Sitzung: 25.04.2012 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1
Vorlage: RPA/320/2012
Beschluss:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt:
1.1 Der Rechnungsprüfungsausschuss macht sich den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2010 zu eigen.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
6 |
|
|
FDP |
3 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
Zentrum |
1 |
|
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Gesamt: |
15 |
1 |
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1.2 Er übernimmt den Bericht seines Arbeitskreises als eigenen Schlussbericht mit der Änderung, dass die Differenz zwischen Aktiva und Passiva in Höhe von 44.360,16 € vom Kämmerer und nicht vom RPA aufgezeigt worden ist.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
6 |
|
|
FDP |
3 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
Zentrum |
1 |
|
|
Gesamt: |
15 |
1 |
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1.3 Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses kann nunmehr gem. § 101 Abs. 7 GO NRW folgenden Bestätigungsvermerk unterschreiben:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der
Stadt Meerbusch hat den Jahresabschluss mit Anhang, die Inventur, das Inventar,
die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände
und den Lagebericht der Stadt zum Bilanzstichtag geprüft. Die Aufstellung dieser
Unterlagen nach den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der GO NRW liegen in der
Verantwortung des Bürgermeisters. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist
es, auf Grundlage der durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den
Jahresabschluss unter Einbeziehung der Inventur, des Inventars und der
Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände
sowie über den Lagebericht abzugeben.
Die Prüfung ist
nach § 103 GO NRW unter Beachtung der hergebrachten Grundsätze einer ordnungsgemäßen
Abschlussprüfung vorgenommen worden. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung
des durch den Jahresabschluss und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens- und Schuldenlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt
sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der
Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben Inventar, Übersicht über
örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Bilanz und
Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung
umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und die
wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Der
Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für die abschließende Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu
folgender wesentlicher Einwendung geführt:
„Der Jahresabschluss
2010 ergab eine Differenz zwischen Aktiva und Passiva in Höhe von 44.360,16 €,
die nicht aufgeklärt werden konnte. Zum Ausgleich der Bilanz wurde dieser
Betrag gegen die Position Eigenkapital gebucht.“
Nach der
Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss ansonsten den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt
insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Schuldenlage der Stadt Meerbusch. Der Lagebericht steht in Einklang
mit der Bilanz, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-
und Schuldenlage der Stadt Meerbusch und stellt die Chancen und Risiken der
zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Aufgrund des
Prüfergebnisses kann daher der Bestätigungsvermerk nur eingeschränkt erteilt
werden.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
6 |
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|
FDP |
3 |
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SPD |
3 |
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Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
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UWG |
|
1 |
|
Zentrum |
1 |
|
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Gesamt: |
15 |
1 |
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2. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vom Stadtkämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2010 gem. § 96 GO NRW festzustellen.
Der Jahresabschluss weist folgende Werte aus:
Bilanzsumme:
Aktiva |
Passiva |
585.699.402,80
€ |
585.699.402,80 € |
Ergebnisrechnung:
Erträge |
Aufwendungen |
Fehlbetrag |
116.781.315,40
€ |
124.958.136,73 € |
-8.176.821,33 € |
Finanzrechnung:
Einzahlungen |
Auszahlungen |
Veränderung
eigener Finanzmittel |
127.520.737,37 € |
128.134.620,00 € |
-613.882,63 € |
Gleichzeitig empfiehlt der den Mitgliedern des Rates, dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
6 |
|
|
FDP |
|
2 |
1 |
SPD |
3 |
|
|
Bündnis 90/Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
Zentrum |
1 |
|
|
Gesamt: |
12 |
3 |
1 |