Stellungnahme zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
Stellungnahme der Stadt Meerbusch gemäß § 4a (3)
i. V. m. § 4 (2) BauGB zur erneuten öffentlichen Auslegung
des Entwurfs des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld
Die Abwägung der Stellungnahme der Stadt Meerbusch gemäß
§ 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 2 (2) BauGB zur
ersten Offenlage des Flächennutzungsplanentwurfs scheint bislang nicht oder nur
teilweise erfolgt, so dass insbesondere an folgenden Forderungen festgehalten
wird:
- Gemäß
dem mit Verfügung vom 20.07.1979 genehmigten Gebietsänderungsvertrag zwischen
den Städten Krefeld und Meerbuch ist eine 500 m-Abstandslinie, innerhalb
der Betriebe der Abstandsklassen I bis IV der Abstandliste des Abstandserlasses
NRW, vor allem industrielle Großbetriebe, unzulässig sind, ab heutiger
Stadtgrenze nachrichtlich zu übernehmen.
- Ebenso
wird die Darstellung von Gewerbegebieten an Stelle von Industriegebieten als
zukünftige Zielvorgabe des Flächennutzungsplanes innerhalb der 500 m und
innerhalb des im Gebietsänderungsvertrag festgelegten Abstandes von 100 m
zur heutigen Stadtgrenze gefordert.
- Für die anstehenden Mehrverkehre wird eine nachhaltige und zukunftstragendes Verkehrskonzept auf Krefelder Stadtgebiet gefordert. Zur Langfristlösung sollte die Stadt Krefeld ein tragfähiges Erschließungskonzept im Flächennutzungsplan darstellen, oder die Ansiedlungspolitik im Hafen durch textliche Vorgaben der vorhandenen Erschließungskapazität anpassen. Eine Verbindung vom Krefelder Rheinhafen über die K 1 Richtung Ossum-Bösinghoven zur A 57 wird abgelehnt. Eine Verlagerung des Hafenverkehrs auf Meerbuscher Stadtgebiet ist inakzeptabel.
Sachverhalt:
Die Stadt Krefeld stellt
ihren Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet neu auf. Nach dem
Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 31.10.2012 erfolgte von Dezember 2012
bis Anfang März 2013 die öffentliche Auslegung des Planentwurfs und parallel
dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum
Planentwurf. Auf Grund landesplanerischer Bedenken der Regionalplanungsbehörde
und auf Grund von Hinweisen der Bezirksregierung zum formellen Verfahrensablauf
sind Darstellungsänderungen sowie Ergänzungen der Umweltprüfung und der
artenschutzrechtlichen Vorprüfung erforderlich, so dass eine erneute
öffentliche Auslegung des überarbeiteten Planentwurfs und des Umweltberichtes
notwendig wurde. Anlässlich der erneuten Offenlage wurden zudem bereits
verschiedene Planänderungen in den Planentwurf aufgenommen, die sich aus der
Auswertung der Stellungnahmen zur ersten öffentlichen Auslegung und
Trägerbeteiligung ergaben.
Der Rat der Stadt Krefeld
hat in seiner Sitzung am 10.10.2013 den Änderungen im Planentwurf gegenüber dem
Offenlagebeschluss vom 31.10.2012 zugestimmt und die erneute öffentliche
Auslegung des Planentwurfs und eine erneute Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Gemäß § 5 (3)(a) der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse entscheidet der Ausschuss für Planung und Liegenschaften über derartige Stellungnahmen.
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
keine