Aufstellungsbeschluss gem. §§ 2 (1) i.V.m. § 1 (8) BauGB
Beschlussvorschlag:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8)
BauGB
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung
mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I s. 1722),
für eine Gebiet das Teilbereiche der Flurstücke 1020, 981, 1049 sowie das
Flurstücke 931, alle der Flur 3 Gemarkung Osterath beinhaltet,
die
Flächennutzungsplanänderung Nr. 114, Kalverdonksweg in Meerbusch-Osterath
aufzustellen.
Maßgebend ist der im
Plan (Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage) dargestellte Geltungsbereich, der
Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Folgendes Planungsziel soll vorrangig Grundlage der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 114 sein:
-
Darstellung von Wohnbauflächen
Sachverhalt:
Es
besteht in Meerbusch aktuell der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum. Um
insbesondere den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung zu decken - auch vor dem
Hintergrund des demografischen Wandels - aber auch um Abwanderungstendenzen
insbesondere junger Familien entgegenzuwirken soll vermehrt Wohnbauland
bereitgestellt werden.
In
einem ersten Entwicklungsschritt soll jetzt zunächst insbesondere Wohnraum für
Familien geschaffen werden.
Hierzu
soll der Bebauungsplan Nr. 305, Meerbusch-Osterath, Kalverdonksweg aufgestellt
werden.
In
einem ersten Entwicklungsschritt soll jetzt zunächst insbesondere Wohnraum für
Familien geschaffen werden. Geplant ist ein Wohnquartier, indem insgesamt ca.
27 Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser entstehen können Das
städtebauliche Entwurfskonzept bietet die Möglichkeit, angrenzende
Entwicklungsflächen anbinden zu können, um so eine Vernetzung der bestehenden
und geplanten Quartiere zu gewährleisten. (siehe auch Vorlage FB4/0022/2016/1).
Zunächst
ist geplant, auf dem angrenzenden rückwärtigen Bereich des Hauptschulgebäudes
19 Reihenhäuser zu errichten, in denen vorübergehend Flüchtlinge für die Dauer
des Asylverfahrens untergerbacht werden können (siehe auch Vorlage
FB4/0375/2016).
Der
wirksame Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dar und muss somit im Parallelverfahren
mit dem Ziel Wohnbauflächen darzustellen geändert werden.
Um
das Bauleitplanverfahren einzuleiten soll der Aufstellungsbeschluss gefasst
werden.
Aufgrund
der Lage, der angrenzenden Nutzungen und bereits vorhandener
Einfamilienhausbebauung bietet sich hier eine Ergänzung bestehender Strukturen
an. Die verkehrliche Haupterschließung erfolgt über die Straße Wienenweg.
Zunächst
ist geplant, auf dem an das
Hauptschulgebäude angrenzenden rückwärtigen Bereich 19 Reihenhäuser zu
errichten, in denen vorübergehend Flüchtlinge für die Dauer des Asylverfahrens
untergerbacht werden können (siehe auch Vorlage FB4/0375/2016).
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
Keine