Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss des Rates verweist die Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW an den Bau- und Umweltausschuss mit der Empfehlung, über die im Rahmen des Antrages vorgebrachte Anregung zu entscheiden.
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 13.11.2013 liegt eine Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW
zur die Erarbeitung
eines einheitlichen Vermarktungskonzeptes für Werbeanlagen im öffentlichen
Straßenraum
vor.
Dadurch, dass von dem vorgeschlagenen Vermarktungskonzept im Wesentlichen der öffentliche Straßenraum betroffen ist, ist die sachliche Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschusses gegeben.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
keine
Alternativen:
keine sachgerechten