Betreff
Kinder- und Jugendförderplan 2022 - 2025
Vorlage
FB2/1423/2021/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt den als Anlage zu dieser Vorlage als Entwurf beigefügten Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch 2022 – 2025. Die bereits in der Sitzung am 08.09.2021 beschlossenen „Förderrichtlinien für die Kinder- und Jugendarbeit“ mit den einzelnen Förderbeträgen sind Bestandteil des Gesamtplanes.

2. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die unter Sachverhalt dargestellten jeweiligen Leitlinien und Beschlussvorschläge A-G zur Umsetzung.

 


Sachverhalt:

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 08. Juni 2021 wurden die wesentlichen Inhalte des neuen Kinder- und Jugendförderplanes vorgestellt. Als Ergebnis der dort geführten Diskussion wurde ein Workshop zum Schwerpunktthema Jugendpartizipation am 26.08.2021 ausgerichtet.

 

Die Ergebnisse dieses Workshops wurden in den in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.11.2021 vorgelegten Kinder- und Jugendförderplan 2022 – 2025 eingearbeitet.

 

Aufgrund des bestehenden Beratungsbedarfs wurde die Entscheidung im November nochmals vertagt und die Durchführung eines weiteren Workshops angeregt.

 

Dieser Workshop fand am 01.02.2022 statt, die hier vorgestellte PowerPoint Präsentation ist in der Anlage beigefügt. Die dort vereinbarten „Leitlinien“ und Beschlussvorschläge werden an dieser Stelle vorgestellt.

 

Der Kinder- und Jugendförderplan gliedert sich in folgende Themenbereiche:

 

Ø  Sozialraumbeschreibung

 

Ø  Entwicklungen im Förderzeitraum bis 2021

                      1. Offene Kinder- und Jugendarbeit

                      2. Entwicklungen in den Förderrichtlinien    

                      3. Jugendverbandsarbeit

                      4. Jugendarbeit freier Träger

                      5. Jugendschutz

 

Ø  Corona                                                                              

 

Ø  Schwerpunkte des Förderzeitraums 2022 - 2025

·            Politische Partizipation und Politische Bildung                 

·            Mediennutzung                                                            

·            Konkrete Vorgehensweise Partizipation

·            Förderung der Medienkompetenz       

·            Medienrichtlinie                                           

·            Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen (§72a SGB VIII)           

·            Weiterentwicklung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit                                     

 

Ø  Kinder- und Jugendschutz

·           Struktureller, gesetzlicher und erzieherischer Jugendschutz

·           Meerbuscher Konzept zur Alkoholprävention bei Kindern und Jugendlichen für          Fest(zelt)veranstaltungen

·           Drogenberatungsstelle, Fachstelle für Suchtprävention, Potenzialförderung und
         Ermutigungspädagogik

·           Wegweiser – Beratungsstelle gegen gewaltbereiten Salafismus

·           Jugendarbeitsschutz

 

Ø  Förderrichtlinien für die Kinder- und Jugendarbeit (bereits vom Jugendhilfeausschuss verabschiedet am 08.09.2021)

 

 

Als besondere Schwerpunkte der Förderperiode 2022 – 2025 werden die Partizipation und die politische Bildung von Kindern und Jugendlichen sowie die digitale Weiterentwicklung gesetzt.

 

Zur Umsetzung des in den §8 und §11 des 8. Sozialgesetzbuches (SGB VIII) bzw. des §6 im

3. Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz und Kinderfördergesetz (KJFöG) für NRW formulierten gesetzlichen Auftrages sind

 

·         Kinder und Jugendliche an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen,

·         die zur Verfügung gestellten Angebote der Jugendarbeit sollen an den Interessen der jungen Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden,

·         Kinder und Jugendliche sollen an allen, ihre Interessen berührenden Planungen, Entscheidungen und Maßnahmen, insbesondere bei der Wohnumfeld- und Verkehrsplanung, der bedarfsgerechten Anlage und Unterhaltung von Spielflächen sowie der baulichen Ausgestaltung öffentlicher Einrichtungen in angemessener Weise beteiligt werden.

 

Dieser Auftrag wird in Meerbusch seit vielen Jahren in den unterschiedlichsten Bereichen der Kinder- und Jugendarbeit umgesetzt und es bestehen mit projekthaften Beteiligungsformen in der Kinder- und Jugendarbeit sehr gute Erfahrungen.

 

Eine kommunale Beteiligungsstrategie ist ein partizipativer Prozess aller Akteure vor Ort, bei dem Kinder und Jugendliche von Anfang an einzubeziehen sind.

 

 

Durch die bereits eingeleitete Entwicklung und Ausbau der „Mobilen Jugendsozialarbeit“ werden Jugendliche im gesamten Stadtgebiet deutlich häufiger in ihren Strukturen aufgesucht, besser erreicht und in der Folge deren Bedürfnislagen besser verstanden und ggf. berücksichtigt. Dabei wirken die Mitarbeiter des FB2 als Multiplikatoren und vernetzen die Peergroups, Interessengruppen etc. auch stadtteilübergreifend.

 

Doch auch mobile Angebote der Kinder- und Jugendsozialarbeit benötigen „Räume“. Es sollte den Jugendlichen möglich sein, die Jugendsozialarbeiter ebenfalls aufzusuchen. Insbesondere in den Wintermonaten sind bstimmte Inhalte wie der Projektaustausch, die persönliche Beratung oder aber eine „Jugendsprechstunde“ nur in geeigneten Räumen möglich.

 

Der Standort dieser Räume sollte möglichst zentral und gut erreichbar für einen Großteil der Meerbuscher Jugendlichen liegen. Weiteres folgt unter der Leitlinie zum Kinder und Jugendbüro s.u..

 

Zudem sollen die denkbaren digitalen und analogen Wege weiterentwickelt werden, um mit Jugendlichen niederschwellig in Kontakt zu treten und ihnen die Ansprechpartner (z.B. die Jugendeinrichtungen und Jugendverbände oder mobile Jugendsozialarbeit) bekannt zu machen. Dabei spielen die sozialen Medien, Messenger-Dienste, Plakate ggf. mit QR-Code beispielsweise an von Jugendlichen viel frequentierten Stellen z.B. in Schulnähe, bis hin zur Information in allen Jugendeinrichtungen und Verbänden eine wesentliche Rolle.

 

Im ausgerichteten Workshop „Jugendpartizipation“ haben die Fachleute des LVR empfohlen, bereits vorhandene Strukturen zu nutzen und diese weiter zu entwickeln. Dies wurde von den Workshop Teilnehmern als plausibel und zielführend für die weitere Steuerung aufgenommen.

Dabei sollte nicht auf eine Methode gesetzt, sondern möglichst verschiedene Wege genutzt werden, um möglichst viele Jugendliche zu erreichen.

 

Bereits bestehende Kooperationen sollen als „Basis“ der Beteiligungskultur verstetigt und ausgebaut werden.

 

Die Jugendverbände, Jugendeinrichtungen und der Stadtjugendring sollen als „Plattform“ für die Kommunikation mit den Jugendlichen genutzt werden. Auch Sportvereine, die viele jugendliche Mitglieder haben, sollen einbezogen werden.

 

Insbesondere die Position des Stadtjugendringes soll gestärkt werden. Über den Stadtjugendring können die ihm angeschlossenen Jugendeinrichtungen und Jugendverbände gut erreicht werden und damit auch die Kinder und Jugendlichen, die in diesen Organisationen aktiv sind.

 

 

Im zweiten Workshop konnte parteiübergreifend Einvernehmen erzielt werden, die Kinder- und Jugendarbeit in Meerbusch nach den folgenden Leitlinien und Beschlussvorschlägen auszurichten:

 

 

A. Leitlinie:

Partizipation ist die Grundlage einer eigenständigen Jugendpolitik.

 

In Meerbusch wird bereits seit mehreren Jahren durch die VHS das „Kommunalpolitische Praktikum“ durchgeführt. Hier erleben interessierte junge Menschen Kommunalpolitik hautnah. Um dieses Interesse weiter fortzuführen und auch die erlebten Erfahrungen weiter zu nutzen, soll den Teilnehmern durch die „mobile Jugendarbeit“ ein Folgeangebot unterbreitet werden. Die Mitarbeiter der mobilen Jugendarbeit werden daher an einer / der letzten Sitzung des komm. Praktikums teilnehmen.

 

Diese weitergehenden regelmäßigen Angebote für die interessierten Jugendlichen sollen dazu führen, dass sie im Sinne von „Scouts“ auf ihre eigene Peergroup zugehen und weitere Jugendliche zur Teilnahme an partizipativen Prozessen gewinnen können. Eine enge Verzahnung mit der kommunalen Politik soll dabei die Grundlage bilden.

 

Ebenso können umgekehrt junge Menschen, die z.B. im Rahmen der „u18Wahl“ zur Landtagswahl 2022 politisches Interesse zeigen und an den Angeboten der mobilen Jugendarbeit teilnehmen, an das Kommunalpolitische Praktikum verwiesen werden.

 

A. Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Teilnehmern des Kommunalpolitischen Praktikums im Jahr 2022 ein wie oben dargestelltes Folgeangebot zu machen. Auch in den Folgejahren soll ein derartiges Angebot als laufender Prozess gemeinsam mit Jugendlichen entwickelt werden.

 

 

B.  Leitlinie:

Rahmenbedingungen schaffen – Partizipation aktiv ermöglichen, einfordern und sichtbar machen auf analogen und digitalen Wegen.

 

Ein Weg, Partizipation aktiv zu ermöglichen, ist der „Meer-Check“.

Bei dem Beteiligungsprojekt „Meer-Check“ können Jugendliche der Stadt Meerbusch im Alter von 13- 21 Jahren mit einzelnen Freunden, ihrer Clique oder anderen Gruppierungen (Schulklassen, Jugendeinrichtungen etc.) ihre Sichtweise/Eindrücke über die Stadteile Meerbuschs darstellen. Dafür können sie in Gruppen ihren Stadtteil/Stadt nochmals genauer in Augenschein nehmen.

Was gefällt ihnen an Meerbusch?

Was gefällt ihnen nicht?

Wo fühlen sich die Jugendlichen wohl und welche Orte meiden sie, beispielsweise, aufgrund von Vernachlässigung oder möglichen Gefahren?

Und was würden die Jugendlichen gerne verändern?

Wie stellen sie sich ihr „Traum-Meerbusch“ vor?

 

Diese oder ähnliche Fragen sollten bei ihrem „Meer-Check“ beachtet werden. Während ihres „Meer-Checks“ können die Jugendlichen eigene Lösungsansätze, Wünsche oder Ideen für ein attraktiveres Meerbusch entwickeln. Im Anschluss können die Jugendlichen ihre Ergebnisse der Politik und Verwaltung vorstellen und sich mit ihnen austauschen.

 

Das genaue Konzept inkl. der angedachten Zeitschiene ist beigefügt.

 

B.  Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den „Meer-Check“ wie im Konzept beschrieben, im Jahr 2022 durchzuführen. (Konzept „Meer-Check“ s. Anlage 2)

 

 

C. Leitlinie:

Die digitale Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen als gleichwertigen Lebensraum anerkennen und fördern.

 

Digitale Medien und die Nutzung des Internets sind ein großer Teil der Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen, sie sind die Experten in diesen Lebenswelten.

Sie bewegen sich wie selbstverständlich in der „analogen“ und „digitalen“ Welt – und entscheiden frei, wann welche Welt die wichtigere ist, es braucht kein „entweder oder“, sondern ein „sowohl als auch“!

 

In dieser Autonomie – die durch unterstützende Angebote der Jugendarbeit gefördert werden soll – liegt eine große Stärke und Chance für das soziale Miteinander aller.

 

Die digitalen Kompetenzen von Mitarbeitern der Kinder- und Jugendarbeit, Kindern und Jugendlichen und auch Eltern werden gemäß der „Medienrichtlinie“ (Seite 33 des Kinder- und Jugendförderplans) weiterentwickelt.

 

C. Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in der Kinder- und Jugendarbeit die digitalen Angebote für Kinder und Jugendliche auszubauen und sie in den digitalen Räumen zu unterstützen.

 

 

D. Leitlinie:

Partizipation ist eine Querschnittsaufgabe.

 

Eine kommunale Beteiligungsstrategie ist ein partizipativer Prozess aller Akteure vor Ort, bei dem Kinder und Jugendliche von Anfang an einzubeziehen sind.

Politik und Verwaltung verpflichten sich, bei Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, diese einzubeziehen.

 

D1. Leitlinie:

Bestehende Kooperationen nutzen und weiterentwickeln.

 

Bereits bestehende Kooperationen sollen als „Basis“ der Beteiligungskultur verstetigt und weiterentwickelt werden.

 

Die Jugendverbände, Jugendeinrichtungen und der Stadtjugendring sollen als „Plattform“ für die Kommunikation mit den Jugendlichen genutzt werden. Auch Sportvereine, die viele jugendliche Mitglieder haben, sollen einbezogen werden.

 

D. Beschlussvorschlag:

 

Politik und Verwaltung verpflichten sich, bei Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, über die genannten Einrichtungen und Institutionen eine Beteiligung der jungen Menschen zu ermöglichen. Das Jugendamt wird beauftragt, den Jugendhilfeausschuss über diesen Prozess zu unterrichten.

 

 

E. Leitlinie:

Stadtjugendring stärken, niederschwelliges Finanzbudget bereitstellen.

 

Dem Stadtjugendring wird ein zusätzliches Budget von 2.500 € zur Verfügung gestellt. Durch diese zusätzlichen Gelder sollen weitergehende Maßnahmen und Kooperationen ermöglicht und der Stadtjugendring als Zusammenschluss der „Meerbuscher Jugendarbeit“ in seiner Bedeutung gestärkt werden. Dem Stadtjugendring wird so auch ermöglicht, Fortbildungen, Angebote oder Maßnahmen am Markt „einzukaufen“ und dadurch eine attraktive Jugendpolitik zu gestalten.

 

Der Stadtjugendring soll im angedachten Kinder- und Jugendbüro mit verortet werden um als Partner im Netzwerk der Jugendarbeit einen unbürokratischen Zugang zur Verwaltung und zu den mobilen Jugendsozialarbeitern und in der Schule zu bekommen.

 

E. Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushalt 2022 aus den zusätzlichen Sondermitteln „Aufholen nach Corona“ diese 2.500 € zur Verfügung zu stellen. In den Folgejahren empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Rat, im Rahmen der Haushaltsberatungen entsprechende Mittel in den Haushalt aufzunehmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Planungen eines Kinder- und Jugendbüros einen Geschäftsraum für den Stadtjugendring zu berücksichtigen.

 

 

F. Leitlinie:

Schaffung eines Kinder- und Jugendbüros.

 

Im Kinder- und Jugendbüro mit dem Arbeitstitel „406_safe_space“ sollen die Mitarbeiter*innen der Jugendsozialarbeit (mobile Jugendsozialarbeit im Stadtgebiet und Soziale Arbeit an Schulen) verortet sein. Der Stadtjugendring erhält hier ebenfalls einen Geschäftsraum mit Büroausstattung.

In dem Kinder- und Jugendbüro werden möglichst breitgefächerte Informations- und Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche zentriert zur Verfügung gestellt werden.

Kinder und Jugendliche sollen wissen, dass sie Rat, Hilfe und Unterstützung an DIESER Stelle bekommen können.

 

Weitere Angebote für Kinder und Jugendliche wie:

Ausbildungsbegleitende Hilfen, Beratung und Unterstützung bei Umgang mit Geld, Identitätskrisen, Mobbingerlebnissen, Schulproblemen, Sexualität und anderen

sollen niederschwellig/unbürokratisch und jugendgerecht erfolgen.

Das Kinder- und Jugendbüro schlägt hier die Brücke zu anderen Hilfesystemen.

 

Die Unterstützung soll möglichst ehrenamtlich „Peer to Peer“ von jungen Menschen für junge Menschen geleistet werden, begleitet von den Fachkräften.

 

Raumprogramm:

Neben den erforderlichen Arbeitsplätzen werden Einzelberatungsmöglichkeiten, ein Gruppenraum sowie eine Küche benötigt.

Die mobile Jugendsozialarbeit, die Schulsozialarbeit und der Stadtjugendring erhalten Räume und Arbeitsplätze. Weitere Beratungsmöglichkeiten, ein Besprechungsraum, eine Küche, ein Café-und Gruppenraum, Abstell- und Lagerraum (E-Bike und E-Lastenrad) sowie Sanitär und Verkehrsflächen wären erforderlich. Um mehr Aufenthaltsqualität zu erreichen müssten ggf. weitere Flächen für offene Angebote eingeplant werden. s. Vorschlag G.

 

F. Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Kinder- und Jugendbüro zu konzipieren und dazu auch die Möglichkeit zu nutzen, öffentliche Investive-Fördermittel z.B. durch „Starke Projekte“ zu beantragen. 

In der folgenden Versorgung sollen auch die Ortsteile Osterath z.B. Alter Güterbahnhof und Lank-Latum mit einer ortsnahen Dependance im Laufe der Legislaturperiode hinzukommen. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, im Rahmen der Haushaltsberatung 2023 ff entsprechende Mittel in den Haushalt aufzunehmen.

 

 

 

G. Leitlinie:

Meerbusch als Lebensraum mit Kindern und Jugendlichen gestalten. Kinder- und Jugendlichen weiterhin ein Raumangebot zur Verfügung stellen.

 

Das bisherige Jugendzentrum Oase in Meerbusch-Büderich wird im Jahr 2023 geschlossen. Den Kindern und Jugendlichen im Stadtteil Büderich muss weiterhin ein Angebot der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung stehen.

 

G. Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Laufe des Jahres 2022 die Planungen dafür aufzunehmen und für 2023 ein entsprechendes Angebot der offenen Kinder- und Jugendarbeit durch die Schaffung von angemessenen Räumen zu ermöglichen. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 die benötigten Mittel einzustellen. Eine gemeinsame Raumplanung eines Kinder- und Jugendbüros und eines Jugendhauses soll geprüft werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit der freien Träger sind 409.000 € im Haushalt 2022 bei Produktsachkonto 060.362.010 / 5318 0000 veranschlagt.

Mittel zur Durchführung der Aktionen der mobilen Jugendarbeit sind im Haushalt 2022 bei Produktsachkonto 060.362.010 / 5291 0910 veranschlagt.

 

An Landesförderung sind Erträge für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von 89.829 € (Regelförderung) und 40.400 € aus dem „Aufholprogramm nach Corona“ bereits bewilligt.

Das Förderprogramm „Starke Projekte“ sieht eine Förderung von 90 % vor, aufgrund der Finanzstärke der Stadt Meerbusch wäre auch eine Förderhöhe von 85% möglich. Der entsprechende Eigenanteil zur 85%igen bzw. 90%igen Förderung wäre bei den Haushaltsberatungen 2023 vorzusehen.

 


Alternativen:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die unter Sachverhalt dargestellten Leitlinien und Beschlussvorschläge A-G im Einzelnen.