§ 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Korruptionsbekämpfung und zur
Errichtung und Führung eines Vergaberegisters in Nordrhein-Westfalen vom 16.
Dezember 2004 verpflichtet den Hauptverwaltungsbeamten, seine Nebentätigkeit
nach § 71 LBG vor Übernahme dem Rat anzuzeigen. Darüber hinaus ist dem Rat bis zum 31. März des dem
Rechnungsjahr folgenden Jahres eine Aufstellung über die durch die
Nebentätigkeit erzielten Nebeneinnahmen vorzulegen.
Die Nebeneinnahmen
im Jahre 2013 stellen sich wie folgt dar:
1. Aufsichtsrat
wbm - Vorsitzender 1.840,65
€
2. Aufsichtsrat
wno - Vorsitzender 500,00 €
3. Aufsichtsrat Stadtwerke Service
Meerbusch
Willich
GmbH & Co. KG – Vorsitzender 800,00 €
4. Beirat
Rhenag 2.102,25
€
5. Lärmschutzkommission
§ 32 b 32,00 €
6. RWE
Kommunalbeirat - Vorsitzender 200,00 €
7. GWG
Beirat
800,00 €
insgesamt 6.274,90
€
Abzüglich der
Entschädigung Beirat Rhenag (keine Tätigkeit aus Hauptamt) wurde der Betrag von
4.172,65 Euro an die Stadtkasse überwiesen.
gez.
Dieter Spindler
Bürgermeister