Betreff
Grundsanierung der Straße "Ossumer Straße" in Meerbusch-Lank
Vorlage
FB5/702/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt mit dem vom Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis genommenen Ausbau- bzw. Sanierungsvorschlag eine Bürgeranhörung durchzuführen und die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung im Bau- und Umweltausschuss wieder vorzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß verabschiedetem Haushaltsplan 2014 ist die Ossumer Straße grundhaft zu sanieren. Die Verwaltung hat für den vorhandenen Straßenaufbau ein Bodengutachten erstellen lassen. Nach den „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“ (RStO 12) ist für eine solche Anliegerstraße bei der aktuellen Verkehrsbelastung die Belastungsklasse BK 0,3 und damit ein frostsicherer Oberbau von 40 cm erforderlich. Der vorhandene Aufbau  weist allerdings in einer Tiefe von 40 bis 60 cm nicht standfeste, PAK belastete Auffüllungen aus Ziegelresten auf, die entsorgt werden müssen. Um eine ausreichende Tragfähigkeit und Frostsicherheit zu gewähren, muss daher nach Rücksprache mit dem Bodengutachter der Unterbau bis in 60 cm Tiefe ausgetauscht werden.

Die Verwaltung schlägt daher die Ausführung einer regelkonformen Erneuerung analog einer erstmaligen Herstellung des Fahrbahnaufbaus mit

  • 48 cm kombinierte Frostschutz-Tragschicht 0/45
  • 8 cm Asphalttragschicht
  • 4 cm Asphaltdeckschicht (in Summe 60 cm) vor.

Der Aufbau des Gehweges erfolgt analog 40 cm mit:

  • 26 cm kombinierte Frostschutz-Tragschicht 0/45 
  • 4 cm Bettungsmaterial
  • 10 cm Pflaster/Platten

 

Hinsichtlich der Fahrbahnaufteilung hat sich die Verwaltung wegen der Anliegernutzung, der vorhandenen Versorgungsleitungen und den Schäden am vorhandenen Baumbestand für die nachfolgenden Kriterien entschieden:

  • Schaffung möglichst vieler Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum unter Beachtung der neuen Baumbeete (daher nur 12 neue Parker statt bisher 15 Parkern)
  • Entfernung der vorhandenen schadhaften Bäume und Neupflanzung auf einer Seite wegen der vorhandenen Versorgungsleitungen
  • durchgehende Breite von ca. 1,50 m der Gehwege auf beiden Seiten
  • Fahrbahnbreite von 6,0 m, davon 2,0 m breite Parkstreifen

 

Aufgrund der vorhandenen Bebauung mit den bestehenden Zufahrten sind große Änderungen bei der Fahrbahnaufteilung nicht möglich. Die Gehwege erhalten allerdings auf beiden Seiten eine durchgehende Breite von 1,50 m. Dies ist möglich, weil die stark beschädigten Bäume im Gehweg entfernt werden und im Bereich der Parkstreifen neu gepflanzt werden. Aufgrund der bestehenden Grundstückszufahrten in Verbindung mit der bestehenden Fahrbahnbreite, dem Begegnungsverkehr und der neu zu pflanzenden Bäume können aus Sicht der Verwaltung maximal 12 öffentliche Parkplätze eingerichtet werden.

Die Fahrbahnbreite von 6,0 m bzw. 4,0 m im Bereich der Parkstreifen ist aufgrund des Begegnungsverkehrs und der Bedeutung als Anliegerstraße notwendig.

Die Ver- und Entsorgungsleitungen liegen in der südlichen Fahrbahnhälfte. Aus diesem Grund werden alle neuen Baumpflanzungen in der nördlichen Fahrbahnhälfte vorgenommen.

Zur Beurteilung des Baumzustandes wurde ein externer Gutachter beauftragt, der zu folgendem Resümee kommt: “Der Baumbestand in der Ossumer Straße hat auch ohne Baumaßnahme keine langfristige Entwicklungsmöglichkeit. Die ungünstigen Wuchsbedingungen, die hohe Gefährdung durch mechanische Schädigungen und das hohe Schadenspotential für bauliche Anlagen lassen erwarten, dass die Bäume langfristig ausfallen werden bzw. entfernt werden müssen. Dem Versuch, die Bäume bei der Grundsanierung der Straße zu erhalten, ist aus gutachterlicher Sicht nur eine geringe Erfolgswahrscheinlichkeit beizumessen.

Aus diesen Gründen empfehle ich, die Bäume zu entfernen und bei der Neuplanung der Straße Neupflanzungen vorzusehen. Angesichts des relativ geringen ökologischen Wertes der vorhandenen Ginkgo-Bäume und der Zierkirschen kann ein (gewünschter ,aber nicht gesetzlich gebotener) Ausgleich im Sinne des Landschaftsgesetzes durch Neupflanzung einer geringeren Anzahl von Bäumen erreicht werden, wenn hierfür Arten mit höherem Lebensraumpotential für Vögel und Fledermäuse verwendet werden.“

Der Verwaltungsvorschlag beinhaltet daher die Neupflanzung von 5 neuen entsprechenden höherwertigen Bäumen in der Straße und die Neuanpflanzung der restlichen Bäume in den benachbarten Grünflächen am Latumer See.

 

Die vorhandene Straßenbeleuchtung aus dem Jahr 1975 erhält im Zuge der Grundsanierung neue Masten mit neuen Leuchten an den bestehenden Standorten.

 

Hinsichtlich der Erneuerung von Versorgungsleitungen durch die Wirtschaftsbetriebe Meerbusch sei noch erwähnt, dass die Gasleitungen 1994 und 2008, die Wasserleitungen 2008 ausgewechselt wurden und daher kein Bedarf einer Verlegung besteht.

 

Im Vorlauf zur Grundsanierung der Straße werden die Entwässerungsanlagen im öffentlichen Verkehrsraum wegen des schlechten baulichen Zustands komplett erneuert.

 

Die Ausbauplanung wird von der Verwaltung im Ausschuss erläutert.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Straßensanierungskosten: 200.000,00 €, davon sind 70 % beitragsfähig nach § 8 KAG.

 

Herstellungskosten Beleuchtung: ca.6.000,00 €, davon sind 70 % beitragsfähig nach § 8 KAG.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 200.000,00 € sind unter U 120 014 22 im städtischen Haushalt beim Produkt „ Straßen, Wege, Plätze“ vorhanden. Die Mittel für die Beleuchtung sind unter U 120 024 22 unter dem Produkt „Straßenbeleuchtung“ bereitgestellt.

 

 

In Vertretung

 

gez.

 

 

 

Dr. Just Gérard

Technischer Beigeordneter

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Lageplan Ausbauplanung Ossumer Straße

 


Alternativen:

 

Keine wirtschaftlich sinnvolle Alternative.