Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt seinen am 29.05.2013
gefassten und am 28.04.2016 erneut gefassten Beschluss über die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für ein Gebiet, das durch die Fronhofstraße, die Gonellastraße, die
Pfarrstraße und im Westen durch die westlichen Grenzen der Hausgrundstücke
Gonellastraße Nr. 42 und Fronhofstraße Nr. 55 begrenzt ist; aufzuheben.
Alternative :
Keine
Sachverhalt:
Die gefassten Aufstellungsbeschlüsse hatten als vorrangiges Planungsziel
die Ausweisung von Wohnbauflächen unter dem Aspekt der Innenentwicklung, um
somit dem Bedarf an Wohnraum im Meerbuscher Ortsteil Lank-Latum gerecht zu
werden.
Der Bebauungsplan hätte dabei aufgrund der günstigen Lage des
Plangebietes den Gedanken der „Stadt der kurzen Wege“, gerade auch im Hinblick auf
den demografischen Wandel und seine Auswirkungen auf den Meerbuscher
Wohnstandort Lank-Latum unterstützt.
Im April 2017 erreichten die Verwaltung Schreiben von
vielen Eigentümern von Grundstücken innerhalb des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes, in denen eine weitere städtebauliche Ent-
wicklung des
Innenbereiches ablehnt wurde.
Aufgrund dieser Tatsache fand am 05.06.2017 eine
Informationsveranstaltung statt, in der die betroffenen Eigentümer über die Ziele des Bebauungsplanes und ein
mögliches weiteres Vorgehen informiert wurden. Anhand des Gestaltungsplanes
wurden noch einmal die grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeiten vorgestellt und
diskutiert.
Die Diskussion hat
allerdings gezeigt, dass überwiegend seitens der betroffenen Eigentümer kein
Interesse mehr an einer städtebaulichen Entwicklung des Innenbereiches und
einer Bebauung der rückwärtigen Gartengrundstücke besteht. Diese sollen
vielmehr im jetzigen Zustand erhalten bleiben.
Aufgrund dieser
Entwicklung sieht die Verwaltung das Planungsziel des Bebauungsplans als nicht
mehr umsetzbar an, da von einer Bereitschaft der betroffenen
Grundstückseigentümer an einer Teilnahme am notwendigen Umlegungsverfahren vor
diesem Hintergrund nicht mehr ausgegangen werden kann.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen
Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
In Vertretung
gez.
Michael Assenmacher
Technischer Beigeordneter