Sitzung: 05.05.2015 Ausschuss für Planung und Liegenschaften
Vorlage: FB4/0209/2015
Beschluss:
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
i.V.m. §§ 1 (8) und 13a BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften nimmt den Gestaltungsplan
(Stand April 2015) zu der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211B, Meerbusch‑Osterath,
Wohngebiet nördlich Bommershöfer Weg, Blatt II, „Am Schweinheimer Kirchweg“ zur
Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 211B, Meerbusch‑Osterath, Wohngebiet nördlich Bommershöfer Weg, Blatt
II, „Am Schweinheimer Kirchweg“ gemäß § 2 (1) in Verbindung mit
§ 1 (8) BauGB Baugesetzbuch (BauGB) vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Artikel
1 des Gesetzes vom 20. November 2014
(BGBl. I S. 1748), für ein Gebiet , das im Norden durch die
südliche Grenze des Struckslindenweges,
im Osten durch die östliche Grenze der Krefelder Straße
(L 476), im Süden durch die nördlichen Grenzen der Gewerbegrundstücke nördlich
der Rudolf-Diesel-Straße und im Westen durch die östliche Grenze des Fußweges
zwischen dem Struckslindenweg und der Comeniusstraße begrenzt ist; maßgebend ist die
Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches gemäß § 9 (7) BauGB in der 5.
Änderung des Bebauungsplan Nr. 211B, der Bestandteil des Beschlusses ist,
die
vorrangig folgende Planungsziele zur
Grundlage haben soll:
-
Entwicklung von Wohnbauflächen
-
Umwandlung von Dorfgebiet in Wohnbaufläche
- Schaffung der Voraussetzungen für die Realisierung
eines Wohnprojektes für Menschen mit Handicap im sozial geförderten Wohnungsbau
Der Rat der Stadt beschließt, zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
211B ein beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne
Umweltprüfung durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
8 |
|
|
SPD
|
|
3 |
|
FDP
|
2 |
|
|
Grüne
|
2 |
|
|
UWG
|
1 |
|
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
|
1 |
|
Gesamt:
|
13 |
4 |
|
2.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung,
die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
(1) BauGB in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen.
Die
SPD Fraktion beantragt, sozial geförderten Wohnraum zu entwickeln. Von den
derzeit 23 geplanten Einheiten sollen mindestens 6 als sozial geförderte
Einfamilienhäuser geplant werden.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja |
Nein |
Enthaltungen |
CDU |
|
8 |
|
SPD
|
3 |
|
|
FDP
|
2 |
|
|
Grüne
|
|
1 |
1 |
UWG
|
|
1 |
|
DIE LINKE und Piratenpartei |
1 |
|
|
Gesamt: |
6 |
10 |
1 |
Somit ist der Antrag abgelehnt.
Frau Steffens stellt die Grundzüge und Ziele der
städtebaulichen Planung vor.
Herr Schoenauer begrüßt die Planung und stellt
Fragen zur Machbarkeit der Erschließung
und der Notwendigkeit von Ausgleichsflächen.
Frau Steffens antwortet, dass sowohl die
verkehrliche Erschließung als auch die kanaltechnische Erschließung mit den
betreffenden Stellen, Straßenbau NRW und FB 5, abgestimmt und durch erste
gutachterliche Stellungahmen belegt sind. Das Niederschlagswasser soll auf den
Grundstücken versickert werden. Ausgleichsflächen sind nicht erforderlich, da
das Gebiet bereits mit Planungsrecht belegt ist und es sich somit um einen
Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt.
Herr Rettig sieht die verkehrliche Erschließung
über die Krefelder Straße kritisch und bitte die Verwaltung zu prüfen, ob die
Anbindung an das Gebiet nicht über das angrenzende Gewerbegeit erfolgen kann.
Herr Schmoll fragt nach der Notwendigkeit der Höhe
der Lärmschutzwand und der geplanten Ausführung.
Frau Steffens erklärt, dass die Höhe der Lärmschutzwand erforderlich
ist, um die angrenzenden Gewerbebetriebe nicht in ihren heutigen und zukünftigen
Nutzungsmöglichkeiten einzuschränken. Wie die Wand letztendlich ausgeführt
wird, als Wand, Wall-Wand-Kombination etc. ist noch im Verfahren zu entwickeln.
Frau Niederdellmann-Siemes fragt nach der
Möglichkeit der Realisierung von sozial gefördertem Wohnungsbau. Frau Steffens
erläutert, dass im vorderen Bereich des Quartieres ein Wohnprojekt entstehen
soll, das Menschen mit Handicap ein betreutes, eigenständiges Wohnen
ermöglichen soll. Dieses soll als sozial geförderter Wohnungsbau errichtet werden.
Die Elterninteressengemeinschaft ist derzeit in Gesprächen zu durchführbaren
Realisierungsmöglichkeiten.
Nach kurzer Diskussion besteht Einigkeit darüber,
die Planungsziele um das Ziel ‚Schaffung der Voraussetzungen zur Realisierung eines
Wohnprojektes für Menschen mit Handicap‘ im sozial geförderten Wohnungsbau zu
ergänzen.
Die SPD verweist in diesem Zusammenhang auch auf den
gestellten Antrag zum sozialen Wohnungsbau und fordert weiterhin die Realisierung von sozialem
Wohnungsbau im Einfamilienhausbau. Sodann wird der Antrag abgestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig