- Aufhebung der Veränderungssperre
Beschlussvorschlag:
Für den im Geltungsbereich (Anlage 1) gekennzeichneten Bereich an der Fronhofstraße / Gonella-
straße wird die Aufhebung der Veränderungssperre Nr. 66 für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Bebauungsplan Nr. 301, Meerbusch-Lank-Latum, “Fronhofstraße / Gonella-
straße“ beschlossen.
Die Aufhebung ergibt sich aus der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 301 (VL FB4/1251/2020).
Alternative:
Die Verwaltung führt die Veränderungssperre Nr. 66 aufgrund der Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 301 bis zum 28. März 2021 fort.
Sachverhalt:
Im Zuge der Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 301 schlägt die Verwaltung
auch die Aufhebung der Veränderungssperre Nr. 66 vor.
Auf die Beratungsvorlage (VL FB4/1251/2020) zur Einstellung des Verfahrens des Bebauungsplanes Nr. 301 wird verwiesen.
In der Folge sind künftige
Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses zur Aufhebung der Veränderungssperre
entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
In Vertretung
gez.
Michael Assenmacher
Technischer Beigeordneter
Anlagenverzeichnis:
- Anlage: Geltungsbereich der 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 66