Betreff
Aufhebung des Sperrvermerkes zur Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine
Vorlage
SB11/673/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Sperrvermerk zum Finanzkonto 7831000 / Auftrag U 01005040 zur Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine für die Straßenreinigung in Meerbusch in Höhe von 105.000,00 € aufzuheben

 


Sachverhalt:

 

Für die Durchführung der Straßenreinigung wird vom Servicebereich Baubetriebshof, Friedhöfe und Grünflächen eine Kehrmaschine vom Typ City–Master 1800 der Firma Hako eingesetzt. Die Kehrmaschine wurde im Jahr 2006 angeschafft und hatte bis zum letzten Service am 02.10.2013 eine Laufleistung von 7.151 Stunden erreicht. Rechnet man die Betriebsstunden des Motors in Kilometerlaufleistung um, so ergibt sich eine Gesamtlaufleistung des Motors von 493.633 km. Damit liegt das Gerät weit über den vom Hersteller empfohlenen Austauschzeitpunkt von 6.000 Betriebsstunden oder 414.180 km Laufleistung.

 

Im Jahr 2012 sind alleine für den erforderlichen Austausch sämtlicher Hydraulikschläuche Kosten in Höhe von 16.000 € angefallen. Die gesamten Reparaturkosten betrugen für das Jahr 2012 rd. 42.000 €. Die genannten Reparaturen führten zu Ausfallzeiten in Höhe von 38 Tagen.

 

Im Jahr 2013 betrugen alleine die Kosten für externe Reparaturleistungen bis Ende Oktober rd. 14.000 €.

Durch die weitere Arbeitsbelastung in 2013 ist es zum Verschleiß der Kolbenringe, Zylinder und Kolben gekommen. Die zum Motor gehörenden Bauteile Turbolader, Einspritzdüsen und Glühkerzen müssen ebenfalls erneuert werden. Die Kosten für den Austausch des Motors betragen rd 15.000 €.

 

Auf Grund der bereits bestehenden Defekte muss mit einem kompletten Ausfall des Fahrzeuges jederzeit gerechnet werden.

 

Eine Reparatur des Fahrzeuges steht nicht in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu der noch zu erwartenden Restlaufzeit. Es kann auch nicht garantiert werden, dass nach dem Austausch des Motors, nicht weitere Maschinenteile in den nächsten Wochen/Monaten ausgetauscht werden müssen. Aus Sicht des Verwaltung ist die kurzfristige Ersatzbeschaffung der Kehrmaschine dringend erforderlich.

 

Auf Grund einer aktuellen Marktsondierung hat sich der bereits für das Jahr 2012 veranschlagte Anschaffungspreis von 120.000 € auf 105.000 € reduziert.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Anschaffungskosten für die Ersatzbeschaffung einer Kehrmaschine in Höhe von 105.000,00 € bei dem Finanzkonto 7831000 / Auftrag U 01005040

 


Alternativen:

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