Sitzung: 06.02.2020 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: FB4/1074/2019
Beschluss:
Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplans zu und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.
Ratsfrau Köser
merkt an, dass im aufgeführten Geltungsbereich zwei Stichstraßen nicht
berücksichtigt werden.
Ratsherr Peters
fragt, woraus sich die Begrenzung des Geltungsbereichs ergebe.
Frau Briese
erklärt, dass eine Bestandsaufnahme vor Ort durchgeführt wurde auf Grundlage
dessen der Geltungsbereich ermittelt wurde. Eine Vergrößerung des
Geltungsbereiches um gleichartige Hausgruppen sei möglich, dies müsse jedoch
noch geprüft werden.
Ratsherr Weyen
fragt, ob auch eine Festsetzung der Straßenbegrünung im Plangebiet angedacht
sei.
Frau Briese
erklärt, dass es sich in diesem Fall um einen schlichten Bebauungsplan handle,
der nur ausgewählte Planinhalte vorsehe. Weder eine Festsetzung der
Straßenbegrünung noch eine Festsetzung von Verkehrsflächen sei geplant.
Ratsfrau Köser
fragt, ob durch den Bebauungsplan auch die Anzahl von Stellplätzen geregelt
werde.
Frau Briese erklärt, dass dies nicht Regelungsinhalt dieses Bebauungsplans sein solle. Dafür müsste aufwendig eine komplette Bestandaufnahme durchgeführt und ein Verkehrskonzept für den ruhenden Verkehr erarbeitet werden.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
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SPD |
3 |
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FDP |
2 |
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Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
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UWG/Freie Wähler |
1 |
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DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
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Gesamt: |
17 |
0 |
0 |