Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 303, Meerbusch‑Bösinghoven,
Von-Arenberg-Straße / Auf der Scholle gemäß
§ 2 (1) Baugesetzbuch –BauGB- vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom
11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). Der Bebauungsplan
wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.
Ziel des
Bebauungsplanes ist die Schaffung von Planungsrecht für eine neue Wohnnutzung
neben der planungsrechtlichen Sicherung der kirchlichen Nutzung.
Der räumliche
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 791 und 792 der
Flur 4 der Gemarkung Bösinghoven und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes tritt die Satzung nach § 34 (4) Nr. 1 BauGB über die Festlegung des Siedlungsbereiches in Meerbusch-Bösinghoven als im Zusammenhang bebauter Ortsteil außer Kraft.
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat
am 4. Februar 2014 unter TOP 7 einen Antrag auf Aufstellung
eines Bebauungsplanes für das dortige Kirchengrundstück beraten und dem Rat
einen Aufstellungsbeschluss mit 14 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme empfohlen.
Dieser war bis dahin noch nicht in einer Beschlussvorlage formuliert.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.
Alternativen:
keine