Beschlussvorschlag:
Der Sozialausschuss beschließt,
die Vereinbarung mit dem Sozialdienst Katholischer Männer
Neuss e.V. bis zum 31.12.2014 zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt,
für den Fall einer veränderten Finanzierungssituation auf Kreisebene in der
Vereinbarung eine dementsprechende vorzeitige Kündigungsmöglichkeit vorzusehen.
Sachverhalt:
1.
Schuldnerberatung in Meerbusch 2012
Für
Meerbuscher Bürgerinnen und Bürger steht in Meerbusch nach wie vor ein
Stundenbudget von insgesamt 35,30 Stunden für die Beratung durch den Sozialdienst
Katholischer Männer Neuss e.V. (SKM) zur Verfügung. Die Stadt
bezuschusst davon 25 Stunden mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 28.116 €.
Weitere 10,30 Stunden refinanziert der RKN für Personen im SGB II/XII Bezug. Die eingesetzte
Fachkraft des SKM hat montags ganztägig und freitags vormittags „Bürozeiten“ in
Meerbusch. Außerhalb dieser offiziellen Sprechzeiten ist die Schuldnerberatung
telefonisch zu erreichen und Termine erfolgen zusätzlich nach Vereinbarung.
Infolge der Aufgabe der Büroräume im Gebäude der wbm an der Hochstraße in
Osterath finden die Sprechstunden zukünftig im Stadtteilbüro in Büderich am
Badener Weg 26 statt.
Die
Entwicklung der Schuldnerquoten und Fallzahlen zeigen die nachstehenden
Tabellen:
Schuldnerquote
pro Einwohner über 18 Jahre
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
Deutschland |
9,09% |
9,50% |
9,38% |
9,65 % |
Nordrhein-
Westfalen |
10,39% |
10,88% |
10,81% |
11,17 % |
Rhein-Kreis
Neuss |
9,25% |
9,73% |
9,83% |
10,09 % |
Stadt Meerbusch |
6,64 % |
6,77 % |
6,67% |
7,03 % |
Quelle: Schuldneratlas Regionalraum Düsseldorf
In 2012 wurden insgesamt 241
Beratungen durch die Entschuldungsstelle durchgeführt. In 211 Fällen konnten nähere Angaben zur Entstehung der
Schuldenlage gemacht werden.
Fallzahlen
der Entschuldungsstelle des Sozialdienstes Katholischer Männer
|
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
Beratungen
insgesamt, davon: |
229 |
238 |
232 |
241 |
Beratungen mit abgeschlossener Anamnese |
170 |
191 |
191 |
211 |
Beschäftigungsstatus |
|
|||
Selbstständig |
6 |
5 |
6 |
2 |
Erwerbstätig |
44 |
54 |
66 |
68 |
Rentner |
13 |
17 |
14 |
17 |
Schüler/in |
1 |
2 |
2 |
0 |
Auszubildender |
0 |
0 |
0 |
3 |
Arbeitslos 1 Jahr oder weniger |
29 |
32 |
32 |
34 |
Arbeitslos länger als 1 Jahr |
58 |
61 |
51 |
66 |
Student/in |
1 |
1 |
1 |
0 |
Hausfrau/ Hausmann |
14 |
17 |
19 |
20 |
Sonstiges |
4 |
2 |
0 |
1 |
Quelle: Aufstellung der
Entschuldungsstelle des Sozialdienst Katholischer Männer (SKM)
2. Finanzierung der Schuldnerberatung im Rhein-Kreis Neuss
Bereits im November 2012 wurde der Sozialausschuss im
Zusammenhang mit der Verlängerung der Vereinbarung mit dem Sozialdienst Kath. Männer Neuss e.V. (SKM) ausführlich
über die Organisation der Schuldnerberatung im Rhein-Kreis Neuss informiert.
Dabei wurden auch die deutlichen Unterschiede hinsichtlich der finanziellen
Belastung der einzelnen Kommunen bezüglich des jeweiligen Beratungsangebotes
thematisiert. Im Hinblick auf eine schon 2011 angestoßene Neukonzeption zu den
Kostenbeteiligungen an der Schuldnerberatung durch den Rhein-Kreis Neuss (RKN)
wurde die Vereinbarung schließlich zunächst nur um ein weiteres Jahr und somit
bis zum 31.12.2013 verlängert.
Ein abschließendes
Ergebnis zu einer Neuregelung wurde bisher nicht erzielt. Da mit einer
verbindlichen Regelung im laufenden Jahr wohl nicht mehr zu rechnen ist,
schlägt die Verwaltung vor, die Vereinbarung mit dem SKM Neuss unter
Beibehaltung der Regelung einer vorzeitigen Kündigung erneut befristet für ein
Jahr bis zum 31.12.2014 zu verlängern.
Finanzielle
Auswirkung:
Der Zuschuss in Höhe von maximal
28.116,00 € wurde verwaltungsseitig bei den Mittelanmeldungen für den Haushalt
2014 berücksichtigt.