Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses / alternativ: Durchführung einer Planungswerkstatt
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt seinen am 29.05.2013
gefassten und am 28.04.2016 erneut gefassten Beschluss über die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für ein Gebiet, das durch die Fronhofstraße, die Gonellastraße, die
Pfarrstraße und im Westen durch die westlichen Grenzen der Hausgrundstücke
Gonellastraße Nr. 42 und Fronhofstraße Nr. 55 begrenzt ist; aufzuheben.
Alternative :
Der Rat der Stadt beschließt seinen am 29.05.2013
gefassten und am 28.04.2016 erneut gefassten Beschluss über die Aufstellung
eines Bebauungsplanes für ein Gebiet, das durch die Fronhofstraße, die Gonellastraße, die
Pfarrstraße und im Westen durch die westlichen Grenzen der Hausgrundstücke
Gonellastraße Nr. 42 und Fronhofstraße Nr. 55 begrenzt ist; zunächst nicht aufzuheben.
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
beschließt, die Verwaltung mit der Durchführung einer Planungswerkstatt zu
beauftragen.
Sachverhalt:
Die gefassten Aufstellungsbeschlüsse hatten als vorrangiges Planungsziel
die Ausweisung von Wohnbauflächen unter dem Aspekt der Innenentwicklung, um
somit dem Bedarf an Wohnraum im Meerbuscher Ortsteil Lank-Latum gerecht zu
werden.
Die Umsetzung des Bebauungsplanes sollte aufgrund der günstigen Lage des
Plangebietes den Gedanken der „Stadt der kurzen Wege“, gerade auch im Hinblick auf
den demografischen Wandel und seine Auswirkungen auf den Meerbuscher
Wohnstandort Lank-Latum unterstützen.
Im April 2017 erreichten die Verwaltung Schreiben von
vielen Eigentümern von Grundstücken innerhalb des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes, in denen eine weitere städtebauliche Ent-wicklung des Innenbereiches von den
Eigentümern ablehnt wurde.
Aufgrund dieser Tatsache fand am 05.06.2017 eine
Informationsveranstaltung statt, in der die betroffenen Eigentümer über die Ziele des Bebauungsplanes und ein
mögliches weiteres Vorgehen informiert wurden. Anhand des Gestaltungsplanes
wurden noch einmal die grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeiten vorgestellt und
diskutiert.
Die Diskussion hat
allerdings gezeigt, dass überwiegend seitens der betroffenen Eigentümer kein
Interesse mehr an einer städtebaulichen Entwicklung des Innenbereiches und
einer Bebauung der rückwärtigen Gartengrundstücke besteht. Diese sollen
vielmehr im jetzigen Zustand erhalten bleiben.
Vor diesem
Hintergrund sieht die Verwaltung die
Umsetzung des Bebauungsplanes als sehr schwierig an, da derzeit von einer
Bereitschaft der betroffenen Grundstückseigentümer zu einem konstruktiven
Bebauungsplanverfahren als auch notwendigen Umlegungsverfahren nicht
ausgegangen werden kann.
Bauleitplanung entgegen
der Interessen von Eigentümer zu betreiben wird aufgrund der dann fehlenden
Umsetzbarkeit als nicht zielführend gesehen.
Im Rahmen der Erarbeitung der
Baulandentwicklungsstrategie für Meerbusch ist aber auch deutlich geworden dass
die Flächen ein Potential zur Auslastung vorhandener Infrastruktur,
insbesondere im Kita-Bereich, bieten.
Um das Bebauungsplanverfahren doch zielführend
weiterführen zu können, ist es deshalb dringend erforderlich, zunächst
bei den betroffenen Grundstückseigentümern
eine grundsätzliche Akzeptanz für eine städtebauliche Entwicklung zu schaffen.
Dies kann gelingen, wenn die Eigentümer noch besser im Planungsprozess
eingebunden werden können.
Ein geeignetes Instrument
hierfür ist eine Planungswerkstatt, die gemeinsam mit den
Grundstückseigentümern, der Verwaltung und einem externen Planungsbüro
durchgeführt wird.
Im Rahmen der Planungswerkstatt, die
beispielsweise an einem Wochenende stattfinden kann, soll den Eigentümern die
Möglichkeit gegeben werden, ihre Interessen und Ideen in den Planungsprozess
mit einzubringen. Dabei werden sie von professionellen Planerinnen und Planern
unterstützt. Ergebnis der Werkstatt ist ein städtebaulicher Entwurf, der dann
von allen, Grundstückseigentümer, Verwaltung und Politik, mitgetragen wird.
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen
Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Bei einem Beschluss des Alternativvorschlags
ergeben sich Kosten für die Beauftragung eines externen Planungsbüros.
In Vertretung
gez.
Michael Assenmacher
Technischer Beigeordneter