Betreff
Eintragung eines Denkmals Deichweg 12 in Langst-Kierst
Vorlage
DezIII/741/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kulturausschuss beschließt, das Wohnhaus am Deichweg 12 in Langst-Kierst entsprechend dem Antrag des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege vom 17.10.2013 unter lfd. Nr. 161 in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch einzutragen.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz NW sind Denkmale in die Liste einzutragen. Gemäß § 9 Abs. 2 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Meerbusch entscheidet der Kulturausschuss über die Eintragung von Denkmalen in die Denkmalliste. Das gem. § 22 (3) 1 DSchGNW qualifizierte Gutachten des Landschaftsverbandes Rheinland, Rheinisches Amt für Denkmalpflege vom 15.08.2013 stellt die Denkmaleigenschaft gem. § 2 DSchGNW fest. An der Erhaltung und Nutzung des Baudenkmals besteht ein öffentliches Interesse aus wissenschaftlichen, architektur- und ortsgeschichtlichen Gründen. Das Gutachten ist als Anlage beigefügt.

Seit Juni 2013 ist das Denkmal gem. § 4 DSchGNW vorläufig unter Schutz gestellt. Im Bebauungsplan Nr. 91 ist es gem. § 9 (6) BauGB nachrichtlich als Denkmal gekennzeichnet.

 

Das Wohnhaus am Deichweg 12 in Langst- Kierst wurde 1967 von dem Architekten Wolfgang Döring geplant und gebaut. Das Haus ist ein eingeschossiger Flachdachbau aus weißgekälktem Kalksandsteinmauerwerk. Der Baukörper gliedert sich in 7 gleichgroße Schotten, U-förmige Sichtbetonelemente bilden das Dach. Tür- und Fensterelemente sind in schwarze Holzrahmen gefasst. Die Belichtung der Räume zur Straße erfolgt über festverkittete einfache Glasscheiben im Querschnitt der U-Träger, bzw. über einzelne Lichtkuppelfenster. Zum Garten hin ist die Außenwandebene zurückgesetzt und mit bodentiefen Schiebeelementen verglast. Die Innenausstattung ist schlicht, auf Notwendiges und Zweckmäßiges reduziert.

An die Garage, die in gleicher Bauweise wie das Wohnhaus errichtet wurde, schließt das Studio an, welches sich ebenfalls mit einer bodentiefen Verglasung zum Garten hin öffnet. Der Garten, der auch Teil des Denkmals ist, wird durch eine raumhohe Kalksandsteinwand gegliedert, die zuerst in der Flucht der seitlichen Garagenwand und später rechtwinklig zur rückwärtigen Hausfassade verläuft. Am Ende der Mauer steht vis-à-vis zum Wohnhaus der Gartenpavillon. Weite Teile des Grundstücks werden durch eine 2 m hohe Hecke umfasst. Der Garten wurde u. a. mit alten Obstbäumen und Rhododendren gestaltet.

Der Baukörper ist in seiner Konstruktion, die auf der Reihung von gleichgroßen Grundelementen beruht, ein bedeutendes Zeugnis der 1960er Jahre. Haus Gummersbach ist ein Beispiel für die Vereinfachung des Bauprozesses durch die Entwicklung von modularen Systemen, deren Bauweise Wolfgang Döring Ende der 1960er, bzw. Anfang der 1970er Jahre intensiv verfolgte. In dieser Zeit vollzog sich ein Wandel: Die landwirtschaftlich geprägten Ortslagen von Meerbusch wurden zu attraktiven Wohnorten am Rhein mit anspruchsvollen Einfamilienhäusern in gehobenem Wohnstandard.

 

 

Zusammenfassend sprechen für die Erhaltung des Objektes vor allem architekturgeschichtliche, architektonische und ortsgeschichtliche Gründe.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

keine

 


Alternativen:

keine