Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Gebührensätze nach § 4 der Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren beizubehalten und die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2012 in den Jahren 2015 und 2016 auszugleichen.
Die beigefügte Gebührenkalkulation 2014 (Anlage A) wird Gegenstand dieses Beschlusses.
Sachverhalt:
Die Höhe der
Abfallentsorgungsgebühren ist jährlich auf der Grundlage der
Betriebskostenabrechnung des abgelaufenen Jahres, der Erkenntnisse des
laufenden Jahres und den für das kommende Jahr erwarteten Aufwand und Ertrag zu
kalkulieren.
Die aktuellen
Abfallentsorgungsgebühren betragen:
·
80-Liter-Restabfallbehälter:
104 € pro Jahr,
·
120-Liter-Restabfallbehälter: 150 € pro Jahr,
·
240-Liter-Restabfallbehälter: 290 € pro Jahr,
·
1.100-Liter-Restabfallbehälter: 1.352 € pro Jahr,
·
mit
wöchentlicher Leerung: 2.688
€ pro Jahr,
·
mit
2x wöchentl. Leerung: 5.360
€ pro Jahr.
In der
Gebührenkalkulation 2014 sind Gesamtkosten in Höhe von 4.639.500 €
berücksichtigt. Die wesentlichen Kostenarten sind die Beseitigungs- u.
Verwertungskosten (Gebühren an Rhein-Kreis Neuss) mit 68,1 %, die
Fuhrleistungen (Entsorger) mit 19,7 % und die Innere Verrechnung (städt.
Kosten) mit 6,1 %.
Der Vergleich
der Gebührenkalkulation 2014 (Anlage A) mit 2013 zeigt folgende wesentliche
Veränderungen:
·
Minderkosten Beseitigung- und Verwertung:
Der Rhein-Kreis
Neuss hat zwar für 2014 eine Gebührenerhöhung für Restabfall und Sperrgut von
185,50 €/t auf 188,50 €/t angekündigt. Aufgrund von weiter zurückgehenden
Abfallmengen ergibt sich aber trotzdem eine Kostenminderung von - 46.125,00 €.
·
Erlöse aus der Altpapierverwertung:
Die
Altpapierverwertung wurde vom Rhein-Kreis Neuss europaweit ausgeschrieben. Die
Höhe der erzielbaren Erlöse ist von der Entwicklung des Altpapiermarktes
abhängig. Aufgrund der Betriebskostenabrechnung 2012 und den Schätzungen des
Rhein-Kreises (67,28 €/t) wird mit einem Erlös von 185.020,00 € (+ 53.020,00 €)
gerechnet.
·
Ausgleich Kostenüberdeckung 2011:
Die
Kostenüberdeckung von 224.523,63 € wird zur Beibehaltung der Gebührensätze
verwendet. Durch die vorgenannten Kosteneinsparungen und Mehrerlöse müssen
96.858,45 € weniger zur Gebührenstabilität aufgebracht werden.
Die
Betriebskostenabrechnung 2012 (Anlage B) ergab eine positives Betriebsergebnis
von + 325.796,94 €.
Wesentliche Faktoren waren:
·
Bei
den Fuhrleistungen wurden durch den Rückgang der transportierten Abfallmengen
-31.975,33 € eingespart.
·
Durch
die zurückgegangenen Abfallmengen verringerte sich die Gesamtsumme der
tatsächlich an den Rhein-Kreis Neuss gezahlten Abfallentsorgungsgebühren um
-28.914,43 €.
·
Die
der Abfallentsorgung in Rechnung gestellten Kosten des Servicebereichs 11
Baubetriebshof konnten um - 39.997,94 € reduziert werden.
·
Seit
Januar 2012 zahlt der Rhein-Kreis Neuss für das über die Altpapiercontainer und
den Wertstoffhof eingesammelte Altpapier eine Vergütung. Es konnten 185.874,94
€ eingenommen werden.
·
Aufgrund
des von den Bürgern mehr bestellten Abfallbehältervolumens stiegen die Erlöse
gegenüber der Kalkulation um + 25.450,85 €.
Durch die
Änderung des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW vom 13.12.2011 muss eine
Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten 4 Jahre (vorher 3 Jahre), also
spätestens 2016, ausgeglichen werden. Die Überdeckung 2012 soll zur Stützung
der Gebühren in die Gebührenkalkulationen 2015 und 2016 einfließen.
Die
Betriebskostenabrechnung 2012 (Anlage B) liegt zur Kenntnisnahme bei.
In der
Veröffentlichung der Abfallentsorgungsgebühren 2013 von vergleichbaren Kommunen
(120 l Restabfallbehälter, 14-tägige Leerung, incl. Bioabfallgefäß und
Papierentsorgung) durch den Bund der Steuerzahler NRW belegt Meerbusch den 3.
Platz:
·
Gladbeck 141,18
€
·
Wesseling 142,80
€
·
Meerbusch 150,00
€
Beispiele aus dem Rhein-Kreis Neuss:
·
Kaarst 172,37
€
·
Dormagen 177,38
€
Allerdings ist
zu berücksichtigen, dass die vorgenannten Gebühren teilweise verschiedene
Leistungen wie z.B. unterschiedliche Anzahl von Sperrgut- und
Grünbündelsammlungen sowie zusätzliche Serviceleistungen wie die Annahme von
Abfällen an Wertstoffhöfen beinhalten.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Gesamtkosten in Höhe von 4.639.500 €
Gebühreneinnahmen und Erlöse in Höhe
von 4.414.976,37 €
Zuführung der Kostenüberdeckung 2011 in
Höhe von 224.523,63 €