Betreff
Bauleitplanung der Stadt Krefeld
Stellungnahme zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld
Erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
nach § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorlage
FB4/687/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Stellungnahme der Stadt Meerbusch gemäß § 4a (3) i. V. m. § 4 (2) BauGB zur erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplanes der Stadt Krefeld

Die Abwägung der Stellungnahme der Stadt Meerbusch gemäß § 3 (2) BauGB in Verbindung mit § 2 (2) BauGB zur ersten Offenlage des Flächennutzungsplanentwurfs scheint bislang nicht oder nur teilweise erfolgt, so dass insbesondere an folgenden Forderungen festgehalten wird:

-    Gemäß dem mit Verfügung vom 20.07.1979 genehmigten Gebietsänderungsvertrag zwischen den Städten Krefeld und Meerbuch ist eine 500 m-Abstandslinie, innerhalb der Betriebe der Abstandsklassen I bis IV der Abstandliste des Abstandserlasses NRW, vor allem industrielle Großbetriebe, unzulässig sind, ab heutiger Stadtgrenze nachrichtlich zu übernehmen.

-    Ebenso wird die Darstellung von Gewerbegebieten an Stelle von Industriegebieten als zukünftige Zielvorgabe des Flächennutzungsplanes innerhalb der 500 m und innerhalb des im Gebietsänderungsvertrag festgelegten Abstandes von 100 m zur heutigen Stadtgrenze gefordert.

-    Für die anstehenden Mehrverkehre wird eine nachhaltige und zukunftstragendes Verkehrskonzept auf Krefelder Stadtgebiet gefordert. Zur Langfristlösung sollte die Stadt Krefeld ein tragfähiges Erschließungskonzept im Flächennutzungsplan darstellen, oder die Ansiedlungspolitik im Hafen durch textliche Vorgaben der vorhandenen Erschließungskapazität anpassen. Eine Verbindung vom Krefelder Rheinhafen über die K 1 Richtung Ossum-Bösinghoven zur A 57 wird abgelehnt. Eine Verlagerung des Hafenverkehrs auf Meerbuscher Stadtgebiet ist inakzeptabel.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Krefeld stellt ihren Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet neu auf. Nach dem Beschluss des Rates der Stadt Krefeld vom 31.10.2012 erfolgte von Dezember 2012 bis Anfang März 2013 die öffentliche Auslegung des Planentwurfs und parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf. Auf Grund landesplanerischer Bedenken der Regionalplanungsbehörde und auf Grund von Hinweisen der Bezirksregierung zum formellen Verfahrensablauf sind Darstellungsänderungen sowie Ergänzungen der Umweltprüfung und der artenschutzrechtlichen Vorprüfung erforderlich, so dass eine erneute öffentliche Auslegung des überarbeiteten Planentwurfs und des Umweltberichtes notwendig wurde. Anlässlich der erneuten Offenlage wurden zudem bereits verschiedene Planänderungen in den Planentwurf aufgenommen, die sich aus der Auswertung der Stellungnahmen zur ersten öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung ergaben.

 

Der Rat der Stadt Krefeld hat in seiner Sitzung am 10.10.2013 den Änderungen im Planentwurf gegenüber dem Offenlagebeschluss vom 31.10.2012 zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfs und eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen.

 

Gemäß § 5 (3)(a) der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse entscheidet der Ausschuss für Planung und Liegenschaften über derartige Stellungnahmen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

keine