Betreff
VI. Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Meerbusch
Vorlage
FB3/736/2014
Aktenzeichen
FB 3-43
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte VI. Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Meerbusch zu beschließen.

 


Sachverhalt:

In § 4 (1) der Entgeltordnung ist die bargeldlose Zahlung als einzige Zahlungsmöglichkeit bestimmt, es sind also Überweisungen und Lastschriftzahlung möglich.

Ab dem 1. Februar 2014 regelt sich das Lastschriftverfahren in der Single Euro Payments Area (SEPA) abschließend nach der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 des Europäischen  Parlaments und des Rates vom 14. März 2012  zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Verordnung). Insofern erübrigt sich eine Regelung des Lastschriftverfahrens in der Entgeltordnung.

Dafür wird in § 4 (2) Entgeltordnung jetzt eine generelle Fälligkeitsregelung für alle Entgelte an dieser Stelle vorgeschlagen. Materiell ändert sich für die Teilnehmer dadurch nichts, da diese Fälligkeitsregelung der gegenwärtigen Verfahrensweise entspricht.

 


Finanzielle Auswirkung:

Keine.

 


Alternativen:

Keine.