits bestehende Kooperationen sollen als „Basis“ der Beteiligungskultur verstetigt und ausgebaut werden.

 

Die Jugendverbände, Jugendeinrichtungen und der Stadtjugendring sollen als „Plattform“ für die Kommunikation mit den Jugendlichen genutzt werden. Auch Sportvereine, die viele jugendliche Mitglieder haben, sollen einbezogen werden.

 

Insbesondere die Position des Stadtjugendringes soll gestärkt werden. Über den Stadtjugendring können die ihm angeschlossenen Jugendeinrichtungen und Jugendverbände gut erreicht werden und damit auch die Kinder und Jugendlichen, die in diesen Organisationen aktiv sind.

 

Die Leitlinie in Meerbusch sollte lauten:

Rahmenbedingungen schaffen – Partizipation aktiv ermöglichen, einfordern und sichtbar machen auf analogen und digitalen Wegen.

 

Eine kommunale Beteiligungsstrategie ist ein partizipativer Prozess aller Akteure vor Ort, bei dem Kinder und Jugendliche von Anfang an einzubeziehen sind.

 

Durch die bereits eingeleitete Entwicklung und Ausbau der „Mobilen Jugendsozialarbeit“ werden Jugendliche im gesamten Stadtgebiet deutlich häufiger in ihren Strukturen aufgesucht, besser erreicht und in der Folge deren Bedürfnislagen besser verstanden und ggf. berücksichtigt. Dabei wirken die Mitarbeiter des FB2 als Multiplikatoren und vernetzen die Peergroups, Interessengruppen etc. auch stadtteilübergreifend.

 

Doch auch mobile Angebote der Kinder- und Jugendsozialarbeit benötigen „Räume“. Es sollte den Jugendlichen möglich sein, die Jugendsozialarbeiter ebenfalls aufzusuchen. Insbesondere in den Wintermonaten sind bstimmte Inhalte wie der Projektaustausch, die persönliche Beratung oder aber eine „Jugendsprechstunde“ nur in geeigneten Räumen möglich.

 

Der Standort dieser Räume sollte möglichst zentral und gut erreichbar für einen Großteil der Meerbuscher Jugendlichen liegen. Ein Standort z.B. am Dr. Franz-Schütz-Platz oder an der Hallenbadwiese könnte diese Kriterien erfüllen.

 

Das Raumprogramm sollte mindestens einen Büroraum mit zwei Arbeitsplätzen, einen kleinen Beratungsraum, eine voll eingerichtete Küche (auch für Gruppenangebote) und einen größeren Gruppenraum („Jugendcafé“) vorsehen.

 

In zahlreichen NRW Kommunen haben sich Kinder- und Jugendbüros oder auch Familienbüros etabliert um die Kommunikation mit dem Jugendamt niederschwellig und unkompliziert zu gestalten.

 

Darüber hinaus sollen die denkbaren digitalen und analogen Wege weiterentwickelt werden, um mit Jugendlichen in Kontakt zu treten und ihnen die Ansprechpartner (z.B. die Jugendeinrichtungen und Jugendverbände oder mobile Jugendsozialarbeit) bekannt zu machen. Dabei spielen die sozialen Medien, Messenger-Dienste, Plakate ggf. mit QR-Code beispielsweise an von Jugendlichen viel frequentierten Stellen z.B. in Schulnähe, bis hin zur Information in allen Jugendeinrichtungen und Verbänden eine wesentliche Rolle.

 

 

Beispiel: Kinder- und Jugendfragestunde

Um die Ernsthaftigkeit und Bedeutung der Kinder- und Jugendbedarfe zu unterstreichen, sollten Kinder und Jugendliche dazu eingeladen werden, ihre Ansichten mitzuteilen und ihre Vorschläge in einer eigenen „Kinder- und Jugendfragestunde“ vor Sitzungen – wie bei der üblichen Einwohnerfragestunde“ – einzubringen. Die Kinder/ Jugendlichen können ihre Anregungen damit sofort an die richtige Stelle transportieren – und die Politik könnte diese aufgreifen und den Kindern und Jugendlichen evtl. sofort eine Rückmeldung geben.

 

Beispiel: Meer-Check im Stadtteil

Jugendliche checken Meerbusch - ihren Ort! Ihren Stadtteil!

 

Was gefällt mir an Meerbusch – (Stadtteil xx)?

Wo gehe ich gerne hin?

Was mache ich gerne in Meerbusch- (Stadtteil xx)?

 

Aber auch:

Was fehlt mir in Meerbusch - (Stadtteil xx)?

Welcher Ort gefällt mir so gar nicht?

Was kann ich mir an Verbesserung vorstellen?

Welche Vorschläge habe ich, damit es Kindern und Jugendlichen in Meerbusch - (Stadtteil xx) besser gefällt?

 

All diese Fragen können im Partizipationsprojekt „Meer-Check“ von Kindern und Jugendlichen beantwortet, den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung „vorgetragen“ – und im besten Fall auch in Ergebnisse umgesetzt werden – also z.B. Verbesserungen auf Straßen und Plätzen oder Spielplätzen etc.

Dazu wird über Presse, Internet, gängige Social-Media-Kanäle, Schulen, Jugendeinrichtungen, Jugendverbände etc. aufgerufen

Die Ergebnisse werden in einer großen Jugendsitzung im jeweiligen Stadtteil vorgestellt – ggfs. nur als online-Format.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der freien Träger sind 409.000 € im Haushalt 2022 bei Produktsachkonto 060.362.010 / 5318 0000 veranschlagt.

An Landesförderung werden Einnahmen für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von 87.000 € (Regelförderung) und 40.400 € aus dem „Aufholprogramm nach Corona“ erwartet.


Alternativen: