Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften stimmt der vorgestellten Planung dem Grund nach zu,
soweit die Visualisierung des Vorhabens der Verdeutlichung der im Verfahren
AV-0286-0/2007 eingereichten Planung dient. Der denkmalrechtlichen Erlaubnis
gem. § 9 Abs. 1b) DSchG NRW wird zugestimmt, wenn die
Bauvorlagen entsprechend ergänzt werden.
Sachverhalt:
Vorausgegangene
Entscheidung mit Bindungswirkung ist der Vorbescheid AZ.: 63.00026/99-B5 vom 4.
Oktober 2000, mit der Massgabe: „Die weiteren Einzelheiten und die Materialwahl
sollen (möglicherweise im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens) noch einvernehmlich
abgestimmt werden“. Planungsgrundlage für den Vorbescheid war eine
Architektenplanung im M 1:200. Der Vorbescheid ist mit Verlängerungen gem. § 77
Abs. 2 BauO NRW bis November 2012 gültig. Auf dieser Grundlage hat der
Antragsteller in 2007 vor Einreichen eines Bauantrages die denkmalrechtliche
Erlaubnis gem. § 9 Abs. 1b) DSchG NRW beantragt. Die Bauvorlagen wurden in
der 45. KW 2011um die Visualisierung und den Materialvorschlag
ergänzt.
Die Materialwahl ist
auf der Grundlage der Visualisierung wie folgt geplant:
Fassade: Wärmedämmputzsystem, hell
getönte Farbe
Tiefgarage
sichtbare Fläche: Beton naturbelassen bzw. grau gestrichen
Sockel: Naturstein,
Beton grau gestrichen
Fenster: Kunststoff weiß bzw.
Alu weiß beschichtet
Verglasung:
teilweise Spiegelglas
Balkongeländer:
Edelstahl
Dach und Dachaufbauten
(Gauben): Zinkblech
Rinnen: Zink
Zufahrtswege, Gehwege:
Pflaster rötlich und grau
Fensterbänke: weiß
beschichtet Alu oder Naturstein
Die Visualisierung
lässt eine gestalterische Ausformung und Materialwahl in Bezug auf die
Entwurfsidee der Vorplanung erkennen.
Finanzielle
Auswirkung:
keine
Alternativen:
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