Betreff
Aufstellung der Nebentätigkeiten des Bürgermeisters
Vorlage
BM/231/2014
Art
Informationsvorlage

§ 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 2004 verpflichtet den Hauptverwaltungsbeamten, seine Nebentätigkeit nach § 71 LBG vor Übernahme dem Rat anzuzeigen. Darüber hinaus  ist dem Rat bis zum 31. März des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres eine Aufstellung über die durch die Nebentätigkeit erzielten Nebeneinnahmen vorzulegen.

 

Die Nebeneinnahmen im Jahre 2013 stellen sich wie folgt dar:

 

1.         Aufsichtsrat wbm - Vorsitzender                                   1.840,65 €

2.         Aufsichtsrat wno - Vorsitzender                           500,00 €

3.         Aufsichtsrat Stadtwerke Service Meerbusch

            Willich GmbH & Co. KG – Vorsitzender                800,00 €

4.         Beirat Rhenag                                                              2.102,25 €

5.         Lärmschutzkommission § 32 b                                32,00 €

6.         RWE Kommunalbeirat - Vorsitzender                               200,00 €

7.         GWG Beirat                                                                   800,00 €

 

insgesamt                                                                  6.274,90 €

 

Abzüglich der Entschädigung Beirat Rhenag (keine Tätigkeit aus Hauptamt) wurde der Betrag von 4.172,65 Euro an die Stadtkasse überwiesen.

 

 

 

gez.

 

Dieter Spindler

Bürgermeister