Betreff
1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 66 für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 301, Meerbusch-Lank-Latum, "Fronhofstraße / Gonellastraße"
- Aufhebung der Veränderungssperre
Vorlage
FB4/1252/2020
Art
Beschlussvorlage


Beschlussvorschlag:

 

Für den im Geltungsbereich (Anlage 1) gekennzeichneten Bereich an der Fronhofstraße / Gonella-

straße wird die Aufhebung der Veränderungssperre Nr. 66 für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Bebauungsplan Nr. 301, Meerbusch-Lank-Latum, “Fronhofstraße / Gonella-

straße“ beschlossen.

 

Die Aufhebung ergibt sich aus der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 301 (VL FB4/1251/2020).   

 

 

 

 

Alternative:

 

Die Verwaltung führt die Veränderungssperre Nr. 66 aufgrund der Fortführung des Bebauungsplanes Nr. 301 bis zum 28. März 2021 fort.

 

 

Sachverhalt:

 

 

Im Zuge der Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 301 schlägt die Verwaltung auch die Aufhebung der Veränderungssperre Nr. 66 vor.  

 

Auf die Beratungsvorlage (VL FB4/1251/2020) zur Einstellung des Verfahrens des Bebauungsplanes Nr. 301 wird verwiesen. 

 

In der Folge sind künftige Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses zur Aufhebung der Veränderungssperre entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

gez.

 

Michael Assenmacher

Technischer Beigeordneter

 

 

 

 

 

 

Anlagenverzeichnis:


-       Anlage:  Geltungsbereich der 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 66