Beschluss:

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplans zu und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer zweiwöchigen Auslegung der Planunterlagen durchzuführen.

 


Ratsfrau Köser merkt an, dass im aufgeführten Geltungsbereich zwei Stichstraßen nicht berücksichtigt werden.

 

Ratsherr Peters fragt, woraus sich die Begrenzung des Geltungsbereichs ergebe.

 

Frau Briese erklärt, dass eine Bestandsaufnahme vor Ort durchgeführt wurde auf Grundlage dessen der Geltungsbereich ermittelt wurde. Eine Vergrößerung des Geltungsbereiches um gleichartige Hausgruppen sei möglich, dies müsse jedoch noch geprüft werden.

 

Ratsherr Weyen fragt, ob auch eine Festsetzung der Straßenbegrünung im Plangebiet angedacht sei.

 

Frau Briese erklärt, dass es sich in diesem Fall um einen schlichten Bebauungsplan handle, der nur ausgewählte Planinhalte vorsehe. Weder eine Festsetzung der Straßenbegrünung noch eine Festsetzung von Verkehrsflächen sei geplant.

 

Ratsfrau Köser fragt, ob durch den Bebauungsplan auch die Anzahl von Stellplätzen geregelt werde.

 

Frau Briese erklärt, dass dies nicht Regelungsinhalt dieses Bebauungsplans sein solle. Dafür müsste aufwendig eine komplette Bestandaufnahme durchgeführt und ein Verkehrskonzept für den ruhenden Verkehr erarbeitet werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

8

 

 

SPD

3

 

 

FDP

2

 

 

Bündnis 90 / Die Grünen

2

 

 

UWG/Freie Wähler

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

 

Gesamt:

17

0

0