Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport hebt seinen Beschluss vom 3.12.2019 auf und empfiehlt dem Rat, das Projekt „Skate- und Bikeanlage“ fortzuführen, soweit die weitere Umsetzung durch die querkopf-akademie der Stadt übertragen wird. Die Jugendlichen der Skatergruppe sind in der weiteren Umsetzung von der Verwaltung zu beteiligen. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Beantragung von Fördermitteln aus Förderprogrammen des Bundes oder des Landes. Der Rat ist bereit, aus städt. Mitteln max. 175.000 € zur Realisierung der Anlage zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt:
Vorgeschichte
Das von der querkopf-akademie, Frau
Bundrock-Muhs, mit Jugendlichen initiierte Skaterprojekt läuft seit dem Jahre
2014 und wurde als Partizipationsprojektes mit Mitteln des Landesjugendamtes
NRW gefördert. Für die Projektsteuerung erhielt die querkopf-akademie über 3
Jahre Zuschüsse in einer Gesamthöhe von insgesamt 99.904,00 €.
Zum Bau der Skateranlage wurde auf Empfehlung
des Jugendhilfeausschusses am 14.09.2016 durch den Ausschuss für Planung und
Liegenschaften am 27.09.2016 beschlossen, für diesen Zweck ein rd. 3.600 qm
großes Grundstück im Landschaftspark Buschend unentgeltlich zur Verfügung zu
stellen. Nach Beendigung der Baumaßnahme sollte die fertiggestellte Anlage
inkl. aller Nebenanlagen in den Besitz der Stadt Meerbusch übergehen.
In der Folgezeit wurde deutlich, dass die
ursprünglich von der Initiatorin geplante Finanzierung der Anlagekosten durch
Spenden oder aus Erlösen aus Veranstaltungen nicht realisierbar war.
Im Haushalt 2019 und dann auch im Haushalt
2020 wurden für das Projekt, dessen Gesamtkosten stets mit 400.000 €
angegeben wurden, 80.000 € als städt. Zuschuss, 140.000 € Sponsoring-Mittel der
Initiative sowie 180.0000 € Zuschüsse von Dritten veranschlagt.
Im Ausschuss für Schule, Sport im Juni
2019 legte Frau Bundrock-Muhs einen Kontostand vor. Lt. diesen Angaben
lagen „nach Abzug der projektbedingten Ausgaben z.B. Lärmschutzgutachten,
Werbematerial u.a.“ folgende Beträge vor:
a) Kontostand von 11.358,27 €
b) Verpflichtungserklärungen von
1.260,00 €
c) Sponsoring von 15.000,00 €
d) Gesamt mithin 27.618,27
€
Anmerkung:
Aus Mitteln der Sparkasse Neuss (Jahresausschüttung 2014) sind 6.000 € auf das
Konto der Initiative geflossen und somit im Betrag von 11.358,27 € enthalten.
In den unter c) ausgewiesenen Mitteln sind 5.000 € aus Mitteln der
Jahresausschüttung 2016 der Sparkasse (abrufbar), weitere zugesagte 5.000 € der
Sparkasse bei einer Projektrealisierung enthalten.
Der Ausschuss für Schule, Sport hat dann in
seiner Sitzung am 3.12.2019 beschlossen, dass die städt. Mittel, also
die 80.000 €, erst zur Auszahlung kommen, wenn durch die querkopf-akademie
200.000 € sichergestellt sind. Sollte dies bis zum 30.06.2020 nicht der
Fall sein, sollen die im Haushalt veranschlagten 80.000 € für die
Realisierung einer Mountain-Bike-Anlage durch die Stadt verwendet werden.
Am 1. April 2020 wurde der Antrag auf
Erteilung einer Baugenehmigung bei der Verwaltung eingereicht, der nach einer
Umplanung neben einem Skaterbereich auch eine Bikeanlage vorsieht (siehe Anlage
1). Der Antrag ist genehmigungsreif.
In einer Videokonferenz mit den
Fraktionsvorsitzenden am 23.04.2020 wurde das Thema „Skateranlage“ vor dem
Hintergrund des lfd. Baugenehmigungsverfahrens, des Beschlusses des ASchSp zum
Verfahren nach dem 30.06.2020 und der Möglichkeit einer Teilfinanzierung des
Projektes aus Förderprogrammen des Bundes und des Landes durch die
Unterzeichnerin problematisiert.
Es wurde vereinbart, dass eine
Entscheidungsgrundlage für die Fraktionen erstellt wird, ob das Projekt auch
dann fortgeführt wird, wenn die Bedingungen des Beschlusses des ASchSp vom
Dezember 2019 nicht erfüllt sind. Dabei war es durchgängige Auffassung aller
Fraktionen, einem höheren finanziellen Engagement der Stadt nur dann zu folgen,
wenn eine Projektförderung aus Förderprogrammen des Bundes oder Landes und die
Umsetzung der Anlage durch die Stadt erfolgt.
Zur Vorbereitung der Entscheidungsfindung
fand auf Einladung der Unterzeichnerin am 26.05.2020 ein Gespräch mit
Frau Bundrock-Muhs, einem von ihr eingeladenen Rechtsbeistand sowie
Jugendlichen der Skatergruppe sowie Teilnehmern aus der Verwaltung statt.
Die Ergebnisse erstellen sich wie folgt dar:
- Eingeworbene
Mittel der Initiative
Im Termin wurde
von Frau Bundrock-Muhs eine auf den 26.05.2020 datierende Übersicht von
Einnahmen und Ausgaben vorgelegt. Diese sind wie folgt ausgewiesen:
Eingeworbene Einnahmen: 54.306,87 €
(darin
enthalten 16.000 € Sparkassenmittel, siehe Anmerkung oben)
Ausgaben
Werbematerial,
Marketing 3.078,60
€
Bauantragsvorbereitung
und Lärmschutzgutachten Maier 11.071,44
€
Amtl.
Lageplan Vermessungsbüro 2.320,50
€
Gesamt
mithin 16.470,54
€
Verfügbarer
Restbetrag 37.836,33 €
Bestehend
aus Kontostand 16.639,85
€
Verpflichtungserklärungen von Einzelpersonen 3.760,00
€
Sponsoring 17.500,00
€
(hierin enthalten 10.000 € Sparkasse, 5.000 €
Flughafen Düsseldorf,
2.500 € Chili Scouterfirma)
Anmerkung:
Im Termin am 26.05.2020 wurde Frau Bundrock-Muhs gebeten, die Frage der Höhe
der Honorarkosten mit dem Architekten zu klären; dieser teilt der
Unterzeichnerin mit Mail von heute mit, das bereits 23.378,79 € „beglichen
wurden“. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dies sei so zu verstehen, dass der
11.071,44 € überschreitende Betrag gespendet wurde).
- Kosten der Skate-
und Bikeanlage
Als
problematisch zu klären stellten sich die Kosten der Anlage dar. Mit heutiger
Mail an die Unterzeichnerin teilt der Architekt hierzu folgendes mit:
·
Variante 1)
Skatepark und Pumptrack in Erdbau inkl. Honorar = 398.372,04 €
·
Variante
2) Skatepark und Pumptrack in Asphaltbauweise, favorisiert durch die Stadt
Meerbusch inkl. Honorar = 496.796,67 €
Die
inzwischen ausgefertigte Baugenehmigung lautet auf die Variante 2, kann aber
nachträglich auf die Variante 1 geändert werden. Um das Projekt nicht in Gänze
zu gefährden, wird die Variante 1 im Weiteren berücksichtigt.
Zu den vorgenannten Kosten - 398.372,04 €. - sind 16.000 € für eine
Hecke, mit der die Anlage nach Forderung der Verwaltung eingefasst werden soll,
zu berücksichtigen. Die Baugenehmigungsgebühren von 4.000 € können erlassen
werden.
Im Weiteren wird von Realisierungskosten von
414.372,04 €, aufgerundet 415.000 €
ausgegangen.
- Nachfragesituation
für eine Skate- und Bikeanlage
Die Jugendlichen haben wie im Gespräch am
26.05.2020 verabredet zwischenzeitlich eine Umfrage an weiterführenden Schulen
organisiert, um das Interesse zu belegen. Diese Umfrage ist der Vorlage als
Anlage 2) beigefügt. Hierein bestätigt sich das Interesse der Jugendlichen an
der Skateranlage. Rund 80% gaben an, an einer Nutzung des Skatebereichs
interessiert zu sein, eine Nutzung des Bikebereichs würden rund 45% der
befragten Jugendlichen beabsichtigen. Befragt wurden hierbei bis zum 09.06.2020
insgesamt 688 Jugendliche.
- Umsetzung der Maßnahme
Frau Bundrock-Muhs und die anwesenden
Jugendlichen haben sich im Gespräch am 26.05.2020 einverstanden erklärt, die
Umsetzung der Planung auf die Stadt Meerbusch zu übertragen. Dabei sollen die
Jugendlichen auch weiterhin im Projekt aktiv eingebunden bleiben.
Da sich die Einwerbung von Spendenmitteln der
Skatergruppe sowohl auf die Finanzierung der Gesamtanlage – also mit einer
Skate- und Bikeanlage - bezogen hat, müssen nach Darlegung der Initiative auch
beide Teile realisiert werden. Insofern muss die Zweckbestimmung als solches
eingehalten werden. Dies schließt nicht aus, dass Details in der Ausgestaltung
der Anlage in Absprache mit den Jugendlichen geändert werden dürfen.
- Mögliche
Finanzierung und Fördermöglichkeiten
Eine Förderung aus Mitteln der „Stiftung
Mensch“ kommt auch nach erneuter Prüfung durch BJ und den Kämmerer sowie
Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Rhein-Kreises Neuss nicht in Betracht,
da keine Grundschuld auf das städt. Grundstück eingetragen werden darf. Sie scheidet
allerdings auch nach den Statuten der „Stiftung Mensch“ aus, da die
Spendenempfängerin über 25 Jahre auch Betreiberin der Anlage sein müsste. Der
Beschluss des Ausschusses für Planung und Liegenschaften aus September 2016
sieht aber ausdrücklich vor, dass die Anlage nach Fertigstellung auf die Stadt
übertragen wird. Dies liegt auch im Interesse der querkopf-akademie.
Für den Neubau einer Leichtathletikanlage in
Osterath „Am Krähenacker“ (Kosten 800.000 €) wird die Stadt aus dem
Förderprogramm „Soziale Integration im Quartier“ eine 90%ige Förderung, mithin
also 720.000 €, erhalten. Diese Mittel sind im Haushalt 2020 nicht
veranschlagt.
Ob dieses Programm mit dem attraktiven
Förderanteil von 90%, welches ausschließlich aus Bundesmitteln finanziert wird,
verlängert wird, ist bisher nicht entschieden. Eine Fördermöglichkeit bestünde
ggfls. auch über Städtebauförderung - Fördersatz hier 50%. Nach dem
Ergebnis des Koalitionsausschusses will der Bund für die Jahre 2020 und 2021
den Investitionsplan Sportstätten um jeweils 150 Mio € aufstocken. Der Städte-
und Gemeindebund geht davon aus, dass ein wesentlicher Teil des zur Verfügung
stehenden Budgets über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zur Auszahlung
gelangen wird; hier betrug der Fördersatz in der Vergangenheit 45%.
Die Unterzeichnerin hat zwischenzeitlich
Gelegenheit genommen, das Thema „Förderung“ mit Frau Ministerin Scharrenbach zu
besprechen. Als Ergebnis des Gespräches hat die Ministerin zugesagt, dass
Projekt positiv zu begleiten.
Antragsteller für die genannten
Förderprogramme kann nur die Stadt sein.
Darüber hinaus haben sich Frau Bundrock-Muhs
und die Skatergruppe im Gespräch am 26.05.2020 bereiterklärt, der Stadt die
eingeworbenen Mittel zur Verfügung zu stellen und sich um eine Steigerung des
Spendenmittelaufkommens zu bemühen. Die Unterzeichnerin bemüht sich ebenfalls
um Spenden.
Für den Fall, dass der Ausschuss für Schule,
Sport entgegen dem Beschluss vom 3.12.2019 beschließt, den Bau einer Skate- und
Bikeanlage mit Umsetzung durch die Stadt weiterzuverfolgen, würden sich die
Finanzierungsvarianten wie folgt darstellen:
Variante 1)
unter Berücksichtigung
von Zuschussmitteln aus dem Programm „Soziale Integration“
a) Kosten des Projektes 415.000 €,
b) davon 90% Zuschuss; 373.500 €,
c) eingeworbene Mittel der Initiative, lt.
Übersicht vom 26.05.2020 54.000 €
Ergebnis: keine finanzielle Belastung der
Stadt.
Variante 2)
unter Berücksichtigung
von Zuschussmitteln aus Städtebauförderungsmitteln
a) Kosten des Projektes 415.000 €,
b) davon 50% Zuschuss; 207.500 €,
c) eingeworbene Mittel der Initiative, lt.
Übersicht vom 26.05.2020 54.000 €
Ergebnis: finanzielle Belastung der Stadt rd.
153.500 €, zusätzliche Mittelbereitstellung von 73.500 € im Haushalt
erforderlich, da nur 80.000 € eingeplant.
Variante
3)
unter Berücksichtigung
von Zuschussmitteln aus Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in
den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
a) Kosten des Projektes 415.000 €,
b) davon 45% Zuschuss; 186.750 €,
c) eingeworbene Mittel der Initiative, lt.
Übersicht vom 26.05.2020 54.000 €
Ergebnis: finanzielle Belastung der Stadt
174.250 €, zusätzliche Mittelbereitstellung von 94.250 € im Haushalt
erforderlich, da nur 80.000 € eingeplant.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Siehe Sachverhalt.
Alternativen:
Der Ausschuss für Schule, Sport verbleibt bei
seinem Beschluss vom 3.12.2019.