Sitzung: 17.06.2015 Ausschuss Sanierung Hallenbad
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: SIM/0238/2015
Beschluss:
Der
Ausschuss Sanierung Hallenbad Meerbusch nimmt die vorgestellte Entwurfsplanung
zur Kenntnis und empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss die Sanierung des Hallenbades in
Meerbusch-Büderich auf Basis dieser Entwurfsplanung zu realisieren.
Rückblickend
führt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage aus, dass der Rat der Stadt Meerbusch
sich seinerzeit für die Sanierungsvariante ausgesprochen und die Durchführung
eines Architektenwettbewerbs in Auftrag gegeben hat. Aus dem Wettbewerbs- und
Vergabeverfahren ging schließlich Ende 2014 das Planteam Ruhr als Sieger hervor
und hat dementsprechend den Planungsauftrag in einer ersten Planungsstufe
(Leistungsphasen 2 + 3 HOAI) erhalten. Zur fachlichen Begleitung und zur
Bündelung der Kompetenzen verschiedener Fachausschüsse (Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss, Ausschuss für Schule und Sport, Bau- und Umweltausschuss)
hat der Rat einen Sonderausschuss Sanierung Hallenbad Meerbusch einberufen.
Dies ist die achte Sitzung des Ausschusses Sanierung Hallenbad seit
Einberufung.
In
seiner Sitzung am 14.04.2015 hat der Ausschuss Sanierung Hallenbad beschlossen,
die nächste Leistungsphase „Entwurfsplanung“ erarbeiten zu lassen und
festgelegt, welche Ausbauvarianten (Kinderplanschbecken, Kaminabbruch,
Beckenkopfsanierung, Drei-Fachverglasung, hinterlüftete Vorhangfassade, BHKW,
Lüftung hocheffizient) für die Planungen zu Grunde gelegt werden sollen.
Bürgermeisterin
Mielke-Westerlage führt aus, dass es sich in der heutigen Sitzung aus Sicht der
Verwaltung um die finale Vorlage vor Beginn der Baumaßnahme handelt.
Des Weiteren erläutert
Bürgermeisterin Mielke-Westerlage, dass das Hallenbad auch nach der Sanierung
seine sportliche Ausrichtung beibehalten soll und darüber hinaus eine
Kooperation mit der Physiotherapiepraxis angestrebt wird. Die energetischen
Kosten können gegenüber den derzeitigen durchschnittlichen Kosten aufgrund
erheblicher Reduzierungen im Bereich des Gas- und Stromverbrauchs deutlich
verringert werden. Die Einnahmeentwicklung und Nutzerstruktur wurde in der
Vorlage abgebildet und verdeutlicht, dass aufgrund von Synergien und Attraktivitätssteigerungen
die Anzahl der Besucher und somit die Einnahmeprognose nach Abschluss der
Sanierung erhöht werden können.
Die
Öffnungszeiten des Hallenbades sollten nach der Sanierung ausgedehnt werden,
sodass das Hallenbad circa 550 Stunden/Jahr zusätzlich geöffnet hat.
Aufgrund
der bereits bestehenden engen personellen Besetzung, führt die Ausweitung der
Öffnungszeiten zu einem zusätzlichen Personalbedarf; hierfür seien ca. 50.000 €
Mehraufwand bei den Personalkosten einzukalkulieren.
Während
der Sanierung des Hallenbades soll die leitende Fachkraft die Bauphase von
Beginn an, in Abstimmung mit dem Servicebereich Immobilien, intensiv begleiten.
Die Fachkräfte werden für zusätzliche Aufgaben innerhalb der Sportverwaltung
bzw. der Stadtverwaltung eingesetzt. Sollte sich eine Verwendung innerhalb
ihres Tätigkeitsbereiches als Fachkraft bei einem Kooperationspartner ergeben,
könnten während der Schließungsphase Personalkosten in nennenswerter Höhe
eingespart werden. Hierzu sind weitere Gespräche nötig, die derzeit laufen.
Die
vier Badewärterinnen können während der Sanierungsphase in städtischen Gebäuden
für die Reinigung eingesetzt werden. Dies führt während der Bauphase zu einer
Entlastung der Haushaltsstelle für Gebäudereinigung.
Während
der Sanierungsphase wird das Schulschwimmen im neuen „Rheinbad Hallenbad“ durch
eine Kooperation mit der Bädergesellschaft Düsseldorf abgedeckt, die Kosten
werden derzeit kalkuliert. Das Vereinsschwimmen hingegen wird nicht in dem
bisherigen Umfang in benachbarten Bädern möglich sein.
Durch
die in der Sitzung am 14.04.2015 beschlossenen Ausbauvarianten entstehen
Mehrkosten i.H.v. 730.000 € gegenüber der bisherigen Veranschlagung im
Haushalt.
Die
Verwaltung hat in der Vorlage Ausführungen zur Finanzierung der Projektkosten
dargelegt.
Das
bestehende Hallenbad ist in der Eröffnungsbilanz mit einer Nutzungsdauer von 70
Jahren angesetzt, Abschreibungsende ist 2035. Entsprechend des § 35 der
Gemeindehaushaltsverordnung ist die Restnutzungsdauer aufgrund der Verlängerung
seiner wirtschaftlichen Nutzungsdauer durch die Instandsetzung neu zu
bestimmen. Das Hallenbad soll nach der Sanierung mit einer neuen Nutzungsdauer
von 50 Jahren angesetzt werden.
Nach
dem Gesamtinvest i.H.v. 6.725.000 € abzgl. der Investitionskosten für die
Wiederherstellung der Außenanlage ergibt sich ein neuer Buchwert i.H.v.
8.918.159 €. Unter Berücksichtigung des neuen Buchwertes und der neu
festgesetzten Nutzungsdauer von 50 Jahren ergibt sich eine neue Abschreibung
i.H.v. 178.363 € pro Jahr. Die Änderungen hinsichtlich der Abschreibung setzen
erst nach Fertigstellung der Sanierung des Hallenbades ein. Die Fertigstellung
ist Mitte 2017 geplant, weshalb im Haushaltsjahr 2017 die Abschreibungen
anteilig anfallen. Der Differenzbetrag der bisherigen Abschreibung und der
neuen Abschreibung i.H.v. 60.303 € stellt eine zusätzliche Belastung für den
Haushalt dar.
Die
zu erwartenden Kreditkosten sind ebenfalls in der Vorlage ausführlich
dargestellt.
Dabei
ist berücksichtigt, dass für einen Teil der Maßnahme ein sehr günstiger Kredit
der KFW-Bank in Anspruch genommen werden soll. Die Finanzierung des
Restbetrages soll dann über den üblichen Kommunalkredit erfolgen. Es ist davon auszugehen, dass die Zinsen leicht
steigen, auch dies wurde in der Berechnung berücksichtigt.
Während
der Sanierung entfallen die Entgelteinnahmen, es entstehen jedoch auch keine
Kosten für den Badbetrieb (einschl. Energiekosten). Nach der Sanierung können
durch Anhebung der Eintrittsgelder, sowie die Erhöhung der Nutzerzahlen die
Einnahmen erhöht werden.
In
den Haushaltsjahren 2016, 2017 und 2018 ist das Saldo positiv. Ab 2019
entstehen sanierungsbedingte Mehrkosten, die in der Summe vom Haushalt
aufgefangen werden können.
Herr
Eule stellt die Entwurfsplanung anhand einer Präsentation vor, welche der
Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Anhand der Grundrisse erläutert Herr
Eule die geplanten Raumfunktionen.
Im
Anschluss erklärt Herr Lahey das technische Betriebskonzept/ Energiekonzept,
welches die maßgebliche Senkung des Energieverbrauchs ohne
Attraktivitätsverlust des Bades erzielen soll. Dieses Ziel soll durch die
Optimierung der Gebäudehülle und Anlagentechnik erreicht werden. Abschließend
stellt Herr Eule die Gestaltung des Bades vor.
Er
stellt den ungefähren Terminplan wie folgt dar:
Juni
2015 Baugenehmigungsverfahren
Oktober/November
2015 Baugenehmigung, Ausschreibung
(bei positiven Beschlüssen)
Dezember
2015 Submission
Anfang
2016 Baubeginn
Bauzeit
ca. 13-15 Monate (und ca. 4 Wochen Inbetriebnahme)
Ratsherr
Quass führt aus, dass das technische Betriebskonzept energetisch
nachvollziehbar sei und fragt nach, welche Beckentemperaturen bei der
Berechnung des Energieverbrauchs zu Grunde gelegt wurden. Herr Lahey erläutert,
dass entsprechend der Norm für das Lehrschwimmbecken 30 Grad und für das
Schwimmerbecken 28 Grad zu Grunde gelegt worden sind.
Ratsherr
Rettig erkundigt sich, wie viel Invest für die Physiotherapie angesetzt sei. Er
moniert darüber hinaus, dass die Kosten des Containers für die vorübergehende
Unterbringung nicht berücksichtigt seien.
Ratsherr
Bertholt fragt nach, ob die Sauna ein Wunsch des Mieters ist und dieser das
Invest trägt.
Herr
Klein bestätigt, dass die Inneneinrichtung inkl. Sauna dem Mieter obliegt und
dies mit dem Mieter ausführlich besprochen wurde.
Ratsherr
Damblon erklärt, dass die CDU-Fraktion den Eindruck hat, dass die Sanierung des
Hallenbades sehr gut durchgeplant sei und durch die Sanierung eine deutliche
Attraktivitätssteigerung des Hallenbades erreicht werden kann.
Er
begrüßt es, Kooperationen hinsichtlich des Betriebes einzugehen, da es einen
deutlichen Vorteil darstellt, wenn das Personal nicht von der Stadt Meerbusch
alleine vorgehalten werden muss.
Ratsherr
Damblon führt aus, dass die maximalen Kosten den Rahmen von 6,7 Mio. € nicht
übersteigen sollen und fragt nach, wie hoch die Gefahr ist, dass dieser Rahmen
nicht eingehalten werden kann.
Herr
Klein erklärt, dass dieses Projekt ebenfalls nach dem Controlling Verfahren für
Hochbauten durchgeführt wird und vor dem eigentlichen Baubeginn ca. 80% der
Leistung, inkl. allen großen Gewerken, ausgeschrieben werden. Bei der
Submission wird die Kostenschätzung erneut überprüft und ein Baubeginn erfolgt
nur dann, wenn der vorgegebene Kostenrahmen eingehalten ist.
Herr
Eule führt aus, dass die Faktoren des Wettbewerbs nicht berechnet werden
können, bei einem Projekt in dieser Größe jedoch Sicherheiten einkalkuliert
werden und eine Kontrolle der Berechnungen anhand der bepreisten
Leistungsverzeichnisse erfolgt. Sollte es Abweichungen von mehr als 3-5 %
geben, wird an den Bauherren herangetreten um ggfs. Änderungen zu besprechen.
Ratsherr
Quass bittet um Erläuterung, welche Kosten in der Kostenschätzung enthalten
sind, ob bspw. die Kosten für die Inneneinrichtung berücksichtigt worden sind.
Herr
Eule und Herr Kaluza erklären, dass es sich um eine Voll-Kosten-Schätzung inkl.
der Innenausstattung, wie z.B. Umkleidekabinen handelt.
Ratsfrau
Niederdellmann-Siemes erklärt, dass der Architektenwettbewerb und die
Beauftragung von Fachleuten der richtige Ansatz waren. Die Kostenschätzung vor
einigen Wochen hat sich durch die neue Berechnung bestätigt, weshalb die
SPD-Fraktion zuversichtlich ist, dass der Kostenrahmen eingehalten werden kann.
Hinsichtlich
des Personaleinsatzes während der Bauphase geht die SPD-Fraktion davon aus,
dass gesetzliche Pflichten wie z.B. Mitbestimmung einhalten werden. Eine
Kooperation mit Düsseldorf hält die SPD-Fraktion für die Sanierungsphase für
den richtigen Weg, jedoch sollten Fragen hinsichtlich einer Kooperation und der
personellen Besetzung nach der Sanierung noch tiefergehend besprochen und
diskutiert werden. Des Weiteren erklärt
Ratsfrau Niederdellmann-Siemes, dass der Verkauf des Grundstückes an der
Hermann-Unger-Alle für die Gegenfinanzierung wichtig ist und dies zeitnah durch
die Verwaltung in den Ausschuss für Planung und Liegenschaften eingebracht
werden sollte.
Frau
Mielke-Westerlage führt aus, dass die Stadt Meerbusch derzeit Gespräche
hinsichtlich einer möglichen Kooperation führt. Die Überplanung des Grundstücks
an der Hermann-Unger-Alle soll nach der Sommerpause Thema im Ausschuss für
Planung und Liegenschaften sein.
Ratsherr
Schoenauer fragt nach, ob nach der Ausschreibung, vor Umsetzung des
Baubeschlusses, ein Beschluss des Ausschusses eingeholt wird. Herr Klein
erklärt, dass lediglich ein weiterer Beschluss des Ausschusses eingeholt wird,
wenn das Submissionsergebnis nicht mit der Planung übereinstimmt.
Ratsherr
Bertholdt führt aus, dass bisher von einer Bauzeit von einem Jahr gesprochen
wurde und nicht von 13 bis 15 Monaten und fragt nach, wie es mit dem Risiko
hinsichtlich Preissteigerungen aussieht.
Herr
Kaluza erklärt, dass eine Bauzeit von 15 Monaten realistisch sei und die
Qualität des Endergebnisses entscheidend sein sollte und nicht die Bauzeit.
Herr Klein erläutert, dass sich das Zeitrisiko einer Baupreissteigerung auf den
Zeitraum bis zur Submission und nicht bis zur Fertigstellung bezieht, da in der
Submission der Preis festgelegt wird.
Ratsherr
Jung fragt, ob Eventualitäten, die die Summe nicht ausreichen lassen, wie z.B.
eine Asbestsanierung oder Betonsanierung ausgeschlossen werden können. Herr
Eule erklärt, dass eine komplette Betonsanierung, sowie eine aufwendige
Asbestsanierung nicht erforderlich sein werden. Eine teilweise Betonsanierung
ist erforderlich, diese ist in der Kostenplanung enthalten.
Nach
der Beantwortung aller Fragen lässt Bürgermeisterin Mielke-Westerlage über den
Beschlussvorschlag abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD |
3 |
|
|
FDP |
|
2 |
|
Bündnis 90 / Die Grünen |
2 |
|
|
UWG |
|
1 |
|
Fraktion DIE LINKE und Piraten |
1 |
|
|
Bürgermeisterin |
1 |
|
|
Gesamt |
15 |
3 |
|