1. Aufstellungsbeschluss gem. §§ 2 (1) i.V.m. § 1 (8) BauGB
2. Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorschlag:
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. §§ 1
(8) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) in Verbindung
mit § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I s. 1722),
für eine Gebiet das die Flurstücke 222, 1049, 931, sowie Teilbereiche der
Flurstücke 1020 und 981, alle der Flur 3 Gemarkung Osterath beinhaltet,
die Flächennutzungsplanänderung
Nr. 114, Kalverdonksweg in Meerbusch-Osterath aufzustellen.
Maßgebend ist der im
Plan (Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage) dargestellte Geltungsbereich, der
Bestandteil dieses Beschlusses ist.
Folgendes Planungsziel soll vorrangig Grundlage der
Flächennutzungsplanänderung Nr. 114 sein:
-
Darstellung von Wohnbauflächen
2. Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Der
Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt
dem Vorentwurf zur 114. Flächennutzungsplanänderung zu und beauftragt
die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB auf dieser
Grundlage in Form einer Bürgerbeteiligung mit Versammlung durchzuführen.
Sachverhalt:
Es
besteht in Meerbusch aktuell der Bedarf nach bezahlbarem Wohnraum. Um
insbesondere den Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung zu decken - auch vor dem
Hintergrund des demografschen Wandels - aber auch um Abwanderungstendenzen
insbesondere junger Familien entgegenzuwirken soll vermehrt Wohnbauland
bereitgestellt werden.
In
einem ersten Entwicklungsschritt soll jetzt zunächst insbesondere Wohnraum für
Familien geschaffen werden. Hierzu soll der Bebauungsplan Nr. 305,
Meerbusch-Osterath, Kalverdonksweg aufgestellt werden. Geplant ist ein
Wohnquartier, indem ca. insgesamt 100 Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und
Reihenhäuser entstehen können. Eine Grünfläche, die mit Spiel- und
Aufenthaltsflächen als Treffpunkt dient, ist ebenfalls vorgesehen; sie soll
gleichzeitig die Möglichkeit eröffnen, das Gebiet fuß- und radläufig an die
späteren Entwicklungsflächen anzubinden und so eine Vernetzung bestehender und
geplanter Quartiere zu gewährleisten (siehe auch Vorlage FB4/0022/2016).
Der
wirksame Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
überwiegend als Fläche für die Landwirtschaft dar und muss somit im
Parallelverfahren mit dem Ziel Wohnbauflächen darzustellen geändert werden.
Um
das Bauleitplanverfahren einzuleiten soll der Aufstellungsbeschluss gefasst
werden.
Alternativen:
Keine
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.