Betreff
V. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008
Vorlage
FB5/651/2013
Aktenzeichen
05.66.50
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2014 wird auf 2,11 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2014 wird auf 0,92 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 (Anlage B) wird Gegenstand des Beschlusses.

 

2.      Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2012 zu 100%, das sind 235.671,03 €, kostenmindernd vorgetragen. Die bisher nicht verwendeten 50% des Überschusses der Betriebskostenabrechnung 2011 belaufen sich auf 108.229,70 € und werden kostenmindernd in die Gebührenkalkulation 2014 vorgetragen.

 

3.      Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2012 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe von 30%, das sind 96.117,27 €. Die bisher nicht verwendeten 50% des Überschusses der Betriebskostenabrechnung 2011 belaufen sich auf 195.038,96 € und werden kostenmindernd in die Gebührenkalkulation 2014 vorgetragen.

Aus der Sonderrücklage für den Gebührenausgleich werden 221.652,80 € entnommen und kostenmindernd eingesetzt.

 

4.      Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 24,46 € festgesetzt.

 

5.      Änderung des §15

 

6.      Die V. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage) wird beschlossen.

 

 

 


Sachverhalt:

Die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr) sind zuletzt für das Jahr 2013 festgesetzt worden.

 

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 hat ergeben, dass eine Änderung der Gebührensätze wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgebotes und des Kostenüberdeckungsverbotes erforderlich ist.

 

1.       Gebühren

 

Die Schmutzwassergebühr beläuft sich für das Jahr 2014 auf 2,11 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser (zum Vergleich: die Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 2,07 €/m³) und die Niederschlagswassergebühr beläuft sich auf 0,92 € pro Quadratmeter versiegelter und abflusswirksamer Grundstücksfläche (zum Vergleich: die Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 0,94 €/m²).

 

2.     Ergebnisvorträge

 

Nach der Änderung des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) am 21.12.2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre (vorher drei Jahre) auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Es besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen atypischer Umstände, Kostenunterdekkungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf eines Zeitraumes von drei Jahren auszugleichen.

 

Es können Vorträge aus den Betriebskostenabrechnungen 2011 und 2012 erfolgen. Die Vorträge wurden so gewählt, dass die Gebühren möglichst stabil bleiben und es auch in den nächsten Jahren nicht zu starken Gebührenschwankungen kommt.

 

Ergebnisvorträge Schmutzwasserbeseitigung:

 

Die Betriebskostenabrechnung für 2011 hat für die Schmutzwasserbeseitigung eine Überdeckung von 216.459,39 € ergeben. 50% dieses Ergebnisses wurden kostenmindernd in die Gebührenkalkulation 2013 vorgetragen. Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2012 für die Schmutzwasserbeseitigung beläuft sich auf 235.671,03 €.

 

Die bisher nicht verwendeten 50% des Betriebsergebnisses 2011 für die Schmutzwasserbeseitigung wurden mit 108.229,70 € kostenmindernd in die Gebührenkalkulation 2014 eingesetzt. Da in die Kalkulation 2015 vorraussichtlich eine Entnahme aus der Sonderrücklage in Höhe von ca. 83.000,00 € einfließen wird, ist es angebracht 100% des Betriebsergebnis 2012 kostenmindernd vorzutragen. Durch die Vorträge steigt die Schmutzwassergebühr im Vergleich zu 2013 lediglich um 0,04 € an.

 

3.     Ergebnisvorträge Niederschlagswasserbeseitigung:

 

Die Betriebskostenabrechnung für 2011 hat für die Niederschlagswasserbeseitigung eine Überdeckung von 390.077,91 € ergeben. In die Gebührenkalkulation 2013 erfolgte kein Vortrag. Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2012 für die Niederschlagswasserbeseitigung beläuft sich auf 320.390,90 €.

 

Da der vollständige Vortrag des Betriebsergebnisses 2011 spätestens in der Gebührenkalkulation 2015 erfolgen muss, wurde in der Gebührenkalkulation 2014 ein Vortrag in Höhe von 50% (195.038,96 €) vorgenommen. Das Betriebsergebnis 2012 wurde zu 30% (96.117,27 €) vorgetragen.

 

Durch das Landesumweltamt erfolgte eine Abrechnung der Abwasserabgabe aus Vorjahren. Dadurch stehen in der Sonderrücklage für den Gebührenausgleich 221.652,80 € zur Entnahme zur Verfügung. Dieser Betrag wird in der Rücklage nicht mehr benötigt und fließt deshalb dem Gebührenhaushalt zu. Der Betrag wirkt sich kostenmindernd auf die Kalkulation aus.

 

4.     Gebühren Wasserzwischenzähler

 

Gemäß aktueller Kalkulationen der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 24,46 €. 2013 belaufen sich dieses Kosten auf 24,40 € pro Zähler.

 

5.       Änderung § 15

 

Die Formulierung des § 15 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch wird an die seit Januar 2012 angewandten Abrechnungsmethoden der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch und des Wassernetzes Osterath angepasst (s. Anlage A).

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Im Haushaltsjahr 2014 werden für die Niederschlagswasserbeseitigung Gebühreneinnahmen in Höhe von 4.491.445,97 € und für die Schmutzwasserbeseitigung 5.920.143,21 € erwartet.

 

 

 


Alternativen: