Betreff
Kunstrasenplatz auf der Bezirkssportanlage "Krähenacker" in Meerbusch-Osterath
Vorlage
SB11/680/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.

Der Ausschuss für Schule und Sport stimmt der Entwurfsplanung für den Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Krähenacker in Meerbusch-Osterath zu und beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks beim Sachkonto U 08001005 (7853000) – Neubau Kunstrasenplatz Krähenacker (westlicher Tennenplatz) – im Produkt Sportförderung.

 

2.

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften, dem Rat der Stadt die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 134 in Meerbusch-Osterath, Sportplatz Krähenacker zum Zwecke einer Wohnbebauung auf dem östlichen Tennenplatz am Rudolf-Lensing-Ring zu empfehlen.

 


Sachverhalt:

 

zu 1.

Der Ausschuss für Schule und Sport hatte in der Sitzung am 20.11.2008 den Beschluss zum Bau eines Kunstrasenplatzes auf der Fläche des alten Tennenplatzes an der östlichen Seite der Sportanlage gefasst. Der Umbau sollte im Jahr 2010 erfolgen. Auf Grund der gutachterlich untersuchten Bodenverhältnisse soll der Kunstrasenplatz nunmehr auf dem westlich gelegenen Tennenplatz angelegt werden. Eine entsprechende schalltechnische Untersuchung hat die diesbezügliche Machbarkeit festgestellt.

 

Im Zuge von Einsparüberlegungen wurde die ursprünglich geplante Spielfläche um 5 m auf eine Länge von 100 m verkürzt. Mit dieser Maßnahme können die Kosten um rd. 12.000 € auf 415.000 € verringert werden. Die Breite des Spielfeldes orientiert sich an den bereits vorhandenen Entwässerungsrinnen sowie dem Stankett. Diese Einbauten können für den Kunstrasenplatz genutzt werden. Eine Reduzierung der Spielfeldbreite wäre damit unwirtschaftlich.

 

Die Planungsüberlegungen wurden dem OSV zur Kenntnis gebracht und haben dessen Zustimmung erfahren. Der Entwurf der neuen Planung wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.

 

An Stelle eines Kunstrasenplatzes bestände die Möglichkeit zur Umwandlung des Tennenplatzes in einen Hybridrasenplatz. Bei dem Hybridrasen handelt es sich um einen Naturrasen, der mit Kunststoff-Fasern verstärkt ist. Die Bauweise (Sonderbauweise) ist in der DIN 18035 Sportplätze nicht beschrieben. Eine Analyse des Marktes durch die Verwaltung hat ergeben, dass für den geplanten Umbau einzig das Produkt PowerGrass der Fa. Eurogreen in Frage kommt. Die Nutzungsdauer wird vom Hersteller mit bis zu 1.200 Std./Jahr (Kunstrasen bis zu 2.000 Std./Jahr) angegeben. Da es sich um ein neues Verfahren handelt, gibt es keine Langzeiterfahrung mit diesem Produkt. Die ersten in Deutschland durch die Firma gebauten Großspielfelder wurden im Sommer 2013 fertig gestellt. Die Kosten für den Umbau betragen einschließlich der erforderlichen Vorleistungen des Auftraggebers rd. 342.000 €. Nach dem vorliegenden Angebot ist der Ausbau des Hybridrasenplatzes mit dem Abschluss eines 3-jährigen Pflegevertrages in Höhe von rd. 62.000 € gekoppelt. Damit erhöhen sich die Gesamtkosten auf rd. 404.000 €.

 

Aus Sicht der Verwaltung wird der Bau eines Hybridrasenplatzes auf Grund der begrenzten Nutzungsdauer sowie der fehlenden Langzeiterfahrung nicht befürwortet. Darüber hinaus scheidet diese Variante bei einer Beschlussfassung zu Punkt 2 entsprechend der u. a. Begründung gänzlich aus.

 

Um die geplante Maßnahme realisieren und in 2014 beginnen zu können, ist die Aufhebung des Sperrvermerks erforderlich.

 

Zur Mitfinanzierung der Maßnahme wurde überlegt, ob und in wie weit der südlich des Kindergartens am Rudolf-Lensing-Ring gelegene Bolzplatz und die dahinter liegenden Kleinspielfelder aufgegeben, der Bebauungsplan Nr. 134 zu Gunsten einer Wohnbebauung geändert und das Grundstück veräußert werden können. Hierzu war eine weitere schalltechnische Betrachtung erforderlich. In einer überschlägigen Bewertung, die sich – ohne dass ein konkreter Bebauungsvorschlag entwickelt wurde – allein aus den Abständen künftiger Wohnbaugrundstücke zu den Sportanlagen (Fußballfelder und Tennisplätze) ergibt, stellt der Gutachter deutlich fest, dass der durch eine an die Sportanlage heranrückende Wohnbebauung entstehende Immissionskonflikt nicht lösbar sein würde.

Hinzu käme, dass nach heutigen Immissionsschutzvorschriften ein Ersatzstandort für den aufgegebenen Bolzplatz, der – im Gegensatz zu den Kleinspielfeldern – von Kindern stark frequentiert wird, wohnungsnah nicht möglich sei.

 

zu 2.

Alternativ wurde die Verwaltung aufgefordert, die Möglichkeit der Überplanung des östlichen Tennenplatzes am Rudolf-Lensing-Ring zu Gunsten einer Wohnbebauung zu prüfen.

Das Bebauungsplan-Änderungsverfahren setzt eine immissionsschutzrechtliche Bewertung (Sportanlagenlärm, Licht) voraus. Das entsprechende Gutachten kann kurzfristig beauftragt werden.

Durch die angedachte Wohnbebauung entfällt der bisherige östliche Tennenplatz, der bislang genutzt wird. Um den Trainings- und Spielbetrieb aufrecht zu erhalten, müssen der „mittlere“ Naturrasenplatz und der westliche künftige Kunstrasenplatz häufiger genutzt werden.

Dies setzt in beiden Fällen eine Umwandlung in Kunstrasenplätze voraus.

Die Umrüstung des Naturrasenplatzes zu einem Kunstrasenplatz ist hier wesentlich aufwändiger als bei dem westlich geplanten Kunstrasenplatz, da der über 30 Jahre alte Unterbau hierfür nicht wieder verwendet werden kann. Hinzu kommt die Umwandlung der Tennenlaufbahn und der Tennenrandbereiche in einen Tartanbelag, da der Kunstrasen keinen Ascheneintrag verträgt.

Der gegenüber der geplanten Wohnbebauung erforderliche Lärmschutz wird als Wall-Wand-Kombination vorgesehen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

zu 1.

Der im Haushaltsplan 2013 veranschlagte Haushaltsansatz von 427.000 € wurde mit einem Sperrvermerk versehen. Durch die Ausführung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ausbaumaßnahme für den westlichen Kunstrasenplatz können die entstehenden Kosten auf 415.000 € reduziert werden.

 

zu 2.

Die Kosten für die Umwandlung des Naturrasenspielfeldes in einen Kunstrasen einschließlich der erforderlichen Umwandlung der Laufbahn und der Randsegmente werden auf rund 1.200.000 € geschätzt. Hinzu kommen die Kosten für die Lärmschutzanlage in Höhe von rund 360.000 €.

Für die Bebauungsplanänderung werden – bei Erarbeitung des Entwurfs durch die Verwaltung – gutachterliche Untersuchungen in Höhe von ca. 25.000 € anfallen.

 

Somit werden die Gesamtkosten auf ca. 2.000.000 € geschätzt. Dem gegenüber könnten durch den Verkauf der entstehenden Wohnbaugrundstücke Einnahmen von rund 1.700.000 € generiert werden.

 


Alternativen:

 

zu 1.

Ausführung als Hybridrasen (siehe Sachverhaltsdarstellung)