Beschluss:

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt:

 

1.1          Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 zu eigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

6

 

 

FDP

3

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

1

 

Zentrum

1

 

 

Gesamt:

15

1

 

 

 

1.2          Er übernimmt den Bericht seines Arbeitskreises als eigenen Schlussbericht mit der Änderung, dass die Differenz zwischen Aktiva und Passiva in Höhe von 44.360,16 € vom Kämmerer und nicht vom RPA aufgezeigt worden ist.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

6

 

 

FDP

3

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

1

 

Zentrum

1

 

 

Gesamt:

15

1

 

 

 

1.3          Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses kann nunmehr gem. § 101 Abs. 7 GO NRW folgenden Bestätigungsvermerk unterschreiben:

 

 

          Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Meerbusch hat den Jahresabschluss mit Anhang, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Stadt zum Bilanzstichtag geprüft. Die Aufstellung dieser Unterlagen nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der GO NRW liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, auf Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben.

 

Die Prüfung ist nach § 103 GO NRW unter Beachtung der hergebrachten Grundsätze einer ordnungsgemäßen Abschlussprüfung vorgenommen worden. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Bilanz und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und die wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für die abschließende Beurteilung bildet.

 

Die Prüfung hat zu folgender wesentlicher Einwendung geführt:

 

„Der Jahresabschluss 2010 ergab eine Differenz zwischen Aktiva und Passiva in Höhe von 44.360,16 €, die nicht aufgeklärt werden konnte. Zum Ausgleich der Bilanz wurde dieser Betrag gegen die Position Eigenkapital gebucht.“

 

 

Nach der Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss ansonsten den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Meerbusch. Der Lagebericht steht in Einklang mit der Bilanz, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Meerbusch und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Aufgrund des Prüfergebnisses kann daher der Bestätigungsvermerk nur eingeschränkt erteilt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

6

 

 

FDP

3

 

 

SPD

3

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

1

 

Zentrum

1

 

 

Gesamt:

15

1

 

 

 

 

 

2.            Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2010 gem. § 96 GO NRW festzustellen.

              Der Jahresabschluss weist folgende Werte aus:

 

              Bilanzsumme:

             

Aktiva

Passiva

585.699.402,80 €

585.699.402,80 €

 

Ergebnisrechnung:

Erträge

Aufwendungen

Fehlbetrag

116.781.315,40

124.958.136,73 €

-8.176.821,33 €

 

              Finanzrechnung:

Einzahlungen

Auszahlungen

Veränderung eigener Finanzmittel

127.520.737,37 €

128.134.620,00 €

-613.882,63 €

 

 

Gleichzeitig empfiehlt der den Mitgliedern des Rates, dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU

6

 

 

FDP

 

2

1

SPD

3

 

 

Bündnis 90/Die Grünen

2

 

 

UWG

 

1

 

Zentrum

1

 

 

Gesamt:

12

3

1