Betreff
Skate- und Bikeanlage Strümp, Landschaftspark Buschend
Vorlage
BM/1166/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport hebt seinen Beschluss vom 3.12.2019 auf und empfiehlt dem Rat, das Projekt „Skate- und Bikeanlage“ fortzuführen, soweit die weitere Umsetzung durch die querkopf-akademie der Stadt übertragen wird. Die Jugendlichen der Skatergruppe sind in der weiteren Umsetzung von der Verwaltung zu beteiligen. Die Entscheidung steht unter dem Vorbehalt einer erfolgreichen Beantragung von Fördermitteln aus Förderprogrammen des Bundes oder des Landes. Der Rat ist bereit, aus städt. Mitteln max. 175.000 € zur Realisierung der Anlage zur Verfügung zu stellen.

 


Sachverhalt:

 

Vorgeschichte

 

Das von der querkopf-akademie, Frau Bundrock-Muhs, mit Jugendlichen initiierte Skaterprojekt läuft seit dem Jahre 2014 und wurde als Partizipationsprojektes mit Mitteln des Landesjugendamtes NRW gefördert. Für die Projektsteuerung erhielt die querkopf-akademie über 3 Jahre Zuschüsse in einer Gesamthöhe von insgesamt 99.904,00 €.

 

Zum Bau der Skateranlage wurde auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses am 14.09.2016 durch den Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 27.09.2016 beschlossen, für diesen Zweck ein rd. 3.600 qm großes Grundstück im Landschaftspark Buschend unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Nach Beendigung der Baumaßnahme sollte die fertiggestellte Anlage inkl. aller Nebenanlagen in den Besitz der Stadt Meerbusch übergehen.

 

In der Folgezeit wurde deutlich, dass die ursprünglich von der Initiatorin geplante Finanzierung der Anlagekosten durch Spenden oder aus Erlösen aus Veranstaltungen nicht realisierbar war.

 

Im Haushalt 2019 und dann auch im Haushalt 2020 wurden für das Projekt, dessen Gesamtkosten stets mit 400.000 € angegeben wurden, 80.000 € als städt. Zuschuss, 140.000 € Sponsoring-Mittel der Initiative sowie 180.0000 € Zuschüsse von Dritten veranschlagt.

 

Im Ausschuss für Schule, Sport im Juni 2019 legte Frau Bundrock-Muhs einen Kontostand vor. Lt. diesen Angaben lagen „nach Abzug der projektbedingten Ausgaben z.B. Lärmschutzgutachten, Werbematerial u.a.“ folgende Beträge vor:

 

a)    Kontostand von                              11.358,27 €

b)    Verpflichtungserklärungen von        1.260,00 €

c)    Sponsoring von                              15.000,00 €

d)    Gesamt mithin                               27.618,27 €

 

Anmerkung: Aus Mitteln der Sparkasse Neuss (Jahresausschüttung 2014) sind 6.000 € auf das Konto der Initiative geflossen und somit im Betrag von 11.358,27 € enthalten. In den unter c) ausgewiesenen Mitteln sind 5.000 € aus Mitteln der Jahresausschüttung 2016 der Sparkasse (abrufbar), weitere zugesagte 5.000 € der Sparkasse bei einer Projektrealisierung enthalten.

 

Der Ausschuss für Schule, Sport hat dann in seiner Sitzung am 3.12.2019 beschlossen, dass die städt. Mittel, also die 80.000 €, erst zur Auszahlung kommen, wenn durch die querkopf-akademie 200.000 € sichergestellt sind. Sollte dies bis zum 30.06.2020 nicht der Fall sein, sollen die im Haushalt veranschlagten 80.000 € für die Realisierung einer Mountain-Bike-Anlage durch die Stadt verwendet werden.

 

Am 1. April 2020 wurde der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung bei der Verwaltung eingereicht, der nach einer Umplanung neben einem Skaterbereich auch eine Bikeanlage vorsieht (siehe Anlage 1). Der Antrag ist genehmigungsreif.

 

In einer Videokonferenz mit den Fraktionsvorsitzenden am 23.04.2020 wurde das Thema „Skateranlage“ vor dem Hintergrund des lfd. Baugenehmigungsverfahrens, des Beschlusses des ASchSp zum Verfahren nach dem 30.06.2020 und der Möglichkeit einer Teilfinanzierung des Projektes aus Förderprogrammen des Bundes und des Landes durch die Unterzeichnerin problematisiert.

 

Es wurde vereinbart, dass eine Entscheidungsgrundlage für die Fraktionen erstellt wird, ob das Projekt auch dann fortgeführt wird, wenn die Bedingungen des Beschlusses des ASchSp vom Dezember 2019 nicht erfüllt sind. Dabei war es durchgängige Auffassung aller Fraktionen, einem höheren finanziellen Engagement der Stadt nur dann zu folgen, wenn eine Projektförderung aus Förderprogrammen des Bundes oder Landes und die Umsetzung der Anlage durch die Stadt erfolgt.

 

Zur Vorbereitung der Entscheidungsfindung fand auf Einladung der Unterzeichnerin am 26.05.2020 ein Gespräch mit Frau Bundrock-Muhs, einem von ihr eingeladenen Rechtsbeistand sowie Jugendlichen der Skatergruppe sowie Teilnehmern aus der Verwaltung statt.

 

Die Ergebnisse erstellen sich wie folgt dar:

 

  1. Eingeworbene Mittel der Initiative

Im Termin wurde von Frau Bundrock-Muhs eine auf den 26.05.2020 datierende Übersicht von Einnahmen und Ausgaben vorgelegt. Diese sind wie folgt ausgewiesen:

 

Eingeworbene Einnahmen:                                                                      54.306,87 €

(darin enthalten 16.000 € Sparkassenmittel, siehe Anmerkung oben)

 

 

 

Ausgaben

      Werbematerial, Marketing                                                                         3.078,60 €

      Bauantragsvorbereitung und Lärmschutzgutachten Maier                      11.071,44 €

      Amtl. Lageplan Vermessungsbüro                                                              2.320,50 €

      Gesamt mithin                                                                                          16.470,54 €

 

Verfügbarer Restbetrag                                                                            37.836,33 €

Bestehend

aus Kontostand                                                                                        16.639,85 €

Verpflichtungserklärungen von Einzelpersonen                                         3.760,00 €

Sponsoring                                                                                                17.500,00 €

(hierin enthalten 10.000 € Sparkasse, 5.000 € Flughafen Düsseldorf,

2.500 € Chili Scouterfirma)

 

Anmerkung: Im Termin am 26.05.2020 wurde Frau Bundrock-Muhs gebeten, die Frage der Höhe der Honorarkosten mit dem Architekten zu klären; dieser teilt der Unterzeichnerin mit Mail von heute mit, das bereits 23.378,79 € „beglichen wurden“. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dies sei so zu verstehen, dass der 11.071,44 € überschreitende Betrag gespendet wurde).

 

 

  1. Kosten der Skate- und Bikeanlage

 

Als problematisch zu klären stellten sich die Kosten der Anlage dar. Mit heutiger Mail an die Unterzeichnerin teilt der Architekt hierzu folgendes mit:

·         Variante  1)  Skatepark und Pumptrack in Erdbau inkl. Honorar = 398.372,04 €

·         Variante 2) Skatepark und Pumptrack in Asphaltbauweise, favorisiert durch die Stadt Meerbusch inkl. Honorar = 496.796,67 €

 

Die inzwischen ausgefertigte Baugenehmigung lautet auf die Variante 2, kann aber nachträglich auf die Variante 1 geändert werden. Um das Projekt nicht in Gänze zu gefährden, wird die Variante 1 im Weiteren berücksichtigt.

 

Zu den vorgenannten Kosten - 398.372,04 €. - sind 16.000 € für eine Hecke, mit der die Anlage nach Forderung der Verwaltung eingefasst werden soll, zu berücksichtigen. Die Baugenehmigungsgebühren von 4.000 € können erlassen werden.

 

Im Weiteren wird von Realisierungskosten von 414.372,04 €, aufgerundet 415.000 € ausgegangen.

 

 

  1. Nachfragesituation für eine Skate- und Bikeanlage

 

Die Jugendlichen haben wie im Gespräch am 26.05.2020 verabredet zwischenzeitlich eine Umfrage an weiterführenden Schulen organisiert, um das Interesse zu belegen. Diese Umfrage ist der Vorlage als Anlage 2) beigefügt. Hierein bestätigt sich das Interesse der Jugendlichen an der Skateranlage. Rund 80% gaben an, an einer Nutzung des Skatebereichs interessiert zu sein, eine Nutzung des Bikebereichs würden rund 45% der befragten Jugendlichen beabsichtigen. Befragt wurden hierbei bis zum 09.06.2020 insgesamt 688 Jugendliche.

 


 

  1. Umsetzung der Maßnahme

 

Frau Bundrock-Muhs und die anwesenden Jugendlichen haben sich im Gespräch am 26.05.2020 einverstanden erklärt, die Umsetzung der Planung auf die Stadt Meerbusch zu übertragen. Dabei sollen die Jugendlichen auch weiterhin im Projekt aktiv eingebunden bleiben. 

 

Da sich die Einwerbung von Spendenmitteln der Skatergruppe sowohl auf die Finanzierung der Gesamtanlage – also mit einer Skate- und Bikeanlage - bezogen hat, müssen nach Darlegung der Initiative auch beide Teile realisiert werden. Insofern muss die Zweckbestimmung als solches eingehalten werden. Dies schließt nicht aus, dass Details in der Ausgestaltung der Anlage in Absprache mit den Jugendlichen geändert werden dürfen.

 

 

  1. Mögliche Finanzierung und Fördermöglichkeiten  

 

Eine Förderung aus Mitteln der „Stiftung Mensch“ kommt auch nach erneuter Prüfung durch BJ und den Kämmerer sowie Rücksprache mit der Kommunalaufsicht des Rhein-Kreises Neuss nicht in Betracht, da keine Grundschuld auf das städt. Grundstück eingetragen werden darf. Sie scheidet allerdings auch nach den Statuten der „Stiftung Mensch“ aus, da die Spendenempfängerin über 25 Jahre auch Betreiberin der Anlage sein müsste. Der Beschluss des Ausschusses für Planung und Liegenschaften aus September 2016 sieht aber ausdrücklich vor, dass die Anlage nach Fertigstellung auf die Stadt übertragen wird. Dies liegt auch im Interesse der querkopf-akademie. 

 

Für den Neubau einer Leichtathletikanlage in Osterath „Am Krähenacker“ (Kosten 800.000 €) wird die Stadt aus dem Förderprogramm „Soziale Integration im Quartier“ eine 90%ige Förderung, mithin also 720.000 €, erhalten. Diese Mittel sind im Haushalt 2020 nicht veranschlagt.

 

Ob dieses Programm mit dem attraktiven Förderanteil von 90%, welches ausschließlich aus Bundesmitteln finanziert wird, verlängert wird, ist bisher nicht entschieden. Eine Fördermöglichkeit bestünde ggfls. auch über Städtebauförderung - Fördersatz hier 50%. Nach dem Ergebnis des Koalitionsausschusses will der Bund für die Jahre 2020 und 2021 den Investitionsplan Sportstätten um jeweils 150 Mio € aufstocken. Der Städte- und Gemeindebund geht davon aus, dass ein wesentlicher Teil des zur Verfügung stehenden Budgets über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zur Auszahlung gelangen wird; hier betrug der Fördersatz in der Vergangenheit 45%.

 

Die Unterzeichnerin hat zwischenzeitlich Gelegenheit genommen, das Thema „Förderung“ mit Frau Ministerin Scharrenbach zu besprechen. Als Ergebnis des Gespräches hat die Ministerin zugesagt, dass Projekt positiv zu begleiten.

 

Antragsteller für die genannten Förderprogramme kann nur die Stadt sein.

 

Darüber hinaus haben sich Frau Bundrock-Muhs und die Skatergruppe im Gespräch am 26.05.2020 bereiterklärt, der Stadt die eingeworbenen Mittel zur Verfügung zu stellen und sich um eine Steigerung des Spendenmittelaufkommens zu bemühen. Die Unterzeichnerin bemüht sich ebenfalls um Spenden.

 

Für den Fall, dass der Ausschuss für Schule, Sport entgegen dem Beschluss vom 3.12.2019 beschließt, den Bau einer Skate- und Bikeanlage mit Umsetzung durch die Stadt weiterzuverfolgen, würden sich die Finanzierungsvarianten wie folgt darstellen:


Variante 1)

unter Berücksichtigung von Zuschussmitteln aus dem Programm „Soziale Integration“

 

a)    Kosten des Projektes 415.000 €,

b)    davon 90% Zuschuss; 373.500 €,

c)     eingeworbene Mittel der Initiative, lt. Übersicht vom 26.05.2020 54.000 €

 

Ergebnis: keine finanzielle Belastung der Stadt.

 

Variante 2)

unter Berücksichtigung von Zuschussmitteln aus Städtebauförderungsmitteln

 

a)    Kosten des Projektes 415.000 €,

b)   davon 50% Zuschuss; 207.500 €,

c)     eingeworbene Mittel der Initiative, lt. Übersicht vom 26.05.2020 54.000 €

 

Ergebnis: finanzielle Belastung der Stadt rd. 153.500 €, zusätzliche Mittelbereitstellung von 73.500 € im Haushalt erforderlich, da nur 80.000 € eingeplant.

 

Variante 3)

unter Berücksichtigung von Zuschussmitteln aus Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

 

a)    Kosten des Projektes 415.000 €,

b)    davon 45% Zuschuss; 186.750 €,

c)     eingeworbene Mittel der Initiative, lt. Übersicht vom 26.05.2020 54.000 €

 

Ergebnis: finanzielle Belastung der Stadt 174.250 €, zusätzliche Mittelbereitstellung von 94.250 € im Haushalt erforderlich, da nur 80.000 € eingeplant.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Siehe Sachverhalt.

 


Alternativen:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport verbleibt bei seinem Beschluss vom 3.12.2019.