Betreff
Bebauungsplan Nr. 301, Meerbusch-Lank-Latum, Fronhofstraße / Gonellastraße
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses
Vorlage
FB4/0651/2017
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt seinen am 29.05.2013 gefassten und am 28.04.2016 erneut gefassten Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ein Gebiet, das durch die Fronhofstraße, die Gonellastraße, die Pfarrstraße und im Westen durch die westlichen Grenzen der Hausgrundstücke Gonellastraße Nr. 42 und Fronhofstraße Nr. 55 begrenzt ist; aufzuheben.

 

Alternative :

 

Keine

Sachverhalt:

 

Die gefassten Aufstellungsbeschlüsse hatten als vorrangiges Planungsziel die Ausweisung von Wohnbauflächen unter dem Aspekt der Innenentwicklung, um somit dem Bedarf an Wohnraum im Meerbuscher Ortsteil Lank-Latum gerecht zu werden.

 

Der Bebauungsplan hätte dabei aufgrund der günstigen Lage des Plangebietes den Gedanken der „Stadt der kurzen Wege“, gerade auch im Hinblick auf den demografischen Wandel und seine Auswirkungen auf den Meerbuscher Wohnstandort Lank-Latum unterstützt.   

 

Im April 2017 erreichten die Verwaltung Schreiben von vielen Eigentümern von Grundstücken innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, in denen eine weitere städtebauliche Ent-

wicklung des Innenbereiches ablehnt wurde.  

 

Aufgrund dieser Tatsache fand am 05.06.2017 eine Informationsveranstaltung statt, in der die betroffenen Eigentümer über die Ziele des Bebauungsplanes und ein mögliches weiteres Vorgehen informiert wurden. Anhand des Gestaltungsplanes wurden noch einmal die grundsätzlichen Bebauungsmöglichkeiten vorgestellt und diskutiert.

 

Die Diskussion hat allerdings gezeigt, dass überwiegend seitens der betroffenen Eigentümer kein Interesse mehr an einer städtebaulichen Entwicklung des Innenbereiches und einer Bebauung der rückwärtigen Gartengrundstücke besteht. Diese sollen vielmehr im jetzigen Zustand erhalten bleiben.

 

Aufgrund dieser Entwicklung sieht die Verwaltung das Planungsziel des Bebauungsplans als nicht mehr umsetzbar an, da von einer Bereitschaft der betroffenen Grundstückseigentümer an einer Teilnahme am notwendigen Umlegungsverfahren vor diesem Hintergrund nicht mehr ausgegangen werden kann.   

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 

 

 

 

 

In Vertretung

 

gez.

 

Michael Assenmacher

Technischer Beigeordneter