1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB
2. Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorschlag:
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften nimmt den Gestaltungsplan (Stand April 2015) zu der
5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211B, Meerbusch‑Osterath, Wohngebiet
nördlich Bommershöfer Weg, Blatt II, „Am Schweinheimer Kirchweg“ zur Kenntnis
und empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211B,
Meerbusch‑Osterath, Wohngebiet nördlich Bommershöfer Weg, Blatt II, „Am
Schweinheimer Kirchweg“ gemäß § 2 (1) in Verbindung mit
§ 1 (8) BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.
November 2014 (BGBl. I S. 1748), für ein Gebiet , das im
Norden durch die südliche Grenze des Struckslindenweges,
im Osten durch die östliche Grenze der Krefelder Straße (L 476), im Süden
durch die nördlichen Grenzen der Gewerbegrundstücke nördlich der
Rudolf-Diesel-Straße und im Westen durch die östliche Grenze des Fußweges
zwischen dem Struckslindenweg und der Comeniusstraße begrenzt ist; maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen
Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) BauGB in der 5. Änderung des Bebauungsplan Nr.
211B, der Bestandteil des Beschlusses ist,
die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage
haben soll:
- Entwicklung von
Wohnbauflächen
- Umwandlung von
Dorfgebiet in Wohnbaufläche
Der Rat der Stadt
beschließt, zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211B ein beschleunigtes
Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen.
2. Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer
Bürgerversammlung durchzuführen.
Alternativen:
Durch die Ausführung
des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Sachverhalt::
Die im Plangebiet
liegenden Weideflächen werden durch die geplante Aufgabe des Reitstalls mit
Penisonspferdebetrieb zukünftig nicht mehr benötigt und sollen im Sinne der
Innenentwicklung einer Wohnnutzung zugeführt werden. Die Wohnbebauung am
Struckslindenweg sowie die Hotelnutzung im Nordosten des Plangebiets sollen
langfristig gesichert werden.
Der rechtsverbindliche
Bebauungsplan Nr. 211B setzt im Plangebiet ein Dorfgebiet fest. Die geplanten
Nutzungen sind in dieser Gebietskategorie nicht umsetzbar. Daher soll das
Plangebiet der angestrebten Nutzung entsprechend als Allgemeines Wohngebiet
festgesetzt werden.
Im Zuge der
Neuentwicklung soll auch die im Bebauungsplan als Dorfgebiet festgesetzte
faktische Wohnnutzung am Struckslindenweg künftig als Allgemeines Wohngebiet
festgesetzt werden.
Das städtebauliche
Konzept für die Neubebauung sieht eine aufgelockerte Bebauung mit Einzel- und
Doppelhäusern sowie die Sicherung bzw. Entwicklung des vorhandenen
Hotelbetriebes vor.
Finanzielle Auswirkung:
keine
gez.
Angelika
Mielke-Westerlage
Bürgermeisterin
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 Geltungsbereich
des Bebauungsplanentwurfs
Anlage
2 Gestaltungsplan (Stand April
2015)
Anlage 3 Erläuterungsbericht