Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte VI. Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Meerbusch zu beschließen.
Sachverhalt:
In
§ 4 (1) der Entgeltordnung ist die bargeldlose Zahlung als einzige
Zahlungsmöglichkeit bestimmt, es sind also Überweisungen und Lastschriftzahlung
möglich.
Ab
dem 1. Februar 2014 regelt sich das Lastschriftverfahren in der Single Euro
Payments Area (SEPA) abschließend nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des
Europäischen Parlaments und des Rates
vom 14. März 2012 zur Festlegung der
technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Verordnung). Insofern erübrigt
sich eine Regelung des Lastschriftverfahrens in der Entgeltordnung.
Dafür wird in § 4 (2) Entgeltordnung jetzt eine generelle Fälligkeitsregelung für alle Entgelte an dieser Stelle vorgeschlagen. Materiell ändert sich für die Teilnehmer dadurch nichts, da diese Fälligkeitsregelung der gegenwärtigen Verfahrensweise entspricht.
Finanzielle
Auswirkung:
Keine.
Alternativen:
Keine.