Betreff
Abfallentsorgungsgebühren 2014
Vorlage
FB1/647/2013
Aktenzeichen
1.70.15.03.14
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Gebührensätze nach § 4 der Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren beizubehalten und die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2012 in den Jahren 2015 und 2016 auszugleichen.

Die beigefügte Gebührenkalkulation 2014 (Anlage A) wird Gegenstand dieses Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren ist jährlich auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des abgelaufenen Jahres, der Erkenntnisse des laufenden Jahres und den für das kommende Jahr erwarteten Aufwand und Ertrag zu kalkulieren.

Die aktuellen Abfallentsorgungsgebühren betragen:

·         80-Liter-Restabfallbehälter:               104 € pro Jahr,

·         120-Liter-Restabfallbehälter:             150 € pro Jahr,

·         240-Liter-Restabfallbehälter:             290 € pro Jahr,

·         1.100-Liter-Restabfallbehälter:          1.352 € pro Jahr,

·         mit wöchentlicher Leerung:               2.688 € pro Jahr,

·         mit 2x wöchentl. Leerung:                 5.360 € pro Jahr.

 

 

 

 

In der Gebührenkalkulation 2014 sind Gesamtkosten in Höhe von 4.639.500 € berücksichtigt. Die wesentlichen Kostenarten sind die Beseitigungs- u. Verwertungskosten (Gebühren an Rhein-Kreis Neuss) mit 68,1 %, die Fuhrleistungen (Entsorger) mit 19,7 % und die Innere Verrechnung (städt. Kosten) mit 6,1 %.

Der Vergleich der Gebührenkalkulation 2014 (Anlage A) mit 2013 zeigt folgende wesentliche Veränderungen:

·         Minderkosten Beseitigung- und Verwertung:

Der Rhein-Kreis Neuss hat zwar für 2014 eine Gebührenerhöhung für Restabfall und Sperrgut von 185,50 €/t auf 188,50 €/t angekündigt. Aufgrund von weiter zurückgehenden Abfallmengen ergibt sich aber trotzdem eine Kostenminderung von - 46.125,00 €.

·         Erlöse aus der Altpapierverwertung:

Die Altpapierverwertung wurde vom Rhein-Kreis Neuss europaweit ausgeschrieben. Die Höhe der erzielbaren Erlöse ist von der Entwicklung des Altpapiermarktes abhängig. Aufgrund der Betriebskostenabrechnung 2012 und den Schätzungen des Rhein-Kreises (67,28 €/t) wird mit einem Erlös von 185.020,00 € (+ 53.020,00 €) gerechnet.

·         Ausgleich Kostenüberdeckung 2011:

Die Kostenüberdeckung von 224.523,63 € wird zur Beibehaltung der Gebührensätze verwendet. Durch die vorgenannten Kosteneinsparungen und Mehrerlöse müssen 96.858,45 € weniger zur Gebührenstabilität aufgebracht werden.

 

Die Betriebskostenabrechnung 2012 (Anlage B) ergab eine positives Betriebsergebnis von                 + 325.796,94 €. Wesentliche Faktoren waren:

·         Bei den Fuhrleistungen wurden durch den Rückgang der transportierten Abfallmengen -31.975,33 € eingespart.

·         Durch die zurückgegangenen Abfallmengen verringerte sich die Gesamtsumme der tatsächlich an den Rhein-Kreis Neuss gezahlten Abfallentsorgungsgebühren um -28.914,43 €.

·         Die der Abfallentsorgung in Rechnung gestellten Kosten des Servicebereichs 11 Baubetriebshof konnten um - 39.997,94 € reduziert werden.

·         Seit Januar 2012 zahlt der Rhein-Kreis Neuss für das über die Altpapiercontainer und den Wertstoffhof eingesammelte Altpapier eine Vergütung. Es konnten 185.874,94 € eingenommen werden.

·         Aufgrund des von den Bürgern mehr bestellten Abfallbehältervolumens stiegen die Erlöse gegenüber der Kalkulation um + 25.450,85 €.

Durch die Änderung des § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW vom 13.12.2011 muss eine Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten 4 Jahre (vorher 3 Jahre), also spätestens 2016, ausgeglichen werden. Die Überdeckung 2012 soll zur Stützung der Gebühren in die Gebührenkalkulationen 2015 und 2016 einfließen.

Die Betriebskostenabrechnung 2012 (Anlage B) liegt zur Kenntnisnahme bei.

 

 

 

In der Veröffentlichung der Abfallentsorgungsgebühren 2013 von vergleichbaren Kommunen (120 l Restabfallbehälter, 14-tägige Leerung, incl. Bioabfallgefäß und Papierentsorgung) durch den Bund der Steuerzahler NRW belegt Meerbusch den 3. Platz:

·         Gladbeck                                           141,18 €

·         Wesseling                                           142,80 €

·         Meerbusch                                         150,00 €

Beispiele aus dem Rhein-Kreis Neuss:

·         Kaarst                                                 172,37 €

·         Dormagen                                          177,38 €

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die vorgenannten Gebühren teilweise verschiedene Leistungen wie z.B. unterschiedliche Anzahl von Sperrgut- und Grünbündelsammlungen sowie zusätzliche Serviceleistungen wie die Annahme von Abfällen an Wertstoffhöfen beinhalten.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Gesamtkosten in Höhe von 4.639.500 €

Gebühreneinnahmen und Erlöse in Höhe von 4.414.976,37 €

Zuführung der Kostenüberdeckung 2011 in Höhe von 224.523,63 €