hier: Baubeschluss
Beschlussvorschlag:
- Der
Ausschuss Sanierung Hallenbad Meerbusch nimmt die vorgestellte
Entwurfsplanung zur Kenntnis und empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und
Wirtschaftsförderungsausschuss die Sanierung des Hallenbades in
Meerbusch-Büderich auf Basis dieser Entwurfsplanung zu realisieren.
- Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat, der vorgestellten Entwurfsplanung zur Sanierung des Hallenbades in Meerbusch-Büderich zuzustimmen und beauftragt die Verwaltung, den Planungsauftrag an das Planteam Ruhr um die zweite Planungsstufe (Leistungsphasen 4 – 8 nach HOAI) zu erweitern und das Projekt entsprechend dem Planungsergebnis zu realisieren.
- Der Rat der Stadt Meerbusch stimmt gem. § 85 Abs. 1 i.V.m. § 83 Abs. 1 Sätze 3 und 4 GO NRW der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 730.000,00 € bei dem Produkt 010 111 140 Technisches Gebäudemanagement (PSP-Element 7.010.120.83.710.001 / 7851 0000 – Sanierung Hallenbad -) zu.
Sachverhalt:
Die Stadt Meerbusch beschäftigt sich seit August 2011 mit der Frage einer notwendigen Sanierung des Hallenbades in Meerbusch – Büderich. Die Notwendigkeit und der Umfang der Sanierung wurden in verschiedenen Untersuchungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen gutachterlich festgestellt. Vergleichsweise durchgeführte Voruntersuchungen über einen Hallenbadneubau führten zu dem Ergebnis, dass diese Variante deutlich teurer als die Sanierungsvariante ist.
Der Rat der Stadt hat sich in seiner Sitzung am 17.10.2013 im weiteren Planungsverfahren für die Sanierungsvariante ausgesprochen und hierüber die Durchführung eines Architektenwettbewerbs in Auftrag gegeben. Aus dem Wettbewerbs- und Vergabeverfahren ging schließlich Ende 2014 das Planteam Ruhr als Sieger hervor und hat dementsprechend den Planungsauftrag in einer ersten Planungsstufe (Leistungsphasen 2 + 3 HOAI) erhalten. Zur fachlichen Begleitung und zur Bündelung der Kompetenzen verschiedener Fachausschüsse (Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss, Ausschuss für Schule und Sport, Bau- und Umweltausschuss) hat der Rat einen Sonderausschuss Sanierung Hallenbad Meerbusch einberufen, der die verschiedenen Planungsschritte, insbesondere die Überarbeitung und Weiterentwicklung des Wettbewerbsergebnisses, intensiv begleitet und durch verschiedene Beschlüsse gesteuert hat.
Nunmehr ist die Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung abgeschlossen, so dass die abschließende Zustimmung zum Projekt und damit der Baubeschluss zu treffen ist.
1.) Erläuterungen zur Entwurfsplanung
Der Sonderausschuss Sanierung Hallenbad hatte sich zuletzt
in seiner Sitzung am 14.04.2015 mit dem aktuellen Planungsstand intensiv
auseinander gesetzt. Hier ging es insbesondere um die Frage, ob die im Zuge der
Planung identifizierten „Sonderbauteile/ Maßnahmen“ im Einzelnen in der
weiteren Planung und Ausführung Berücksichtigung finden sollen. Der Ausschuss
sprach sich dabei für die Einplanung der Punkte
- Kinderplanschbecken
- Kaminabbruch
- Beckenkopfsanierung mit hochliegendem Wasserspiegel
- Dreifach-Verglasung der Schwimmhallen-Fensterkonstruktion
- Hinterlüftung Vorhangfassade
- BHKW
- Hocheffiziente
Lüftung
aus. Unter Berücksichtigung dieser Punkte haben das Generalplanerbüro Planteam Ruhr und weitere Fachingenieure (Tragwerksplanung, energetischer Nachweis, Brandschutz) die Leistungsphase „Entwurfsplanung“ bearbeitet. In dieser Planungsphase sind erneut auch die Nutzer der beiden Mieteinheiten, Frisör und Praxis für physikalische Therapie mit eingebunden und die dortigen Überlegungen mit in die Planung integriert worden. Die Ergebnisse sind in der Anlage in Form von Grundrissplänen, Ansichten, Baubeschreibung, Flächennachweis und Kostenübersichten beigefügt. Das Planungsteam wird die Planungsergebnisse in der Sitzung des Sonderausschusses Hallenbad sowie des Haupt- und Finanzausschusses vorstellen und ausführlich erläutern.
Die geplante Sanierung des Hallenbades wird insbesondere aus energetischer Sicht zu einer wesentlichen Verbesserung führen. Nach den Berechnungen des Energieausweises beläuft sich der Primärenergiebedarf auf 306,9 kwh/qm/a und liegt damit um ca. 8 % unter den derzeitig gültigen Anforderungswerten der Energieeinsparverordnung 2014. Hinsichtlich der Dämmqualität der Gebäudehülle ist festzuhalten, dass alle Außenbauteile die ENEV – Mindestanforderungen erfüllen.
Diese Maßnahmen führen in Folge auch zu einer deutlichen Reduzierung der Betriebskosten. Während für das Bad in den Jahren 2011 – 2014 durchschnittlich 203.900 € jährlich für Strom, Heizenergie und Wasser aufgewendet werden musste, wird sich dieser Betrag auf ca. 114.000 € reduzieren und damit zu einer Entlastung des Haushalts beitragen.
2.) Zukünftige Nutzungskonzeption
Das
Hallenbad soll auch nach der Sanierung seine sportliche Ausrichtung
beibehalten. Darüber hinaus wird eine Kooperation mit der Physiotherapiepraxis
angestrebt. Die Räumlichkeiten der Physiotherapiepraxis werden im Zuge der
Hallenbadsanierung ebenfalls umfangreich saniert und um einen ca. 200 m² großen
Fitnessbereich (inkl. Sauna) erweitert. Hierdurch entsteht ein zusätzliches,
attraktives Sportangebot gepaart mit Angeboten aus dem Gesundheitsbereich in
Form von Massagen, Reha-Sport usw. als ideale Ergänzung zum zukünftigen Angebot
des Hallenbades. Dadurch werden sich Synergieeffekte ergeben, die einen Anstieg
der Besucherzahlen erwarten lassen. Nach der Sanierung erfolgt ebenfalls eine
Anpassung der Miete für die Praxis für physiotherapeutische Therapie
einschließlich Fitnessbereich.
In
den bisherigen Gesprächen mit den Mietern wurden auf Grundlage eines
gemeinsamen Interesses die jeweiligen
Vorstellungen und Ideen ausgetauscht. Ein weiteres Gespräch wird noch vor der
Sommerpause geführt. Die Ideen gehen von einem gemeinsamen Namen für das Sport-
und Gesundheitszentrum und daraus resultierend auch ein für den Kunden
gemeinsamen Angebot aus, bis hin zur Nutzung eines gemeinsamen Kassen- und
Zugangskontrollsystems.
Die
Wasserzeiten sollen in zwei Varianten zur Verfügung gestellt werden, zum einen
durch Vermietung eines Beckens (oder eines Teilbereiches) zur ausschließlichen
Nutzung und zum anderen durch Nutzung des Beckens während des öffentlichen
Badebetriebes mit Abrechnung nach jeweiliger Nutzerzahl.
Das neue Kassensystem soll über bare und unbare Zahlungsmethoden verfügen.
3.) Zukünftige Entgeltstruktur und
Erwartungen zum Betriebsergebnis
3.1 Betriebskosten
In den vergangenen Jahren entwickelten sich die Betriebskosten des Hallenbades wie folgt:
2011:
Energiekosten: 187.100,00 €
Nebenkosten (Grundsteuer, Abgaben, Versicherung etc.) 26.100,00 €
Gesamtsumme Nebenkosten 213.200,00 €
2012:
Energiekosten: 205.300,00 €
Nebenkosten (Grundsteuer, Abgaben, Versicherung etc.) 42.500,00 €
Gesamtsumme Nebenkosten 247.800,00 €
2013:
Energiekosten: 216.100,00 €
Nebenkosten (Grundsteuer, Abgaben, Versicherung etc.) 30.600,00 €
Gesamtsumme Nebenkosten 246.700,00 €
2014:
Energiekosten: 207.000,00 €
Nebenkosten (Grundsteuer, Abgaben, Versicherung etc.) 35.200,00 €
Gesamtsumme Nebenkosten 242.200,00 €
Durchschnittlich somit:
Energiekosten: 203.875,00 €
Nebenkosten (Grundsteuer, Abgaben, Versicherung etc.) 33.600,00 €
Gesamtsumme Nebenkosten 237.475,00 €
Hinsichtlich der vom Ingenieurbüro prognostizierten erheblichen Verbrauchsreduzierungen im Bereich des Gas- und Stromverbrauchs reduziert sich auch entsprechend die Aufwandsseite um ca. 90.000,00 €/a.
3.2 Entgeltstruktur
Durch
die geplante Kooperation mit der physikalischen Praxis wird beabsichtigt, die
bisherige Tarifstruktur von
·
Normaltarif,
·
ermäßigter
Tarif für Kinder, Studenten, freiw. Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst,
Empfänger von Transferleistungen usw.,
·
Geldwertmarken,
um
eine so genannte Bäderkarte (Monatsbeitrag für die Nutzung Fitness + Schwimmbad
mit Rabattierung; in Abhängigkeit von der Abrechnungs-/Kassentechnik und
Vereinbarung mit dem Betreiber des Fitnessbereiches) zu erweitern, um
entsprechende Synergieeffekte zu erzielen.
Die
Einführung von Zeittarifen wird nicht als sinnvoll erachtet, da die
Aufenthaltsdauer im Schwimmbad anders als in einem Freizeitbad eher gering sein
wird.
3.3 Einnahmeprognose
Die Einnahmen aus Entgelten aus dem öffentlichen Badebetrieb sowie dem Vereinsschwimmen sahen in den vergangenen fünf Jahren wie folgt aus:
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
|
Entgelte
Einzeleintritte |
110.400,00 € |
130.500,00 € |
122.400,00 € |
113.800,00 € |
123.000,00 € |
Entgelte Vereine |
21.700,00 € |
20.700,00 € |
26.500,00 € |
36.500,00 € |
30.900,00 € |
Sonstige
Einnahmen |
2.600,00 € |
2.800,00 € |
2.400,00 € |
2.200,00 € |
2.400,00 € |
Gesamteinnahmen |
134.700,00
€ |
154.000,00
€ |
151.300,00
€ |
152.500,00
€ |
156.300,00
€ |
Die
Nutzerstruktur sah in den vergangenen fünf Jahren wie folgt aus:
|
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
Öffentlichkeit |
54.119 |
56.907 |
51.819 |
45.640 |
46.858 |
Schulen |
33.189 |
33.062 |
33.101 |
30.073 |
29.899 |
Vereine |
15.017 |
16.159 |
17.850 |
17.636 |
18.102 |
Gesamt |
102.325 |
106.128 |
102.770 |
93.349 |
94.859 |
Das
Hallenbad wird von verschiedenen Nutzern / Nutzergruppen genutzt. Hierzu zählen
neben der Öffentlichkeit, den Schulen und den Vereinen auch Schwimmschulen und
Schwimmkurse mit unterschiedlichen Kursangeboten. Die Teilnehmer an den
Schwimmkursen sind in den Werten der Zeile „Öffentlichkeit“ enthalten.
Mit
Fertigstellung der Sanierung und der damit verbundenen Erweiterungen des
Angebotes (z. B. Kinderplanschbecken, Kooperation mit der physikalischen
Praxis) sowie einer Ausweitung der Öffnungszeiten (siehe hierzu Pkt. 4) wird
von einem Anstieg der Besucherzahlen im öffentlichen Badebetrieb auf die
Besucherzahl des Jahres 2011 ausgegangen.
Die
Entgelte wurden letztmalig zum 01.04.2013 festgesetzt und zwar auf 3,45 € /
Erwachsener bzw. 1,70 € / ermäßigter Eintritt. Eine Anhebung und Angleichung
der Entgelte an benachbarte Bäder vergleichbarer Art wird erforderlich sein.
Deshalb
wird der Kalkulation nach Abschluss der Sanierung ein Entgelt in Höhe von 4,00
€ / Erwachsener und 2,00 € / ermäßigter Eintritt zugrunde gelegt. Für das
Vereinsschwimmen und die Vermietung von Becken oder Teilbereichen ist eine
Steigerung des Entgeltes von 5% kalkuliert.
Damit
würden sich folgende Mehreinnahmen ergeben:
|
Mehreinnahmen bei
Anstieg der Besucherzahl um 10.000 und Entgelterhöhung auf 4,00 € /
Erwachsene und 2,00 € / ermäßigt und Entgelterhöhung Vereinsschwimmen um 5 % |
Einzeleintritte |
43.000,00 € |
Vereinsschwimmen |
1.600,00 € |
Gesamt |
44.600,00 € |
4.) Personelle
Besetzung und Personalkosten
Die
Mitarbeiter des Hallenbades arbeiten derzeit mit Ausnahme der leitenden
Fachkraft und des Technikers im Schichtbetrieb. Das Hallenbad wird derzeit mit
folgender personeller Besetzung betrieben:
Bezeichnung: Anzahl Einsatz
Wasseraufsicht
möglich
Leitende
Fachkraft für Bäderbetriebe (Anzahl: 1)
Fachkraft
für Bäderbetriebe (Anzahl: 2) 2 ja
Badewärterin
(Anzahl: 4) 4 nein
Techniker
(mit Befähigung zum Rettungsschwimmer) (Anzahl: 1)
Schwachlastzeiten)
Ergebnis
Personalaufwendungen 2010 – 2014:
|
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
2014 |
Personalaufwand |
406.193 € |
405.739 € |
403.357 € |
369.463 € |
393.182 € |
Der
Betreiber eines Hallenbades ist aufgrund der ihm aus § 823 ff. BGB
abzuleitenden Verkehrssicherungspflicht sowie aufgrund der Richtlinie DGfdB R
94.05 „Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern während
des Badebetriebes“ der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. zu einer
Betriebs- und einer Beckenaufsicht verpflichtet, für die er geeignetes Personal
einzusetzen hat. Uneingeschränkt geeignet sind Fachkräfte für Bäderbetriebe.
Darüber hinaus kann in Schwachlastzeiten oder ergänzend Personal eingesetzt
werden, welches den Nachweis der Rettungsfähigkeit besitzt.
Eine
Übertragung der Aufsicht auf eine Wasserrettungsorganisation, wie der DLRG, ist
aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht, welche der Stadt Meerbusch als
Badbetreiber obliegt, nicht möglich, da zwar ausgebildete Rettungsschwimmer der
DLRG für die Wasseraufsicht (Beckenaufsicht) eingesetzt werden können, aber
nicht für die Betriebsaufsicht. Die Betriebsaufsicht soll den sicheren Betrieb
des Bades gewährleisten und Haftungsrisiken für den Betreiber beherrschbar
machen. Sie erstreckt sich auf die baulichen und technischen Anlagen. Sie
umfasst die notwendigen betrieblichen Maßnahmen und stellt sicher, dass die
einschlägigen Vorschriften eingehalten und die Pflichten des Badbetreibers
erfüllt werden. Daneben dürfen Tätigkeiten einer Rettungskraft im Bereich der
Wasseraufsicht, die von Bedeutung für die Sicherheit der Badegäste sind, nicht
selbständig, sondern nur „unter Leitung und Aufsicht“ einer Fachkraft
durchgeführt werden. Die eingesetzten städtischen Fachkräfte im Hallenbad sind
gleichermaßen für die Betriebsaufsicht, Beaufsichtigung des Badebetriebes sowie
der Wasseraufsicht verantwortlich.
Die
Öffnungszeiten sollten zukünftig sonntags bis 18 Uhr ausgedehnt werden und das
Hallenbad an Feiertagen wie z.B. Christi Himmelfahrt, Fronleichnam,
Pfingstmontag nach den Hauptgottesdienstzeiten geöffnet sein. Das Bad soll an
bis zu 336 Tagen und bis zu 4.400 Stunden (bisher 331 Tage und 3.850;
Durchschnitt der Jahre 2012 – 2014) geöffnet sein.
Aufgrund
dessen ist mit einem Gesamtpersonalbedarf (ohne Badewärterinnen) für Betriebs-
und Beckenaufsicht von 5 Fachkräften auszugehen. Im Vergleich zu dem bisherigen
Personalbestand wäre eine zusätzliche Planstelle erforderlich.
Dies
führt insgesamt zu einem personellen Mehraufwand in Höhe von ca. 50.000 € pro
Jahr.
5.) Bauablauf und Lösungen während der
Bauphase
Unter der Voraussetzung, dass der Rat der Stadt Meerbusch noch vor der Sommerpause den abschließenden Beschluss über die Entwurfsplanung – und damit den Baubeschluss – fasst, könnte das Planerteam in den Sommerferien den Bauantrag fertigstellen und mit der Ausführungsplanung beginnen. Die Ausschreibung des Projektes würde dann etwa in den Monaten September bis November d. J. erfolgen. Baubeginn könnte dann unmittelbar nach Beendigung der Weihnachtsferien zu Beginn des Jahres 2016 sein. Es ist mit einer Bauzeit von rd. 14 Monaten zzgl. 2 Monaten zur Einregulierung zu rechnen.
5.1
Personalverwendung während der Sanierungsphase
Die
leitende Fachkraft soll die Bauphase von Beginn an, in Abstimmung mit dem
Servicebereich Immobilien, intensiv begleiten.
Die
Fachkräfte werden entweder für zusätzliche Aufgaben innerhalb der
Sportverwaltung (z.B. Wochenendöffnung der Sporthallen) bzw. der
Stadtverwaltung eingesetzt. Sollte sich eine Verwendung innerhalb ihres
Tätigkeitsbereiches als Fachkraft bei einem Kooperationspartner ergeben,
könnten Personalkosten in nennenswerter Höhe während der Schließungsphase
eingespart werden. Hierzu sind weitere Gespräche nötig, die derzeit laufen.
Der
Techniker soll in dieser Zeit Vakanzen im Bereich der Schulhausmeister
ausgleichen.
Die
vier Badewärterinnen können während der Sanierungsphase in städtischen Gebäuden
für die Reinigung (SIM) eingesetzt werden. Dies führt während der Bauphase von
16 Monaten zu einer Entlastung der Haushaltsstelle für Gebäudereinigung
(jährlicher Ansatz 1.000.000 €) von insgesamt ca. 174.000 € bzw. 130.500 € /
Jahr.
5.2 Schulschwimmen während der Sanierungsphase
Während
der Sanierungsphase können große Teile, wenn nicht sogar das gesamte
Schulschwimmen im neuen „Rheinbad Hallenbad“ (Europaplatz 1,
Düsseldorf-Stockum) stattfinden. Die Bädergesellschaft Düsseldorf hat ihre
entgegenkommende Bereitschaft in dieser Hinsicht erklärt, die Kosten werden
derzeit kalkuliert.
Der
Transport der Schüler zum Rheinbad erfolgt weiterhin mit dem Unternehmen Taeter
im Rahmen bestehender Verträge.
5.3 Vereinsschwimmen während der Sanierungsphase
Die Vereine, die Schwimmschulen und Schwimmkurse wurden über die voraussichtliche Dauer der Schließung informiert. Auch wurde ihnen Unterstützung bei der Suche nach Ausweichmöglichkeiten zugesagt. Gespräche mit den umliegenden Bädern zwecks dortiger Unterbringung laufen derzeit.
5.4 Kooperation
Während der Sanierungsphase kann durch eine Zusammenarbeit mit der Bädergesellschaft Düsseldorf erreicht werden, dass Teile des Schul- und Vereinsschwimmens in den Düsseldorfer Bädern durchgeführt werden.
Sie leistet bereits jetzt personelle Unterstützung im Rahmen eines Werkvertrages, damit der Betrieb des Hallenbades Meerbusch aufrechterhalten werden kann. Die bisherigen Erfahrungen mit der Bädergesellschaft sind durchweg positiv. Somit ist ein erster Schritt in Richtung einer zukünftigen Zusammenarbeit bereits getan.
Mit der Bädergesellschaft Düsseldorf mbH wurden erste Gespräche über verschiedene Kooperationsmöglichkeiten im Hinblick auf eine Betriebsoptimierung nach der Sanierungsphase geführt. Die Bädergesellschaft Düsseldorf ist ein auf den Betrieb kommunaler Bäder spezialisiertes Unternehmen in 100%-igem kommunalen Besitz. Sie nimmt sowohl technische als auch betriebliche Aufgaben in allen Aspekten des kommunalen Bäderangebotes wahr.
Sie ist insofern ein geeigneter Kooperationspartner für Aufgaben des Hallenbadbetriebes, die sie wegen Spezialisierung oder organisatorischer Größe besser übernehmen kann. Derzeit werden Gespräche geführt, um Kooperationsfelder und –optionen auszuloten.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Im
Haushaltsplan 2015 sind derzeitig für das Projekt Sanierung Hallenbad Meerbusch
insgesamt 5.995.000,00 € bereitgestellt. Nach Abschluss der
Entwurfsplanungsphase ergeben sich aus der aktualisierten Kostenberechnung
Gesamtkosten in Höhe von 6.725.000,00 €. Darin enthalten sind die gesamten
Baukosten einschl. Planungskostenanteil und ein Betrag von 50.000,00 € zur
Wiederherstellung der Außenanlagen die bedingt durch die Bauarbeiten im
unmittelbaren Umfeld des Gebäudes instand zu setzen sind. Der Differenzbetrag
in Höhe von 730.000,00 € ist daher noch bereit zu stellen.
Die
für die Durchführung der Maßnahme notwendige Kreditfinanzierung errechnet sich
wie folgt:
Gesamtbaukosten 6.725.000,00
€
./. Fördergelder
für besondere Energieeffizienz 90.000,00
€
Zu finanzieren 6.635.000,00
€
Für
den Planungswettbewerb wurden in 2014 bereits 55.000,00 € verausgabt. Der
Restbetrag in Höhe von 6.580.000,00 € wird aller Voraussicht nach wie folgt
kassenwirksam
Haushaltsjahr 2015: 700.000,00 €
Haushaltsjahr 2016: 4.880.000,00 €
Haushaltsjahr 2017: 1.000.000,00 €
Auf der Ertragsseite ist entsprechend die zusätzliche Erstattung der Mehrwertsteuer anzusetzen:
Haushaltsjahr 2015 6.540,00 €
Haushaltsjahr 2016 83.250,00 €
Haushaltsjahr 2017 580.440,00 €
Haushaltsjahr 2018 118.940,00 €
____________
789.170,00 €
Erzielung einer möglichen Einnahme aus Verkauf des Grundstücks Herrmann-Unger-Allee (zwischen Parkplatz und Kinderspielplatz) in Höhe von rd. 1.200.000,00 € (2.700 qm x 440,00 €/qm).
Auswirkungen der Investition auf den städt. Haushalt:
Nach aktuellen Informationen können die Kosten für die Außenhülle und die Heizungsanlage durch einen zinsgünstigen Kredit der KfW-Bank finanziert werden. Allerdings hat die KfW-Bank hier eine Höchstgrenze festgesetzt, welche 300,00 € pro Quadratmeter der Nettogrundfläche beträgt. Im vorliegenden Fall wären somit 1.020.000,00 € förderfähig.
Die Inbetriebnahme des sanierten Hallenbades findet Anfang/Mitte 2017 statt:
- Abschreibung:
Bisher wurde für das Hallenbad im Zuge der Eröffnungsbilanz eine Nutzungsdauer von 70 Jahren angesetzt. Nach den Wertermittlungsrichtlinien ist für Hallenbäder ein Abschreibungszeitraum von 40 – 70 Jahren zweckmäßig und zulässig.
Hierzu wird in der Gemeindehaushaltsverordnung unter § 35 – Abschreibungen folgendes ausgeführt:
(8) Wird durch Instandsetzung eines Vermögensgegenstandes des
Anlagevermögens eine Verlängerung seiner wirtschaftlichen Nutzungsdauer
erreicht, ist die Restnutzungsdauer neu zu bestimmen….
Aufbauend auf den bisher gesammelten Erfahrungen des Bestandsbades mit einer Nutzungsdauer von 49 Jahren hält es die Verwaltung daher für gerechtfertigt, für das vollständig sanierte Bad in der weiteren Betrachtung einen neuen Nutzungszeitraum von 50 Jahren anzusetzen.
bis 2016 fällt noch die normale Abschreibung des alten Hallenbades an 118.060,00 €
ab 2017 berechnet sich die Abschreibung wie folgt:
2.243.159,00 € Restbuchwert
+ 6.725.000,00 € Gesamtinvestition
- 50.000,00 € Wiederherstellung der Außenanlage
8.918.159,00 € neuer
Buchwert ./. 50 Jahre neue Nutzungsdauer 178.363,00 €
- Kreditkosten
Für die Berechnung der Kreditkosten wurde das Rechnungsergebnis 2014 i.H.v. 55.000,00 € für die Finanzierung des Planungswettbewerbes dem Kreditbedarf des Jahres 2015 zugeschlagen. Legt man für diesen Betrag eine Zwischenfinanzierung mit Kassenkrediten zugrunde (durchschnittl. Zinssatz 0,2 %), betragen die entsprechenden Zinsen für ein ganzes Jahr gerade mal 110,00 €. Dieser Betrag ist marginal und zu vernachlässigen.
- 755.000,00 € in 2015 in Form eines regulären Investitionskredites als Annuitätendarlehen zu folgenden Konditionen:
2,05 % Zinssatz (aktueller Zinssatz zzgl. 0,25 % Risikozuschlag)
Laufzeit 30 Jahre
Zinsbindung bis zum Ende der Laufzeit
Tilgung 2,5 %
- 1.020.000,00 € in 2016 über die KfW-Bank zu folgenden Konditionen:
0,05 % Zinssatz
Laufzeit 30 Jahre
5 Jahre Tilgungsfrei
Zinsbindung 10 Jahre
Tilgung 3,976 %
- 3.860.000,00 € in 2016 in Form eines regulären Investitionskredites als Annuitätendarlehen zu folgenden Konditionen:
2,50 % Zinssatz (Zinsmeinung der Verwaltung)
Laufzeit 30 Jahre
Zinsbindung bis zum Ende der Laufzeit
Tilgung 2,277 %
- 1.000.000,00 € in 2017 in Form eines regulären Investitionskredites als Annuitätendarlehen zu folgenden Konditionen:
2,80 % Zinssatz (Zinsmeinung der Verwaltung)
Laufzeit 30 Jahre
Zinsbindung bis zum Ende der Laufzeit
Tilgung 2,170 %
Die Zins- und Tilgungszahlungen der ersten neun Jahre ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle, wobei nur die Zinszahlungen als Aufwand in die Ergebnisrechnung der betreffenden Haushaltsjahre einfließen:
Im Jahr 2016 fällt somit eine Zins und Tilgungszahlung in Höhe von insgesamt rd. 34.350,00 € an, welche sich in 2017 auf rd. 219.280,00 € erhöht.
Für den Zeitraum von 2018 bis 2021 bleibt die Gesamtbelastung von Zins- und Tilgungszahlungen mit einem Betrag in Höhe von rd. 269.000,00 € konstant.
Ab 2022 setzt dann die Tilgung des KfW-Darlehens ein, und die jährliche Belastung erhöht sich auf insgesamt rd. 309.550,00 €. Die Zinsen betragen am Anfang rd. 123.950,00 € und verringern sich durch die Tilgungszahlungen mit der Laufzeit.
Gesamtbetrachtung:
Im
Zuge der Sanierung und der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen findet
eine Betrachtung auf Ebene der Ergebnisrechnung statt. Dabei werden die
unmittelbar mit der Sanierung verbundenen Mehr- / Minderaufwendungen und Mehr-
/ Mindererträge gegenübergestellt.
Zustimmung
zu einer überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 85 Abs. 1 GO NRW:
Die Baumaßnahme ist
im Haushalt 2015 wie folgt finanziert: 95.000,00 € Ermächtigungsübertragung
2014/15, 1.500.000,00 € Ansatz 2015 plus 4.345.000,00 €
Verpflichtungsermächtigung. Darüber hinaus sind in 2016 4.345.000,00 €
veranschlagt (Gesamt = 5.940.000,00 €).
Um die planmäßige
Ausschreibung der ersten Gewerke der Baumaßnahme Ende 2015 vornehmen zu können,
müssen die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 730.000 € als überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung bereitgestellt werden. Die Deckung erfolgt durch die
Bereitstellung der VE aus dem Produkt 120 541 010 Straßen, Wege, Plätze
(PSP-Element 7.120.012.13.740.001 / 7811 0000 (Unterführung Bahnhof Osterath).
Nach derzeitigem Sach- und Kenntnisstand wird hier in 2015 keine
Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen und die VE wird im Haushalt 2016 neu
veranschlagt.
Gemäß § 9 Nr. 4.2
der Haushaltssatzung entscheidet der Kämmerer über außer- und überplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen bis 250.000 €, sofern in den Jahren, zu deren
Lasten die Verpflichtungsermächtigung erteilt wird, keine Auszahlungen in
mindestens gleicher Höhe in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten sind.
Zur mittelfristigen Finanzplanung gehören gemäß § 84 GO NRW neben dem laufenden
Haushaltsjahr sowie dem Planjahr die drei auf das Planjahr folgenden Jahre. Für
den Haushalt 2015 endet die mittelfristige Finanzplanung daher mit dem Jahr
2018. In diesem Planungszeitraum sind die nunmehr benötigten Mittel nicht
vorgesehen. Aus diesem Grund muss der Rat der überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung zustimmen (siehe Beschlussvorschlag Nr. 3).
Durch die
Ausführung des Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Der Wert der
Verpflichtungsermächtigung erhöht sich bei der Maßnahme zwar um 730.000,- €,
die Deckung ist jedoch durch die derzeit nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung
bei der Maßnahme Bahnhof Osterath gewährleistet, so dass der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird. Die tatsächlichen
Auszahlungen erhöhen sich in den Folgejahren nach derzeitigem Sach- und
Kenntnisstand um 730.000,- € und müssen im Rahmen der Haushaltsaufstellung für
das Jahr 2016 berücksichtigt werden.
Alternativen:
Keine; Alternativen sind im bisherigen Planungsprozess ausreichend untersucht und nicht weiterverfolgt worden.