Betreff
Einführung einer Baumschutzsatzung
Vorlage
DezIII/744/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage 3 beigefügte Satzung

 


Sachverhalt:

 

Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung am 29.01.2014 den Beschluss gefasst, die als Anlage 1 beigefügte Fassung der Satzung der Stadt Meerbusch über den Schutz von Bäumen im Stadtgebiet zu beschließen. Der Technische Beigeordnete, Herr Dr. Gérard, hatte bereits in der Ausschusssitzung darauf hingewiesen, dass die Änderungsvorschläge der FDP-Fraktion vor einer Beschlussfassung im Rat der Stadt vorab durch die Verwaltung juristisch zu prüfen sind. Darüber hinaus hatte Herr Dr. Gérard festgestellt, dass nicht alle von der FDP-Fraktion eingebrachten Änderungen des Verwaltungsentwurfes kenntlich gemacht wurden.

 

Nach erfolgter Prüfung durch die Verwaltung bestehen aus juristischer Sicht gegen die vorgeschlagenen Satzungsänderungen im Wesentlichen keine grundlegenden Bedenken. In der als Anlage 2 beigefügten Satzung sind die aus Sicht der Verwaltung zu übernehmenden Änderungsvorschläge der FDP-Fraktion in blauer Schrift hervorgehoben.

 

Die Änderungsvorschläge machen aus Sicht der Verwaltung weitere Änderungen erforderlich, die in der Anlage 2 rot hervorgehoben sind. Diese Änderungen werden wie folgt begründet.

 

·         Die von der FDP vorgeschlagene Präambel entspricht aus Sicht der Verwaltung nicht dem Satzungsrecht (vgl. Bekanntmachungsverordnung § 2 Abs. 2). Der beschriebene Zweck der Satzung sollte aus Sicht der Verwaltung daher in einem neuen § 1 eingefügt werden.

 

·         Der Ausnahmetatbestand in § 2 Abs. 6 kann aus Sicht der Verwaltung nicht entfallen. Er ist in den Mustersatzungen enthalten und zutreffend, da er gerade nicht dem Ausnahmetatbestand des § 2 Abs. 1 entspricht.

·         Der § 3 wurde seitens der FDP-Fraktion zusätzlich mit dem Begriff “Gebühren“ überschrieben. Da in diesem Paragrafen keine Regelungen zu Gebühren getroffen werden, kann dieser Begriff entfallen.

 

·         In § 4 Abs.1 wird das Wort “seinem“ durch “selbigem“ ersetzt. Dies entspricht dem von der FDP vorgeschlagenen Zusatz “auf selbigem Grund“ in § 5 Abs. 1.

 

In § 5 Abs. 4 werden die Worte “nach pflichtgemäßem Ermessen“ ersatzlos gestrichen, weil die Ausnahmen und Befreiungen als gebundene Erlaubnisse bei Vorliegen der Voraussetzungen zu erteilen sind und hierbei kein Ermessen entsteht. Der Hinweis des BUND auf dieses Redaktionsversehen ist damit zutreffend.

 

Die Verwaltung weist abschließend nochmals darauf hin, dass für die mit Einführung einer Baumschutzsatzung zwangsläufig verbundenen Ortsbesichtigungen, Überprüfungen und Kontrollen keine personellen Ressourcen zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ist die Verfügbarkeit von Fahrzeugen auf dem Baubetriebshof bereits jetzt derart eingeschränkt, dass zusätzliche Fahrten nicht in jedem erforderlichen Fall gewährleistet werden können.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Es entstehen keine haushaltswirksamen Auswirkungen

 


Alternativen:

 

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