Beschlussvorschlag:

 

Der Kulturausschuss beschließt, dass die evangelische Christuskirche an der Karl- Arnold- Straße in 40667 Meerbusch Büderich unter der lfd. Nr. 177 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen wird.

 


In der Regel werde es laut Dipl.-Ing. Roters zu Neueintragungen nur noch Informationsvorlagen geben, außer in Fällen gesamtstädtischer Bedeutung, die man den beiden Kirchen zurechne. Da diese besondere Bedeutung für die Stadt haben, wird heute über die Eintragung beschlossen. Es handelt sich um die Christus- und die Bethlehemkirche in Büderich.

Neben der Christuskirche sei der Neubau eines Mehrfamilienhauses geplant, der im nächsten AK 34 vorgestellt werde. Dipl.-Ing. Roters stellt kurz das für die Ausschussmitglieder verfügbare Gutachten zur Christuskirche vor.

 

Die evangelische Christuskirche auf der Karl- Arnold- Straße wurde zwischen 1963 und 1964 nach Entwürfen der Architekten Wolf und Reiner Kirchhoff gebaut. Auftraggeberin war die evangelische Kirchengemeinde. Das Ensemble bestehe aus dem Kirchenbau mit einer 13m hohen paraboloiden Betonkuppel, dem Glockenturm, einem eingeschossigen Verbindungsgang und einem ein- und zweigeschossigen Gemeindehaus mit Flachdach.

Auch der Vorplatz sei besonders gestaltet. Der Landschaftsarchitekt Richard Bödeker schuf aus zeittypischen Materialien, z.B. Waschbeton, einen Platz mit Sitzbänken, Wassertisch und Wasserbecken, die im Zuge der Umnutzung des Gemeindehauses wieder reaktiviert werden sollen.

Der denkmalwerte Schutzumfang beziehe sich auf die oben genannten Gebäude im Inneren und Äußeren, sowie auf den Vorplatz mit seinen Ausstattungselementen. Details können dem Gutachten des LVR, bzw. dem Denkmallistenblatt, entnommen werden.

Ratsherr Schmoll merkt an, dass er die Entscheidung des LVR zur Denkmalfähigkeit nachvollziehbar findet und rät dem Ausschuss, für die Eintragung in die Denkmalliste zu stimmen. Zudem weist er darauf hin, dass man noch weitere Kirchen in Meerbusch auf ihre Denkmalfähigkeit betrachten solle. In Holland würde es einen Trend geben, bei dem aufgrund von schwindenden Kirchenbesuchern Kirchen entweiht und umgenutzt werden.

 

Ratsherr Jörgens befürwortet ebenfalls die Eintragung in die Denkmalliste. Zu dieser Kirche haben sehr viele evangelische Familien in Büderich eine sehr enge Beziehung. Er regt aufgrund der häufig stattfindenden Konzerte in der Christuskirche an, Ideen zu entwickeln, wie man dies mehr nutzen könnte. Ratsherr Jörgens fragt nach, ob das Pfarrhaus auch unter Denkmalschutz gestellt werden solle.

 

Dipl.-Ing- Frau Roters erklärt, dass das Pfarrhaus bei der Unterschutzstellung nicht mit enthalten sei.

 

Das beratende Mitglied des Ausschusses Prof. Dr. Schöndeling findet das Gutachten des LVR überzeugend und eine Unterschutzstellung als richtig und wichtig.

 

Ratsherr Radmacher ist über die Möglichkeit der Unterschutzstellung sehr erfreut, er habe dies schon vor Jahren gefordert. Der Kulturausschuss solle nun alle acht in der Nachkriegszeit gebauten Kirchen in Meerbusch auf die Möglichkeit der Unterschutzstellung prüfen lassen. Alle Kirchen stünden bei den Gemeinden aktuell zur Diskussion, dadurch ergebe sich die Situation, dass sie alle abrissgefährdet seien. Man dürfe sich nun nicht jahrelang Zeit lassen, sonst wären sie irgendwann einfach nicht mehr da.

 

Dipl.-Ing. Roters berichtet, dass als nächstes die katholische Kirche Heilig Geist geprüft werden solle.


Der Beschluss erfolgt einstimmig.