Betreff
Jobcenter Rhein-Kreis Neuss: Räumliche Unterbringung
Vorlage
DezII/089/2012
Art
Informationsvorlage

Die Trägerversammlung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss hat in seiner Sitzung am 19. Juli 2011 beschlossen, die Angebote, die bisher in unterschiedlicher Ausgestaltung in 13 Liegenschaften im Kreisgebiet bearbeitet werden, auf künftig 4 Kompetenzcenter zu konzentrieren. Mit der Umsetzung des Beschlusses ist eine Aufgabe des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss am Standort Meerbusch verbunden.

 

Gegen die Aufgabe des Standortes hatte sowohl die Verwaltung als auch der Rat der Stadt durch die in der Sitzung am 29.09.2011 beschlossene Resolution interveniert und an die Träger des Jobcenters des Rhein-Kreises Neuss appelliert, im Interesse der guten Beratungsversorgung der Leistungs-empfänger auch bei einer organisatorischen Veränderung den Standort Meerbusch aufrecht zu erhalten. Der Landrat und der Leiter der Bundesagentur für Arbeit hatten gegenüber dem Bürgermeister eine Prüfung zugesagt.

 

Mit dem in Kopie beigefügten Schreiben vom 28.11.2011 teilt nunmehr die Geschäftsführerin des Jobcenters mit, dass sie an der in der Trägerversammlung verabschiedeten Organisationsänderung festhalten will. Ziel ist es, in Neuss in der Nähe des Bahnhofes einen Neubau zu errichten, in dem dann auch die Mitarbeiter, die derzeit in Osterath tätig sind, untergebracht werden.

 

Zu welchem Zeitpunkt eine Aufgabe des Standortes an der Hochstraße in Osterath erfolgen soll, ist noch unklar, da ein Zuschlag im Ausschreibungsverfahren bisher nicht erfolgt ist.

 

Wegen des bestehenden Mietverhältnisses für die derzeit vom Jobcenter genutzten Räume der WBM Meerbusch wird die Verwaltung Gespräche aufnehmen mit dem Ziel, dass aufgrund der Aufgabe des Standortes eine kostenmäßige Belastung der Stadt vermieden wird.

 


In Vertretung

 

 

 

Angelika Mielke-Westerlage

Erste Beigeordnete