Betreff
Verwendungsnachweis 2017 und aktuelle Entwicklung JuCa
Vorlage
FB2/0797/2018/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Jahresbericht und Verwendungsnachweis 2017 abschließend zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

 

Jahresbericht und zahlenmäßiger Verwendungsnachweis 2017

 

Durch den Vorstand des OBV Meerbusch wurden der pädagogische Jahresbericht und der zahlenmäßige Verwendungsnachweis für das Jahr 2017 mit Datum 13.04.2018 (Eingang Stadt Meerbusch 17.04.2018) vorgelegt.

Da die Unterlagen nicht vollständig waren, und nur mit einer Unterschrift versehen, wurden Unterlagen von der Verwaltung nachgefordert und mit Datum vom 23.04.2018 mit den erforderlichen zwei Unterschriften vom OBV eingereicht.

 

Da weiter Unklarheiten bezgl. der vorgelegten Daten bestanden, übersendete der OBV am 25.04.2018 nochmals eine neue Berechnungstabelle, bei der sich die Stundenanteile des gastronomischen Personals verändert hatten.

 

Diese Tabelle stimmte nicht mehr mit den Angaben auf der ersten Seite des Jahresberichtes 2017, wo ebenfalls eine Übersicht über die Verteilung der pädagogischen und gastronomischen Stundenanteile gegeben wird, überein, sodass der Träger gebeten wurde, diesen Sachverhalt aufzuklären. Am 08.06.2018 erklärte er zudem, dass auch noch ein früherer „Übertragungsfehler“ abgeändert worden sei. Somit wies die letzte vorgelegte Tabelle mit der Übersicht der Stundenanteile nun wiederum andere Zahlen aus, als die am 25.04.2018 vorgelegte.

 

Zwischenzeitlich befasste sich auch der Rechnungsprüfungsausschuss in nichtöffentlicher Sitzung am 20.06.2018 mit der Thematik. Aufgrund weiteren Klärungsbedarfs wurde der OBV mit Schreiben vom 21.06.2018 aufgefordert, die Abrechnungen für das Jahr 2017 und die vorrausgegangenen Jahre rückwirkend durch einen Steuerberater erstellen zu lassen und bis zum 15.08.2018 vorzulegen. Beratung und Beschlussfassung in der Sitzung des JHA am 27.06.2018 (s. Vorlage FB2/0797/2018 vom 12.06.2018) wurden zunächst vertagt.

 

Dieser Aufforderung kam der OBV für die Jahre 2016 und 2017 fristgerecht nach. Unterlagen für die Vorjahre wurden nicht eingereicht; der Vorsitzende des OBV erklärte dazu, dass die Unterlagen bereits beim Finanzamt vorgelegt seien und der Steuerberater somit nur die Jahre 2016 und 2017 habe bearbeiten können.

 

Diese Abrechnungen des Steuerberaters wurden zur Erstellung des nun vorgelegten Verwendungsnachweises 2017 verwendet.

 

 

Jahresbericht:

Dem Jahresbericht ist zu entnehmen, dass im Jahr 2017 insgesamt 14.321 Besucher
(2016: 10.698 Besucher, 2015: 6.402 Besucher; 2014: 6.559 Besucher) das JuCa besucht haben. Insgesamt ist die Besucherzahl im Jahr 2017 damit erheblich angestiegen. Es handelt sich dabei um Besuchergruppen aller Altersklassen und nicht nur um Jugendliche. Nach Angabe des OBV Meerbusch e.V. waren 33 % der Besucher, das waren 4.365 Personen, unter 18 Jahren.

 

Die Gesamtbesucherzahl konnte zwar demnach gesteigert werden, die Zahl der jugendlichen Zielgruppe jedoch im Wesentlichen nicht. Zudem wurden bei den Teilnehmerzahlen unter 18 Jahren auch Besucher von Veranstaltungen mitgezählt, die nicht in die Kategorie „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ fallen, wie z.B. Kinder und Jugendliche, die bei gemeinwesenorientierten Veranstaltungen anwesend waren oder Kinder und Jugendliche, die z.B an Veranstaltungen einer Grundschule teilnahmen.

 

Im Vergleich mit den anderen Jugendzentren im Stadtgebiet sind die dargestellten Besucherzahlen jugendlicher Teilnehmer durchaus als durchschnittlich zu bezeichnen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass hier insbesondere die jungen Meerbuscher angesprochen werden sollten, die bislang nicht den Weg in eine Jugendeinrichtung gefunden hatten. Zudem fehlt eine klassische Gruppenarbeit, wie z.B. mit den Kommunionkindern bzw. Konfirmanden, die den Zugang zu der Zielgruppe der 9-12 Jährigen bzw.13-15 Jährigen als Besucherbasis schafft.

 

 

Nicht vergleichbar ist die Mobile Jugendarbeit „Karibu“, da hier aufgrund des mobilen Konzeptes, Kinder und Jugendliche in ihren jeweiligen Sozialräumen aufgesucht werden und die Teilnehmerzahlen aufgrund der räumlichen Situation des Fahrzeugs begrenzt sind. Nach Angaben der Leiterin der Mobilen Jugendarbeit nahmen 2017 insgesamt 2.517 Besucher an den Angeboten teil, davon 2.070 als regelmäßige „Stammbesucher“ während der wöchentlichen Angebotszeiten in den Stadtteilen und 447 Besucher bei Sonderaktionen und Ausflügen.

 

An speziellen Angebotsformen nahmen nach Angaben des OBV 2017 insgesamt 1.827 Besucher im JuCa teil, davon waren 725 Personen unter 18 Jahren. Diese verteilen sich auf:

 

Konzerte                                                                           814 Besucher / davon   60 unter 18 Jahren

Schülerpartys/ -konzerte                                           778 Besucher / davon 570 unter 18 Jahren

90’er Jahre - Party                                                           65 Besucher / davon   25 unter 18 Jahren

Podiumsdiskussion zur Bundestagswahl                60 Besucher / davon   20 unter 18 Jahren

Querkopf Partizipationsprojekt                               110 Besucher / davon   50 unter 18 Jahren

 

Weitere Einzelheiten sind dem Jahresbericht 2017 zu entnehmen, der dieser Beratungsvorlage in der Anlage beigefügt ist.

 

 

Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis:

Für das Jahr 2017 liegt der folgende zahlenmäßige Verwendungsnachweis vor, die Zahlen wurden nach den Angaben des Steuerberaters für die Jahre 2016 und 2017 in die Tabelle eingefügt.

 

 

Die vorgelegten Auswertungen des Steuerberaters sind „Steuerliche Gewinnermittlungen nach
§ 4 EStG“. Demnach wurde ein steuerlicher Verlust für 2016 von minus 15.492,36 € und für
2017 von minus 15.521,09 € errechnet. In dieser Berechnung sind Abschreibungen in Höhe von 6.684,60 € für 2016 und 6.361,17 € für 2017 enthalten. Diese sind jedoch für den Verwendungsnachweis - entsprechend der bestehenden Vereinbarung, die eine reine Einnahme-Ausgabenrechnung fordert - ohne Relevanz und fließen daher in die obige Tabelle nicht ein.

 

Das Ergebnis der Vorjahre 2013 bis 2015 wies einen Überschuss von +9.851,65 € aus (s. JHA Vorlage Nr. FB2/0446/2016 vom 14.09.2016). Dieser Betrag wurde dem OBV aufgrund Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 14.09.2016 zum weiteren Ausbau der Angebote im Jahr 2016 belassen und sollte 2017 mit dem Verwendungsnachweis des Jahres 2016 abgerechnet werden. Laut Beschluss sollte ein weiterer Überschuss dann ggfs. den Zuschuss 2017 mindern. Darüber wurde im Jahr 2017 aber nicht entschieden, da Beratung und Beschlussfassung bereits in der Sitzung am 13.09.2017 (Vorlage FB2/0653/2017) vertagt wurden.

 

Somit standen dem OBV 2016 und 2017 zusätzlich 9.851,65 € zur Verfügung. Diese zusätzliche „Einnahme“ wurde durch den Steuerberater nicht einberechnet. Dadurch ergibt sich - abweichend von den durch den Steuerberater ermittelten Zahlen – für das Jahr 2017 ein Defizit in Höhe von
-8.116,03 €:

 

 

An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass in der Vorlage zur Sitzung am 27.06.2018 (FB2/0797/2018) fälschlicherweise neben der abschließenden Einnahme- und Ausgabenberechnung für die Jahre 2013 bis 2017 (letzte Spalte) zusätzlich –darunter stehend - eine falsche Ergebnisrechnung ausgewiesen wurde. Dieser Fehler konnte im Rahmen der neuen Darstellung korrigiert werden. Im Ergebnis weist die dargestellte Berechnung in der Vorlage zum 27.06.2018 und die neue Berechnung auf Basis der vom Steuerberater vorgelegten Zahlen nur leichte Differenzen auf.

 

Diese nunmehr ausgewiesene Unterdeckung in Höhe von 8.116,03 € ist vom Träger auszugleichen, da gemäß § 4 der bestehenden Vereinbarung der Zuschuss gedeckelt ist und  alle Kosten, die durch den Betrieb des Jugend-Kultur-Cafés entstehen, abdeckt.

 

Der Verwendungsnachweis weist für das Jahr 2017 Personalkosten in Höhe von insgesamt 104.650,08 € aus. Davon entfallen 39.137,09 € auf das pädagogische Personal und 54.462,99 € auf gastronomische Mitarbeiter. Für Übungsleiter wurden 11.050,00 € verausgabt. Die Entwicklung der Personalkosten der letzten 3 Jahre ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

 

Die Personalkostensteigerung vom Jahr 2016 auf das Jahr 2017 in Höhe von 13.084,53 € wird vom OBV e.V. mit der Erhöhung der Stunden des gastronomischen Personals von Teilzeit auf Vollzeit ab Februar 2017 und der damit verbundenen Eingruppierung in den TVöD / SuE begründet.

 

 

Aktuelle Entwicklung

Mit Schreiben vom 17.05.2018 teilte der Vorstand des OBV Meerbusch e.V. mit, dass er seine Trägerschaft für das JuCa/Halle 9 zum 31.12.2018 kündigt. Entsprechend der Kooperations-vereinbarung zum Betrieb des Jugend-Kultur-Cafés in der Fluxus-Halle auf dem Gelände der
Alten Seilerei, Insterburger Straße, zwischen der Stadt Meerbusch und dem OBV Meerbusch e.V. vom 18. Juni 2014 ist die Kündigung fristgerecht eingegangen.

 

In einem stetigen Dialog zwischen Verwaltung, Politik (Jugendhilfeausschuss) und den Trägern der Jugendhilfe werden die Angebote und Leistungen der Jugendhilfe in ihrer Wirksamkeit angepasst.

 

Gesellschaftliche Veränderungen wirken sich insbesondere auch auf die Inanspruchnahme dieser Angebote aus. Schon im Jahr 2008/2009 wurde im Rahmen einer interfraktionellen Arbeitsgruppe die „Förderung des politischen Engagements Jugendlicher“ und, in der Folge, das sich verändernde Freizeitverhalten Jugendlicher im Rahmen einer von der Fachhochschule Düsseldorf durchgeführten Sozialraumrecherche für Meerbusch genauer analysiert. Wesentliches Merkmal dieser Recherche war der sehr hohe Beteiligungsgrad in verschiedenen Beteiligungsformaten der Jugendlichen in allen Stadtteilen. Die daraus erwachsenen Empfehlungen wurden ebenfalls mit hoher Beteiligung der Zielgruppen der 13-21 Jährigen diskutiert und sind unmittelbar in eine gewünschte Neuausrichtung der offenen Jugendarbeit eingeflossen.

 

Aus Sicht des Jugendamtes muss festgestellt werden, dass die seinerzeitigen Erwartungen an eine neue Form der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Meerbusch leider nicht in Erfüllung gegangen sind. Vor allem sollte der Eventcharakter des Angebots als Anziehungspunkt fungieren und darüber das JuCa für eine breite Nutzergruppe zugänglich machen. Natürlich gab es im JuCa zahlreiche Angebote, die im Einzelfall auch gut von der jeweiligen Zielgruppe angenommen wurden. Allerdings war die Inanspruchnahme, letztlich auch vor dem Hintergrund des finanziellen Aufwandes aus dem Jugendetat, zu gering.

 

Insbesondere die Erwartungen an eine durch Pädagogik und Partizipation getragene, kontinuierliche Jugendarbeit konnten im JuCa – vor dem Hintergrund des überwiegend nicht regelmäßig anwesenden Publikums, der nicht vorhandenen „Basis“ an Kindern und Jugendlichen, auf die aufgebaut werden konnte und des ständig wechselnden pädagogischen Personals - nicht erfüllt werden. Zudem waren auch die Öffnungszeiten aufgrund von Vermietungen nicht immer so verlässlich, wie Jugendliche es sich wünschten.

 

Aus heutiger Sicht muss hinterfragt werden, ob das JuCa die Erwartungen überhaupt hätte erfüllen können. Wollen junge Leute überhaupt in ein „Jugendcafé“ gehen, um dort an Events teilzunehmen? Oder stellt nicht der Besuch einer „richtigen“ Kneipe oder der Düsseldorfer Altstadt den viel größeren Reiz dar? Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass sich ein, von einem Jugendhilfeträger betriebenes „Jugendcafé“, sehr genau an die Regelungen des Jugendschutzes hält und genau das in den Augen von vielen Jugendlichen das Ausschlusskriterium ist, dorthin zu gehen.

 

Sehr gut angenommen wurde das „JuCa“ mit seinem Parallelangebot „Halle 9“ seit seinem Bestehen von den verschiedensten Nutzergruppen wie zum Beispiel Vereinen und Verbänden, zu Tagungszwecken und Veranstaltungen zu unterschiedlichsten Gelegenheiten. Auch die Stadt Meerbusch nutzt die vorhandenen Räumlichkeiten gerne für Veranstaltungen.

 

Im Jahresbericht 2015 beschreibt der OBV Meerbusch e.V. bereits als „Ausblick“, dass er zukünftig vermehrt Veranstaltungen für Meerbuscher Vereine im JuCa stattfinden lassen möchte, da die Nachfrage nach einer großen Versammlungsstätte so hoch sei. Ebenso hatte der Vorstand des OBV Meerbusch e.V. aufgrund der hohen Nachfrage bereits zu diesem Zeitpunkt beschlossen, private Vermietungen nur noch für Geburtstage bis zum 30. Lebensjahr zuzulassen, wenn keine anderen Veranstaltungen geplant sind.

 

Ganz offensichtlich gibt es für Meerbuscher Vereine einen deutlichen Bedarf nach einem gemeinwesenorientierten Veranstaltungsort – wie die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen.

 

Vor diesem Hintergrund wurde eine entsprechende Beratungsvorlage in den Haupt- und Finanzausschuss am 21.06.2018 zur Zukunft des JuCas eingebracht.

 

Als Ziel wurde darin beschrieben, die „Halle 9“ als Veranstaltungsort für Meerbusch zu erhalten. Ein städtischer Zuschuss zu den Vorhaltekosten (Miet- / Betriebskosten) sollte es den in Meerbusch aktiven gemeinnützigen Vereinen etc. ermöglichen, die Räumlichkeiten zu vertretbaren Konditionen in Anspruch nehmen zu können.

 

Über die Vermietung auch zu privaten Feiern oder an Unternehmen etc. sollte eine unternehmerische Führung des Betriebes ohne darüber hinausgehende städtische Zuschussfinanzierung angestrebt werden.

 

Das künftige Betriebskonzept sollte daher insbesondere die städtischen Nutzungsinteressen und die, durch den Zuschuss zu steuernden, betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen für einen Kooperationspartner als Betreiber festlegen.

 

Die Verwaltung wurde in dieser Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beauftragt, die künftige Konzeption für den Betrieb der Halle 9 auf dem Stoessel-Gelände zu erarbeiten. Diese soll in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 20.09.2018 vorgestellt werden und würde im Hinblick auf die Jugendarbeit im Jugendhilfeausschuss zu erörtern sein.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine

 

 

 


Alternativen: