Beschluss:

 

 

 

 

 

1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt den Gestaltungsplan (Stand April 2015) zu der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211B, Meerbusch‑Osterath, Wohngebiet nördlich Bommershöfer Weg, Blatt II, „Am Schweinheimer Kirchweg“ zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211B, Meerbusch‑Osterath, Wohngebiet nördlich Bommershöfer Weg, Blatt II, „Am Schweinheimer Kirchweg“ gemäß § 2 (1) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), für ein Gebiet , das im Norden durch die südliche Grenze des Struckslindenweges,

im Osten durch die östliche Grenze der Krefelder Straße (L 476), im Süden durch die nördlichen Grenzen der Gewerbegrundstücke nördlich der Rudolf-Diesel-Straße und im Westen durch die östliche Grenze des Fußweges zwischen dem Struckslindenweg und der Comeniusstraße begrenzt ist; maßgebend ist die Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) BauGB in der 5. Änderung des Bebauungsplan Nr. 211B, der Bestandteil des Beschlusses ist,

 

die vorrangig folgende Planungsziele zur Grundlage haben soll:

 

                                                - Entwicklung von Wohnbauflächen

                                                - Umwandlung von Dorfgebiet in Wohnbaufläche

- Schaffung der Voraussetzungen für die Realisierung eines Wohnprojektes für Menschen mit Handicap im sozial geförderten Wohnungsbau

 

 

 

Der Rat der Stadt beschließt, zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211B ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchzuführen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU       

8

 

 

SPD         

 

3

 

FDP          

2

 

 

Grüne       

2

 

 

UWG        

1

 

 

DIE LINKE und Piratenpartei 

 

1

 

Gesamt:    

13

4

 

 

2. Öffentlichkeitsbeteiligung

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung, die Öffentlichkeitsbeteiligung  gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen.

 


Die SPD Fraktion beantragt, sozial geförderten Wohnraum zu entwickeln. Von den derzeit 23 geplanten Einheiten sollen mindestens 6 als sozial geförderte Einfamilienhäuser geplant werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltungen

CDU      

 

8

 

SPD        

3

 

 

FDP         

2

 

 

Grüne      

 

1

1

UWG        

 

1

 

DIE LINKE und Piratenpartei

1

 

 

Gesamt:   

6

10

1

 

Somit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

 

Frau Steffens stellt die Grundzüge und Ziele der städtebaulichen Planung vor.

Herr Schoenauer begrüßt die Planung und stellt Fragen zur Machbarkeit der Erschließung  und der Notwendigkeit von Ausgleichsflächen.

Frau Steffens antwortet, dass sowohl die verkehrliche Erschließung als auch die kanaltechnische Erschließung mit den betreffenden Stellen, Straßenbau NRW und FB 5, abgestimmt und durch erste gutachterliche Stellungahmen belegt sind. Das Niederschlagswasser soll auf den Grundstücken versickert werden. Ausgleichsflächen sind nicht erforderlich, da das Gebiet bereits mit Planungsrecht belegt ist und es sich somit um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt.

Herr Rettig sieht die verkehrliche Erschließung über die Krefelder Straße kritisch und bitte die Verwaltung zu prüfen, ob die Anbindung an das Gebiet nicht über das angrenzende Gewerbegeit erfolgen kann.

Herr Schmoll fragt nach der Notwendigkeit der Höhe der Lärmschutzwand und der geplanten Ausführung.

Frau Steffens erklärt,  dass die Höhe der Lärmschutzwand erforderlich ist, um die angrenzenden Gewerbebetriebe nicht in ihren heutigen und zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten einzuschränken. Wie die Wand letztendlich ausgeführt wird, als Wand, Wall-Wand-Kombination etc. ist noch im Verfahren zu entwickeln.

Frau Niederdellmann-Siemes fragt nach der Möglichkeit der Realisierung von sozial gefördertem Wohnungsbau. Frau Steffens erläutert, dass im vorderen Bereich des Quartieres ein Wohnprojekt entstehen soll, das Menschen mit Handicap ein betreutes, eigenständiges Wohnen ermöglichen soll. Dieses soll als sozial geförderter Wohnungsbau errichtet werden. Die Elterninteressengemeinschaft ist derzeit in Gesprächen zu durchführbaren Realisierungsmöglichkeiten.

Nach kurzer Diskussion besteht Einigkeit darüber, die Planungsziele um das Ziel ‚Schaffung der Voraussetzungen zur Realisierung eines Wohnprojektes für Menschen mit Handicap‘ im sozial geförderten Wohnungsbau zu ergänzen.

Die SPD verweist in diesem Zusammenhang auch auf den gestellten Antrag zum sozialen Wohnungsbau und fordert  weiterhin die Realisierung von sozialem Wohnungsbau im Einfamilienhausbau. Sodann wird der Antrag abgestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:                einstimmig