Betreff
114. Änderung des Flächennutzungsplanes, Meerbusch-Osterath, Kalverdonksweg
1. Aufstellungsbeschluss gem. §§ 2 (1) i.V.m. § 1 (8) BauGB
2. Öffentlichkeitsbeteiligung
Vorlage
FB4/0386/2016
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1 (8) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8)  Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I s. 1722),

 

für eine Gebiet das die Flurstücke 222, 1049, 931, sowie Teilbereiche der Flurstücke 1020 und 981, alle der Flur 3 Gemarkung Osterath beinhaltet,

 

die Flächennutzungsplanänderung Nr. 114, Kalverdonksweg in Meerbusch-Osterath aufzustellen.

 

Maßgebend ist der im Plan (Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage) dargestellte Geltungsbereich, der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

Folgendes Planungsziel soll vorrangig Grundlage der Flächennutzungsplanänderung Nr. 114 sein:

 

                                                                    - Darstellung von Wohnbauflächen

 

 

2. Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt  dem Vorentwurf zur 114. Flächennutzungsplanänderung zu und beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB auf dieser Grundlage in Form einer Bürgerbeteiligung mit Versammlung durchzuführen.

 

 

 

Sachverhalt:

Es besteht in Meerbusch aktuell der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum. Um insbesondere den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung zu decken - auch vor dem Hintergrund des demografschen Wandels - aber auch um Abwanderungstendenzen insbesondere junger Familien entgegenzuwirken soll vermehrt Wohnbauland bereitgestellt werden.

 

In einem ersten Entwicklungsschritt soll jetzt zunächst insbesondere Wohnraum für Familien geschaffen werden. Hierzu soll der Bebauungsplan Nr. 305, Meerbusch-Osterath, Kalverdonksweg aufgestellt werden. Geplant ist ein Wohnquartier, indem ca. insgesamt 100 Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Reihenhäuser entstehen können. Eine Grünfläche, die mit Spiel- und Aufenthaltsflächen als Treffpunkt dient, ist ebenfalls vorgesehen; sie soll gleichzeitig die Möglichkeit eröffnen, das Gebiet fuß- und radläufig an die späteren Entwicklungsflächen anzubinden und so eine Vernetzung bestehender und geplanter Quartiere zu gewährleisten (siehe auch Vorlage FB4/0022/2016).

 

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dar und muss somit im Parallelverfahren mit dem Ziel Wohnbauflächen darzustellen geändert werden.

 

Um das Bauleitplanverfahren einzuleiten soll der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

 

 

Alternativen:

Keine

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.