Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss beschließt, dass die evangelische
Christuskirche an der Karl- Arnold-
Straße in 40667 Meerbusch Büderich unter
der lfd. Nr. 177 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch
eingetragen wird.
In der Regel werde
es laut Dipl.-Ing. Roters zu Neueintragungen nur noch Informationsvorlagen
geben, außer in Fällen gesamtstädtischer Bedeutung, die man den beiden Kirchen
zurechne. Da diese besondere Bedeutung für die Stadt haben, wird heute über die
Eintragung beschlossen. Es handelt sich um die Christus- und die
Bethlehemkirche in Büderich.
Neben der
Christuskirche sei der Neubau eines Mehrfamilienhauses geplant, der im nächsten
AK 34 vorgestellt werde. Dipl.-Ing. Roters stellt kurz das für die
Ausschussmitglieder verfügbare Gutachten zur Christuskirche vor.
Die evangelische
Christuskirche auf der Karl- Arnold- Straße wurde zwischen 1963 und 1964 nach
Entwürfen der Architekten Wolf und Reiner Kirchhoff gebaut. Auftraggeberin war
die evangelische Kirchengemeinde. Das Ensemble bestehe aus dem Kirchenbau mit
einer 13m hohen paraboloiden Betonkuppel, dem Glockenturm, einem
eingeschossigen Verbindungsgang und einem ein- und zweigeschossigen
Gemeindehaus mit Flachdach.
Auch der Vorplatz
sei besonders gestaltet. Der Landschaftsarchitekt Richard Bödeker schuf aus
zeittypischen Materialien, z.B. Waschbeton, einen Platz mit Sitzbänken,
Wassertisch und Wasserbecken, die im Zuge der Umnutzung des Gemeindehauses
wieder reaktiviert werden sollen.
Der denkmalwerte
Schutzumfang beziehe sich auf die oben genannten Gebäude im Inneren und
Äußeren, sowie auf den Vorplatz mit seinen Ausstattungselementen. Details
können dem Gutachten des LVR, bzw. dem Denkmallistenblatt, entnommen werden.
Ratsherr Schmoll
merkt an, dass er die Entscheidung des LVR zur Denkmalfähigkeit nachvollziehbar
findet und rät dem Ausschuss, für die Eintragung in die Denkmalliste zu
stimmen. Zudem weist er darauf hin, dass man noch weitere Kirchen in Meerbusch
auf ihre Denkmalfähigkeit betrachten solle. In Holland würde es einen Trend
geben, bei dem aufgrund von schwindenden Kirchenbesuchern Kirchen entweiht und
umgenutzt werden.
Ratsherr Jörgens
befürwortet ebenfalls die Eintragung in die Denkmalliste. Zu dieser Kirche
haben sehr viele evangelische Familien in Büderich eine sehr enge Beziehung. Er
regt aufgrund der häufig stattfindenden Konzerte in der Christuskirche an,
Ideen zu entwickeln, wie man dies mehr nutzen könnte. Ratsherr Jörgens fragt
nach, ob das Pfarrhaus auch unter Denkmalschutz gestellt werden solle.
Dipl.-Ing- Frau
Roters erklärt, dass das Pfarrhaus bei der Unterschutzstellung nicht mit
enthalten sei.
Das beratende
Mitglied des Ausschusses Prof. Dr. Schöndeling findet das Gutachten des LVR
überzeugend und eine Unterschutzstellung als richtig und wichtig.
Ratsherr Radmacher
ist über die Möglichkeit der Unterschutzstellung sehr erfreut, er habe dies
schon vor Jahren gefordert. Der Kulturausschuss solle nun alle acht in der
Nachkriegszeit gebauten Kirchen in Meerbusch auf die Möglichkeit der
Unterschutzstellung prüfen lassen. Alle Kirchen stünden bei den Gemeinden
aktuell zur Diskussion, dadurch ergebe sich die Situation, dass sie alle
abrissgefährdet seien. Man dürfe sich nun nicht jahrelang Zeit lassen, sonst
wären sie irgendwann einfach nicht mehr da.
Dipl.-Ing. Roters berichtet, dass als nächstes die katholische Kirche Heilig Geist geprüft werden solle.
Der Beschluss erfolgt einstimmig.