Betreff
Bauvorhaben Niederlöricker Straße Ecke Grabenstraße, Zustimmung zur denkmalrechtlichen Erlaubnis gemäß § 9 Abs. 1 b) DSchG NRW
Vorlage
FB4/235/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt der vorgestellten Planung dem Grund nach zu, soweit die Visualisierung des Vorhabens der Verdeutlichung der im Verfahren AV-0286-0/2007 eingereichten Planung dient. Der denkmalrechtlichen Erlaubnis gem. § 9 Abs. 1b) DSchG NRW wird zugestimmt, wenn die Bauvorlagen entsprechend ergänzt werden.

 

 


Sachverhalt:

 

Vorausgegangene Entscheidung mit Bindungswirkung ist der Vorbescheid AZ.: 63.00026/99-B5 vom 4. Oktober 2000, mit der Massgabe: „Die weiteren Einzelheiten und die Materialwahl sollen (möglicherweise im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens) noch einvernehmlich abgestimmt werden“. Planungsgrundlage für den Vorbescheid war eine Architektenplanung im M 1:200. Der Vorbescheid ist mit Verlängerungen gem. § 77 Abs. 2 BauO NRW bis November 2012 gültig. Auf dieser Grundlage hat der Antragsteller in 2007 vor Einreichen eines Bauantrages die denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 9 Abs. 1b) DSchG NRW beantragt. Die Bauvorlagen wurden in der 45. KW 2011um die Visualisierung und den Materialvorschlag ergänzt. 

 

Die Materialwahl ist auf der Grundlage der Visualisierung wie folgt geplant:

Fassade:   Wärmedämmputzsystem, hell getönte Farbe

                 Tiefgarage sichtbare Fläche: Beton naturbelassen bzw. grau gestrichen

                 Sockel: Naturstein, Beton grau gestrichen

Fenster:     Kunststoff weiß bzw. Alu weiß beschichtet

                 Verglasung: teilweise Spiegelglas

Balkongeländer: Edelstahl

Dach und Dachaufbauten (Gauben): Zinkblech

Rinnen: Zink

Zufahrtswege, Gehwege: Pflaster rötlich und grau

Fensterbänke: weiß beschichtet Alu oder Naturstein

Die Visualisierung lässt eine gestalterische Ausformung und Materialwahl in Bezug auf die Entwurfsidee der Vorplanung erkennen.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

 keine

 


Alternativen:

./.