Betreff
Bebauungsplan Nr. 303, Meerbusch-Bösinghoven, Von-Arenberg-Straße/Auf der Scholle, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Vorlage
FB4/746/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 303, Meerbusch‑Bösinghoven, Von-Arenberg-Straße / Auf der Scholle gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch –BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Planungsrecht für eine neue Wohnnutzung neben der planungsrechtlichen Sicherung der kirchlichen Nutzung.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 791 und 792 der Flur 4 der Gemarkung Bösinghoven und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes tritt die Satzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB über die Festlegung des Siedlungsbereiches in Meerbusch-Bösinghoven als im Zusammenhang bebauter Ortsteil außer Kraft.

 


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat am 4. Februar 2014 unter TOP 7 einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes für das dortige Kirchengrundstück beraten und dem Rat einen Aufstellungsbeschluss mit 14 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme empfohlen.

 

Dieser war bis dahin noch nicht in einer Beschlussvorlage formuliert.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

keine