Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden
Beschluss zu fassen:
1.
Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2014 wird auf
2,11 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2014 wird auf
0,92 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2014
(Anlage B) wird Gegenstand des Beschlusses.
2.
Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die
Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2012 zu 100%, das sind 235.671,03
€, kostenmindernd vorgetragen. Die bisher nicht verwendeten 50% des
Überschusses der Betriebskostenabrechnung 2011 belaufen sich auf 108.229,70 €
und werden kostenmindernd in die Gebührenkalkulation 2014 vorgetragen.
3.
Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr
erfolgt aus der Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2012 ein
kostenmindernder Vortrag in Höhe von 30%, das sind 96.117,27 €. Die bisher
nicht verwendeten 50% des Überschusses der Betriebskostenabrechnung 2011
belaufen sich auf 195.038,96 € und werden kostenmindernd in die
Gebührenkalkulation 2014 vorgetragen.
Aus der
Sonderrücklage für den Gebührenausgleich werden 221.652,80 € entnommen und
kostenmindernd eingesetzt.
4.
Die Jahresgebühr für das Ablesen der
Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die
Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 24,46 € festgesetzt.
5.
Änderung des §15
6.
Die V. Änderungssatzung zur Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008
(Anlage) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die
Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr)
sind zuletzt für das Jahr 2013 festgesetzt worden.
Die
Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 hat ergeben, dass eine Änderung der
Gebührensätze wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgebotes und
des Kostenüberdeckungsverbotes erforderlich ist.
1.
Gebühren
Die Schmutzwassergebühr
beläuft sich für das Jahr 2014 auf 2,11 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser
(zum Vergleich: die Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 2,07 €/m³)
und die Niederschlagswassergebühr beläuft sich auf 0,92 € pro Quadratmeter versiegelter
und abflusswirksamer Grundstücksfläche (zum Vergleich: die Vorjahreskalkulation
ergab eine Gebühr von 0,94 €/m²).
2.
Ergebnisvorträge
Nach der Änderung des § 6
Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) am 21.12.2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende
eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre (vorher drei
Jahre) auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes
ausgeglichen werden. Es besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen atypischer
Umstände, Kostenunterdekkungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf eines
Zeitraumes von drei Jahren auszugleichen.
Es können Vorträge aus den
Betriebskostenabrechnungen 2011 und 2012 erfolgen. Die Vorträge wurden so
gewählt, dass die Gebühren möglichst stabil bleiben und es auch in den nächsten
Jahren nicht zu starken Gebührenschwankungen kommt.
Ergebnisvorträge Schmutzwasserbeseitigung:
Die Betriebskostenabrechnung für 2011
hat für die Schmutzwasserbeseitigung eine Überdeckung von 216.459,39 €
ergeben. 50% dieses Ergebnisses wurden kostenmindernd in die
Gebührenkalkulation 2013 vorgetragen. Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung
2012 für die Schmutzwasserbeseitigung beläuft sich auf 235.671,03 €.
Die bisher nicht verwendeten 50% des
Betriebsergebnisses 2011 für die Schmutzwasserbeseitigung wurden mit 108.229,70 €
kostenmindernd
in die Gebührenkalkulation 2014 eingesetzt. Da in die Kalkulation 2015
vorraussichtlich eine Entnahme aus der Sonderrücklage in Höhe von ca.
83.000,00 € einfließen wird, ist es angebracht 100% des Betriebsergebnis
2012 kostenmindernd vorzutragen. Durch die Vorträge steigt die
Schmutzwassergebühr im Vergleich zu 2013 lediglich um 0,04 € an.
3.
Ergebnisvorträge
Niederschlagswasserbeseitigung:
Die Betriebskostenabrechnung für 2011
hat für die Niederschlagswasserbeseitigung eine Überdeckung von
390.077,91 € ergeben. In die Gebührenkalkulation 2013 erfolgte kein
Vortrag. Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2012 für die
Niederschlagswasserbeseitigung beläuft sich auf 320.390,90 €.
Da der vollständige Vortrag des
Betriebsergebnisses 2011 spätestens in der Gebührenkalkulation 2015 erfolgen
muss, wurde in der Gebührenkalkulation 2014 ein Vortrag in Höhe von 50%
(195.038,96 €) vorgenommen. Das Betriebsergebnis 2012 wurde zu 30% (96.117,27 €)
vorgetragen.
Durch das Landesumweltamt erfolgte eine
Abrechnung der Abwasserabgabe aus Vorjahren. Dadurch stehen in der
Sonderrücklage für den Gebührenausgleich 221.652,80 € zur Entnahme zur
Verfügung. Dieser Betrag wird in der Rücklage nicht mehr benötigt und fließt
deshalb dem Gebührenhaushalt zu. Der Betrag wirkt sich kostenmindernd auf die
Kalkulation aus.
4.
Gebühren
Wasserzwischenzähler
Gemäß aktueller Kalkulationen der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 24,46 €. 2013 belaufen sich dieses Kosten auf 24,40 € pro Zähler.
5.
Änderung § 15
Die Formulierung des § 15 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch wird an die seit Januar 2012 angewandten Abrechnungsmethoden der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch und des Wassernetzes Osterath angepasst (s. Anlage A).
Finanzielle
Auswirkung:
Im Haushaltsjahr 2014 werden für die
Niederschlagswasserbeseitigung Gebühreneinnahmen in Höhe von 4.491.445,97 € und
für die Schmutzwasserbeseitigung 5.920.143,21 € erwartet.
Alternativen: